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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Anlage 1 - gestrichen

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 01.12.2013

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

Anlage 1 - Fax an WB Fallback Beginngestrichen Von .................. An: .................. Datum, Zeit: Betreff: Fallback- Beginn Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig. Ihre Zollanmeldungen können daher ab sofort in dringenden Fällen im Fallbackverfahren ("Notfallverfahren") an die Zollverwaltung übermittelt werden. Sie werden von der Wiederverfügbarkeit des Systems umgehend benachrichtigt. Die österreichische Zollverwaltung ist bemüht, die volle Funktion von "e-zoll" so rasch als möglich wieder herzustellen. Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Triple C Austria

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
6, 7 (geltend: 7)
Gültig
01.12.2013 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF