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UFSL RV/0065-L/03Ermessensübung unter Beachtung von Dauer der Verspätung, Zinsenvorteil und bisheriges steuerliches Verhalten des Abgabenpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…stets verspätet eingereicht. Die sich wiederholende Säumigkeit im Zusammenhang mit der Einreichung der Abgabenerklärungen ist als vorsätzliche Missachtung der gesetzlich gebotenen Erklärungspflicht zu qualifizieren. Im Hinblick auf den im Steuerrecht verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz muss im Zuge der Ermessensentscheidung auch der Zinsvorteil berücksichtigt werden, den der Bw…

UFSW RV/0271-W/06Aussetzungszinsen bei langer Verfahrensdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.06.2006

…durch Einbringung einer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eine Verkürzung des Berufungsverfahrens zu erzwingen. Im Übrigen vergisst der Bw. den mit der gerügten Verspätung in der Abgabenfestsetzung wirtschaftlich für ihn verbundenen Zinsenvorteil (VwGH 11.3.1992, 90/13/0239, 240). Die Vorschreibung der Aussetzungszinsen kann auch nicht…

UFSG RV/0533-G/11Verhängung eines Verspätungszuschlages wegen verspäteter Abgabe (hier: sechs Monate) einer Umsatzsteuervoranmeldung durch einen bevollmächtigten Parteienvertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2012

…insbesondere, wenn er im gegenständlichen Fall sein schuldhaftes Handeln einsehe. Zusätzlich werde auf die Tz 13 im Kommentar hingewiesen, wonach bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen der Zinsvorteil dann anzurechnen sei, wenn er dem Abgabepflichtigen bereits durch Nachforderungszinsen vorgeschrieben werde. Der Ansatz eines Verspätungszuschlages in Höhe…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…15 Abs. 1 BewG 1955 für die Dauer der Unverzinslichkeit des Darlehens (höchstens 18-facher Jahreswert des Zinsenvorteiles) zu erfolgen. Wird hingegen die Unverzinslichkeit jeweils von Jahr zu Jahr stillschweigend gestattet (oder vereinbart) entsteht die Steuerschuld jährlich in Höhe der fiktiven Zinsen bzw. des Wertes…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Gesellschaftsteuer. Sämtliche Tatbestandsmerkmale sind hier erfüllt. Der Gesellschaftsteuer unterliegt somit der Wert der Leistung, der sich aus dem Zinsenvorteil kapitalisiert auf unbestimmte Zeit ergibt. Zur Berechnung des Zinsenvorteiles siehe Erlass des BMF vom 6. Februar 1995, 10 5010/1-IV/10/95 (AÖF Nr. 73…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…

BFG RV/4100297/2016Angemessenheitsprüfung betreffend abziehbarer Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 2/2

…der darin besteht, dass Anspruchszinsen schlichtweg nur mögliche Zinsenvorteile bzw. -nachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (RV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…| 3,0 4.2.6b.2 Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschuss mit unveränderlichem Sollzinssatz Rz 207s: Für Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse ergibt sich der Zinsvorteil für Zeiträume mit einem unveränderlichen (fixen) Sollzinssatz aus der Differenz zwischen dem von der Österreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des…

BFG RV/6100082/2020Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei verspäteter Anzeige eines Grundstückserwerbs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2022

…Frist zumutbar und zu erwarten gewesen wäre. Das Verschulden eines Parteienvertreters an einer verspäteten Anzeige treffe nach der Rsp des VwGH den Vertretenen. In Hinblick auf den von der Beschwerdeführerin angeführten nicht vorhandenen "Zinsenvorteil" sei festzuhalten, dass ungeachtet dessen, ob ein solcher vorliegt oder nicht…

BFG RV/7104331/20171. Maßgeblicher Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages im Dialogverfahren in FinanzOnline in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Einbringung 2. Keine fiktiven Werbungskosten in Höhe der Zinsersparnis bei Fremdwährungskrediten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020

…handelt es sich um tatsächliche Kursverluste bis zur Höhe der Zinsersparnis gegenüber einer Euro-Finanzierung; es handle sich dabei um echte Zahlungsabflüsse. Nach Ansicht des Finanzamtes liegen hinsichtlich des Zinsenvorteils zu einer fiktiven Euro-Finanzierung mangels Abflusses gemäß § 19 EStG 1988 keine Werbungskosten vor. 1…

BFG RV/2100686/2014Wirtschaftliche Belastungen sind unmaßgeblich für die Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2015

…2009 und 2010 ausgewiesenen Nachforderungsbeträge dem Grunde und der Höhe nach gebunden. Der wirtschaftlichen Belastung durch die Zinsenvorschreibung steht der Zinsenvorteil durch die spätere Vorschreibung und damit auch Entrichtung der Abgaben gegenüber. Die wirtschaftliche Belastung durch die Tragung der Anspruchszinsen ist für die Rechtmäßigkeit der…

UFSW RV/3775-W/10Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…Gesellschaftsverhältnis begründet sei. Der Steuer unterliege der bekannt gegebene Wert der Leistung (Wert der Zinsersparnis), der sich aus dem Zinsenvorteil durch Nutzungsüberlassung des Kapitals ergebe. Mit Antrag vom 19. November 2010 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weitere…

UFSW RV/0244-W/07Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung der Nichtverzinsung einer unbaren Entnahme anlässlich der Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft gegen Abfindung mit bestehenden Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.05.2012

…Abs. 1 Z 2 KVG iV mit § 2 Z 2 bis 4 KVG, ausgehend von einem Zinsenvorteil von € 74.800,00 für die "unverzinsliche Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme ..... für 2 Jahre" in Höhe von € 748,00, fest. Dagegen brachte die V…

UFSW RV/2013-W/06Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

… 7 Abs. 1 Z 2 KVG iV mit § 2 Z 2 bis 4 KVG, ausgehend von einem Zinsenvorteil von € 927.843,00 für die "unverzinsliche Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme", fest. In der Berufung wendete die Bw. ein, dass mit Einbringungsvertrag vom 23…

UFSW RV/1234-W/09Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, welche die Folge der Rückwirkungsfiktion für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren (§ 19 Abs. 1 EStG) waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…2003 und 2004 durch den Insolvenzausgleichsfond im Dezember 2008 durchgeführt worden sei. Die Bw. treffe an der verspäteten Auszahlung keine Schuld, auch sei kein Zinsenvorteil angefallen. In der abweislichen Berufungsvorentscheidung vom 24. Februar 2009 führte das Finanzamt nach Zitierung des § 205 Abs. 1 BAO aus…

UFSK RV/0065-K/04Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2006

…Bw. ein, es sei unrealistisch, ein Guthaben längere Zeit am Abgabenkonto bestehen und nicht zurückzahlen zu lassen. Der Hinweis in der Berufungsvorentscheidung auf den Zinsenvorteil vermag nicht zu überzeugen, da der Säumniszuschlag weder den Charakter einer Verzinsung noch Schadenersatzregelung habe. Schriftlich führte die Bw. aus…

UFSG RV/0450-G/04Verspätungszuschlag iZm Umsatzsteuervorauszahlung - fehlende Begründung der Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…vorliegenden Fall folgende Gründe für die Nichtfestsetzung eines Verspätungszuschlages: Kein finanzieller Vorteil durch die verspätete Entrichtung, weil der Zinsenvorteil im Zusammenhang mit der verspäteten Voranmeldung durch den noch festzusetzenden 2,00 %igen Säumniszuschlag aufgesogen bzw. sogar überkompensiert werde Erstmaligkeit der Säumigkeit seit Erfassung des Bw…

UFSW RV/1166-W/02Höhe des vereinbarten Preises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Sachbescheiden wurde ua. eingewandt, dass der Zinsenvorteil nicht der I AG, sondern der Gesellschaft zugekommen sei und dass der Zinsenvorteil bereits einer anderen Kapitalverkehrsteuer - nämlich der Gesellschaftsteuer -unterliege. Mit Bescheid vom 28. Dezember 2000 wurde das gegenständliche Berufungsverfahren von der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und…

UFSG RV/0047-G/04Angemessenheit eines Verspätungszuschlages von 6 % bei einer 4 1/2 Monate verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2004

…In seinem Vorlageantrag verwies der Bw. nochmals auf die seines Erachtens geringe Fristüberschreitung sowie das bisherige abgabenrechtliche Wohlverhalten. Außerdem hätte durch eine verspätete Einreichung von 4 ½ Monaten kein Zinsenvorteil von 6% erzielt werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 135 BAO kann die…

UFSW RV/3313-W/10Anspruchszinsen sind verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…des § 205 BAO, der darin besteht, dass Anspruchszinsen schlichtweg nur mögliche Zinsenvorteile bzw. -nachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (311 BlgNR 21. GP, 196). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205…