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UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…Die X-Bank bietet Vermögensparbücher an mit einem markkonformen Nominalzinssatz, der gleich ist dem Effektivzinssatz über die Gesamtlaufzeit. Es existiert lediglich ein Zinssatz, das ist der zivilrechtlich zugesagte Nominalzinssatz aus der Verpflichtung, Zinsen zu diesem Zinssatz in voller Höhe bei Einhaltung der vereinbarten Laufzeit zu…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…eine Verbindlichkeit sondern teilweise (Differenz zwischen den am Laufzeitende zu bezahlenden Zinsbetrag und jenem Betrag, der bei einer vorzeitigen Kündigung des Vermögenssparbuches durch den Anleger als Zinsen von der Berufungswerberin zu zahlen ist) um eine Rückstellung handelt. Überdies kann "Gesamtlaufzeit" im gegebenem Zusammenhang nur bedeuten…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch längere Zeit andauerndes Verhalten geschuldet wird bzw. periodisch wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind. Die Zinsen sind Abgeltung dafür, dass während der Kapitalüberlassung nicht der Kapitalgeber, sondern der Kapitalnehmer den überlassenen Geldbetrag nutzen kann. Bilanzrechtlich ist dieser Aspekt…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 4/4

Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…werden die Zinsen nur für volle Monate der tatsächlichen Einlagedauer berechnet. Die Auszahlung (Kapital einschließlich Zinsen und Zinseszinsen) erfolgt laut Tabelle. § 4 Teilabhebungen oder die Rückzahlung erfolgen nur gegen Vorlage bzw. Rückgabe des X-Bank-Vermögenssparbuches. 2.5.3 Mathematische Darstellung des Verzinsungsverlaufes sowie der…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…eine Verbindlichkeit sondern teilweise (Differenz zwischen den am Laufzeitende zu bezahlenden Zinsbetrag und jenem Betrag, der bei einer vorzeitigen Kündigung des Vermögenssparbuches durch den Anleger als Zinsen von der Berufungswerberin zu zahlen ist) um eine Rückstellung handelt. Überdies kann "Gesamtlaufzeit" im gegebenem Zusammenhang nur bedeuten…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch längere Zeit andauerndes Verhalten geschuldet wird bzw. periodisch wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind. Die Zinsen sind Abgeltung dafür, dass während der Kapitalüberlassung nicht der Kapitalgeber, sondern der Kapitalnehmer den überlassenen Geldbetrag nutzen kann. Bilanzrechtlich ist dieser Aspekt…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…Die X-Bank bietet Vermögensparbücher an mit einem markkonformen Nominalzinssatz, der gleich ist dem Effektivzinssatz über die Gesamtlaufzeit. Es existiert lediglich ein Zinssatz, das ist der zivilrechtlich zugesagte Nominalzinssatz aus der Verpflichtung, Zinsen zu diesem Zinssatz in voller Höhe bei Einhaltung der vereinbarten Laufzeit zu…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…eine Verbindlichkeit sondern teilweise (Differenz zwischen den am Laufzeitende zu bezahlenden Zinsbetrag und jenem Betrag, der bei einer vorzeitigen Kündigung des Vermögenssparbuches durch den Anleger als Zinsen von der Berufungswerberin zu zahlen ist) um eine Rückstellung handelt. Überdies kann "Gesamtlaufzeit" im gegebenem Zusammenhang nur bedeuten…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch längere Zeit andauerndes Verhalten geschuldet wird bzw. periodisch wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind. Die Zinsen sind Abgeltung dafür, dass während der Kapitalüberlassung nicht der Kapitalgeber, sondern der Kapitalnehmer den überlassenen Geldbetrag nutzen kann. Bilanzrechtlich ist dieser Aspekt…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 4/4

Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…hat, war gemäß § 281 Abs. 2 BAO das ausgesetzte Berufungsverfahren von Amts wegen fortzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: I) Verbindlichkeiten für Zinsen aus Vermögenssparbüchern: 1) Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der für die Berufungsjahre geltenden Fassung können Rückstellungen uä. für…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…Sparbriefe seitens der Kunden jederzeit gekündigt werden können, liegt eine Verpflichtung zur Zahlung von höheren Zinsen in Abhängigkeit der Veranlagungsdauer aus der Sicht des Bilanzstichtages noch nicht vor. Nach Ansicht der Bp waren daher die Zinsenverbindlichkeiten zum 31.12.2001 bzw. 31.12.2002 gern…

UFSZ2L ZRV/0139-Z2L/05Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2005

…vorgelegte Gehaltsbestätigung belege, dass der Bf. die vom Zollamt geforderte Sicherheit in Form einer Bankgarantie nicht beibringen könne, da er bei dem in Forderung gezogenen Betrag bereits die laufenden Zinsen , welche für eine Bankgarantie anfallen, nicht bezahlen könnte. Der Erlag einer Sicherheit würde daher zu…

UFSW RV/0232-W/02Einlagen ungeklärter Herkunft als verdeckte Ausschüttung und Vorschreibung von Kapitalertragsteuer im Haftungsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat und es sich ua. um folgende Kapitalerträge handelt: Z 1 a) Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 hat der zum Abzug Verpflichtete (§ 95…

EStR 2000 Rz 7701–770229 Kapitalertragsteuer (§§ 93 bis 97 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29 Kapitalertragsteuer (§§ 93 bis 97 EStG 1988) 29.1 Allgemeines Rz 7701: Bis zum BBG 2011 stellten nur Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 dar und auch § 93 EStG 1988 stellte auf entsprechende Kapitalerträge ab, ohne direkt…

EAS 553Deutsche Vermögensteuerpflicht für österreichische Pfandbriefe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1471/4/1-IV/4/9419.12.1994

Werden von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

  Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem…

EStR 2000 Rz 6121–612520.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…14/0015 zur Wertsicherung einer gemischten Schenkung). Selbst eine vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung führt zu Einkünften aus der Überlassung von Kapital. Verzugszinsen werden wie "normale" Zinsen dafür bezahlt, dass dem Gläubiger die Möglichkeit der Kapitalnutzung entzogen ist, weswegen die Abgeltung der Kapitalnutzung im Vordergrund steht…