Findok · Richtlinien
ZK-0612
Anlage 1 - gestrichen
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 01.12.2013
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginngestrichen
Von ..................
An: ..................
Datum, Zeit:
Betreff: Fallback- Beginn
Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren !
Werte e-zoll-Anwender !
Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig.
Ihre Zollanmeldungen können daher ab sofort in dringenden Fällen im Fallbackverfahren ("Notfallverfahren") an die Zollverwaltung übermittelt werden.
Sie werden von der Wiederverfügbarkeit des Systems umgehend benachrichtigt.
Die österreichische Zollverwaltung ist bemüht, die volle Funktion von "e-zoll" so rasch als möglich wieder herzustellen.
Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Triple C Austria
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 01.12.2013 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF