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UFSZ2L ZRV/0097-Z2L/08Rechtmäßigkeit der Vorschreibung einer Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.12.2009

…nämlich Strickjacken für Männer aus 100% Polyester der Warennummer 6110 3091 entrichtet worden, weshalb alleine schon aus diesem Umstand die Argumentation, die Zollbehörde hätte keinen Zinsnachteil erlitten, ins Leere gehe. Mit dem am 5. Mai 2008 fristgerecht eingelangten Schriftsatz wurde der Rechtsbehelf der Beschwerde gem…

UFSW RV/0066-W/06Rechtmäßigkeit von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (311 BlgNR 21.GP, 196). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO…

BFG RV/2100333/2019Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2021

… 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen…

BFG RV/2100627/2019Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2019

… 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen…

BFG RV/2100633/2016Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2016

… 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen…

BFG RV/7102677/2015Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2015

…Anspruchszinsen ergab für 2008 eine Abgabenschuld von 103,11 € und für 2009 eine solche von 207,31 €. 3. Rechtliche Würdigung: Die in § 205 BAO normierten Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (Ritz, BAO 5 , …

UFSI RV/0460-I/04Fremdüblichkeit einer Darlehensrückzahlung zwischen nahen Verwandten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…Zahlung des Schuldners an den Kapitalstamm und nicht - wie zwischen fremden Vertragspartnern üblich - auf die fälligen Zinsen, würde der Gläubiger einen erheblichen Zinsnachteil erleiden, weil sich durch die Anrechnung der Zahlung an den Kapitalstamm die Basis für die Zinsberechnung und damit die zukünftigen Zinsen vermindern…

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 1/4

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, PLZ A /Fluss, Straße, vertreten durch UV, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, PLZ A /Fluss , Stadtplatz, vom 24. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A-B-C vom 14. November 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht…

BFG RV/6100250/2020Keine Nachsicht für abgeleitete Bescheide, wenn der Feststellungsbescheid ein Nichtbescheid war, zumal der VwGH darin keine sachliche Unbilligkeit sieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2022Teil 2/2

…Nachsicht für Anspruchszinsen: Der Zweck der Anspruchszinsenregelung besteht darin, mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben, auszugleichen. Entscheidend ist dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht, ob tatsächlich Zinsen in Höhe der festgesetzten Anspruchszinsen lukriert werden…

BFG RV/4100230/2019Zinsen aus Privatdarlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem § 27 Abs 2 Z 2 EStG im Zusammenhang mit einem betrügerischen "Veranlagungskonzept", kein besonderer Steuersatz gem § 27a Abs 2 EStG, Zufluss, kein Fremdvergleich, kein Glücksvertrag, Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022Teil 2/2

… 205 BAO zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen iSd § 205 BAO sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Sie sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Die beschwerdeggst Anspruchszinsenbescheide sind damit…

BFG RV/4100297/2016Angemessenheitsprüfung betreffend abziehbarer Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 2/2

…BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (Ritz, BAO5, Tz 2 zu §…

BFG RV/5100233/20131. Kein Vorliegen qualifizierten Vermögens im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG bei Abspaltung von vermieteten Liegenschaften mangels Teilbetriebseigenschaft 2. Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven bei nicht qualifiziertem Vermögen mangels Geltung der Rückwirkungsfiktion laut § 6 Z 14 lit. b EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2017Teil 3/3

…1 sinngemäß." 2. Erwägungen: Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Wie der Verwaltungsgerichtshof…

UFSW RV/3451-W/10Nachsicht von Anspruchszinsen, Gehaltsnachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…205 und 236 BAO im Wesentlichen aus, dass Anspruchszinsen mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen sollten, die sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben würden. Entscheidend sei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO sei es daher…

UFSW RV/1162-W/10Anspruchszinsen auch dann, wenn der Abgabepflichtige keine Möglichkeit einer Anzahlung hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2010

…aus, dass Zweck der Anspruchszinsen sei, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Verzinsung von Nachforderungen soll Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie weiters der Tendenz entgegenwirken, zu Nachforderungen führende Abgabenerklärungen möglichst spät…

BFG RS/7100001/2022Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde betreffend eine von Amts wegen vorzunehmende "Anspruchsverzinsung" von Umsatzsteuergutschriften (Verweis auf das Urteil des EuGH vom 12.05.2021, C-844/19, sowie auf das Erkenntnis des VwGH vom 30.06.2021, Ro 2017/15/0035)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss13.07.2022

…2018 ergeben, erst am 03.06.2020 bzw. 09.06.2020 auf unserem Steuerkonto verbucht. Da die verspätete Auszahlung dieser Umsatzsteuergutschriften zu einem erheblichen Zinsnachteil für unsere Gesellschaft geführt hat, wären von der Abgabenbehörde in analoger Anwendung des § 205 BAO Anspruchszinsen festzusetzen gewesen. Bisher ist…

BFG RV/7104663/2018Anspruchszinsen - Bagatellgrenze von € 50,- gemäß § 205 Abs. 2 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2021

…2013 korrigiert, wegen § 205 Abs 2 BAO jedoch nicht die Anspruchszinsen. Dadurch habe ich einen Zinsnachteil (It. Beschwerdevorentscheidung € 46,-) erlitten. 2. Wäre die Einkommenssteuer von Anfang an richtig berechnet worden hätten sich auch die tatsächlich zustehenden Anspruchszinsen in der Höhe von rd. € 139…

BFG RV/2100501/2014Nachweis von im Wege von Finanz-Online eingebrachten in Umsatzsteuervoranmeldungen enthaltenen Überrechnungsanträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2015

…darauf, dass sie an der nicht fristgerechten Entrichtung einerseits kein Verschulden erblicke und andererseits der Abgabenbehörde auch keinerlei Nachteile im Hinblick auf einen allfälligen Zinsnachteil erwachsen seien. In seiner Beschwerdevorentscheidung wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab, verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen der…

BFG AW/5100005/2015Aufschiebende Wirkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss30.11.2015

…wurden nicht thematisiert. Da die Umsatzsteuerpflicht der Umsätze des Zeitraumes 4/2013 bis 10/2013 nicht bestritten wurde und daher nur die Frage der Soll- oder Istbesteuerung umstritten ist, könnte maximal ein Zinsnachteil entstehen. Zinsnachteile sind aber keine unverhältnismäßigen Nachteile (Twardosz, Handbuch VwGH-Verfahren, 3…

BFG RV/7200053/2015Anspruchszinsen für Altlastenbeiträge; Anwendung eines Analogieschlusses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2016

…Antragstellerin, hier - eine Lückenhaftigkeit anhand der Ziele einer einzigen Rechtsvorschrift festgestellt wird. Nach dem Gesetzeszweck und dem Grundgedanken des § 205 BAO sollen nach dem Dafürhalten der Antragstellerin mögliche Zinsvorteile oder Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben, auch beim Altlastenbeitrag ausgeglichen werden. Ein…