…ändert. Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen…
…den Parteienvertreter im Zeitpunkt der Durchführung der Selbstberechnung erforderlich. Die Vorlage des Formulars NeuFö 3 (datiert vom 24. September 2008) erfolgte am 25. September 2008. Auf Grund eines Anrufes des Berufungswerbers beim Finanzamt am 29. Oktober 2008, in dem er die Änderung der Zustelladresse bekannt…
…den Parteienvertreter im Zeitpunkt der Durchführung der Selbstberechnung erforderlich. Die Vorlage des Formulars NeuFö 3 (datiert vom 24. September 2008) erfolgte am 25. September 2008. Auf Grund eines Anrufes des Berufungswerbers beim Finanzamt am 29. Oktober 2008, in dem er die Änderung der Zustelladresse bekannt…
…Zu diesem Zeitpunkt wäre es dem N technisch noch möglich gewesen, das NeuFöG-Formular bei der Selbstberechnung zu berücksichtigen. Eine vorzeitige Erfüllung der Verpflichtung zur Selbstberechnung und Anmeldung beim FA dürfe sich nicht negativ für die Partei auswirken. Die Voraussetzungen des NeuFöG seien jedenfalls bereits…
…Zu diesem Zeitpunkt wäre es dem N technisch noch möglich gewesen, das NeuFöG-Formular bei der Selbstberechnung zu berücksichtigen. Eine vorzeitige Erfüllung der Verpflichtung zur Selbstberechnung und Anmeldung beim FA dürfe sich nicht negativ für die Partei auswirken. Die Voraussetzungen des NeuFöG seien jedenfalls bereits…
…handelt es sich bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (NeuFö 3 nach § 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen, im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung und daher…
…relevant war. Der Vertrag datiert vom 20.12.2004. Die Beratung durch die gesetzliche Berufsvertretung und die Erstellung des Formulars NeuFö 3 ist jedoch erst am 16.9.2005 erfolgt. Das heißt, dass im Zeitpunkt des Endes der Erklärungspflicht nach dem GrEStG dieses materiellrechtliche Formerfordernis…
…mwN). Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen…
…amtlichen Vordruck NeuFö 3 dem Finanzamt vorgelegt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. UFS 2. 12. 2005, GZ RV/0240-I/05) könnte eben aus dem Grund, dass für die Inanspruchnahme der Begünstigungen die ordnungsgemäße und vollständige Vorlage der Erklärung NeuFö 3 eine…
…2017 beantragte der Bf. unter Vorlage des Formulars NeuFö 2 die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem § 5a iVm. § 4 Neugründungs-förderungsgesetz. Darin ausgeführt wurde, dass die Abgabenerklärung durch den Rechtsvertreter ordnungs- und fristgerecht elektronisch über Finanzonline übermittelt worden sei. Von der Bekanntgabe des Zugriffscodes…
…Steuerschuld nach dem NEUFÖG zu untersuchen seien. Die Nichtvorlage im Dezember 2000 sei somit kein Präjudiz für die weiteren möglichen Befreiungsbestimmungen nach dem NEUFÖG, da die sonstigen Befreiungsbestimmungen des NEUFÖG im jeweiligen Zeitpunkt immer vorgelegen seien. Insbesondere seien Fristen und Modalitäten hinsichtlich der Vorlage der…
…2006 beantragte der Bw unter Vorlage des Formulars NeuFö 3 die Berfreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem § 5a iVm. § 4 Neugründungsförderungsgesetz. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25.9.2006 wies die Abgabenbehörde I. Instanz die Berufung als unbegründet ab, da die Vorlage des NeuFö 3 - Formulares verspätet…
…noch im Begleitschreiben erwähnt. Nur in der elektronisch übermittelten Abgabenerklärung sei die Begünstigung gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG beantragt worden. Die Vorlage des amtlichen Formulars NeuFö 3 sei materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Begünstigung. Das Original dieses amtlichen Vordrucks müsse im Zeitpunkt der…
…wurde das Formular "NeuFö 1", aufgelegt mit 1. September 1999. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. April 2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG sei die zwingende Vorlage des Formulars NeuFö 3…
…Regelung des § 85 Abs. 2 BAO zum Tragen und habe die Behörde einen Mängelbehebungsauftrag zur Unterfertigung des Formulars aufzutragen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem Folgendes entgegen: "Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung nach § 4 NEUFÖG formgebunden. Die Vorlage…
…geforderten Voraussetzungen, im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung vorliegen (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098). In § 4 der Verordnung zum NeuFöG, BGBl II 483/2002, wird zum Zeitpunkt der Vorlage des Formulares bezogen auf verschiedene Übertragungszeiträume festgelegt, dass bei Übertragungen ab dem 1. Jänner 2004…
…Zeitpunkt, zu dem der amtliche Vordruck 'gemeinsam' mit dem Anbringen einzureichen gewesen wäre. Die GrESt wurde mit den angefochtenen Bescheiden vorgeschrieben. Das gemeinsam mit der dagegen erhobenen Beschwerde vorgelegte Formular NeuFö2 wurde daher unzweifelhaft nach dem Anbringen bzw. der Anzeige eingereicht. "Bei der Vorlage des…
…0098 festgestellt: "Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung…
…der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung (VwGH 29.03.2007, 2006/16/0098). Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt…
…erfüllt sein: Die Vorlage des amtlichen Vordruckes NeuFö3 ist ein materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal. Das vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Formular NeuFö3 muss zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld dem Finanzamt vorgelegt werden. Liegen zu diesem Zeitpunkt nicht sämtliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes vor…