…Norm; der zeitliche Geltungsbereich ist der Zeitraum, auf den sich die Norm bezieht) zu unterscheiden. Die Geltung der Norm ist unabhängig davon, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht. Die Aufhebung einer Norm bewirkt die Beendigung ihres zeitlichen Bezugsbereiches, nicht aber das Ende des zeitlichen Vollzugsbereiches…
…sind damit jenen im reinen "Aufhebungsverfahren" gleichgestellt. Die Tatsache, dass sich der VfGH zum zeitlichen Geltungsbereich des wieder in Kraft getretenen EnFG 1979 nicht geäußert hat, kann daher nicht in eine rückwirkende Geltung dieses Gesetzes umgedeutet werden, weil eine Ungleichheit hier gerade nicht entsteht und…
…Tz 4), denn der Rechtsschutz ist ins Abgabenverfahren eingebettet und fällt gemäß § 51 Abs 1 FLAG 1967 in den Vollzugsbereich der Bundesministerin für Familien und Jugend als Abgabenbehörde iSd § 49 Abs 1 BAO. Die Übermittlung des Gutachtens an den Beihilfenwerber durch das BASB entbehrt daher…
…Norm; der zeitliche Geltungsbereich ist der Zeitraum, auf den sich die Norm bezieht) zu unterscheiden. Die Geltung der Norm ist unabhängig davon, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht. Die Aufhebung einer Norm bewirkt die Beendigung ihres zeitlichen Bezugsbereiches, nicht aber das Ende des zeitlichen Vollzugsbereiches…
…Von der Abgabenbehörde wurde in den angefochtenen Bescheiden bereits ausdrücklich, und, in Anbetracht der zu den Projekten gemachten zeitlichen Angaben nachvollziehbar, angezweifelt, dass besagte Projekte im Fall der (betreffend das Projekt "***Projekt_3***": früheren) Verwirklichung zu Umsätzen im Förderzeitraum geführt hätten: Zum Projekt "***Projekt_2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 9. April 2025, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, dem Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 2. April 2025, GZ.: MA67…
…werden. § 4. (1) Die Verwendung von mehr als einem Parkschein nach Anlage I (Fünfzehn-Minuten-Parkschein) in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge ist unzulässig. (2) Die Kombination eines Parkscheines nach Anlage II oder III mit einem Parkschein nach Anlage I in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge ist unzulässig. § 5…
…notwendigen Leistungsangebots bezeichnet, obwohl die betriebswirtschaftliche Situation eine Betriebsöffnung nicht rechtfertigt. Jene Personalaufwendungen, die zur Aufrechterhaltung dieses Leistungsangebots unabhängig von der Auslastung zwangsläufig anfallen und auch zeitlich nicht reduziert werden können, gelten als unbedingt erforderlich. Lohnnebenkosten sind nicht vom Begriff der Personalaufwendungen umfasst. Staatliche Zuschüsse…
…im Interesse der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist, die Behörde durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken (Kurzparkzone) kann. Die Kurzparkzone dürfe nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als…
8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache gegen A. Bf., vertreten durch Mag. Hubert Wagner LLM, Wattmanngasse 8/5, 1130 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 18. August 2016…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der Bf.., Adr., vertreten durch RA, Rechtsanwalt, Adr, vom 3. April 2007 und 18. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 15. März 2007, Zl. 100/33115/2003-30, betreffend Eingangsabgaben und Nebenansprüche (Pkt. I…
…war für eine Bestrafung nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG im angefochtenen Straferkenntnis selbst hinsichtlich des zeitlich letzten vorgeworfenen Jahres noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen. Absolute Verjährung a. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG die Strafbarkeit absolut mit dem…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…
…dass die Zustellung an sie rechtswidrig war und erst nach "Heilung" wirksam geworden sei. Ein zeitlich früheres Reagieren auf die Erinnerung durch die Bf war daher gar nicht denkbar. Im Zuge der Ermessensübung des Bundesfinanzgerichtes insbesondere vor dem Gesichtspunkt der Sorgfaltspflicht der Bf im Hinblick…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn K, Adresse1, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 13 Abs. 1 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBI. für Wien Nr. 13, in der derzeit geltenden Fassung, kurz WTFG (hier: Nichtabgabe…
…Abs. 1 UZK bzw. Art. 103 Abs. 2 UZK iVm § 60 ZollR-DG keine inhaltlichen, sondern nur zeitliche Grenzen gesetzt. Der Berichtigung sonstiger Fehler (zB Schreibfehler), die sich auf den Abgabenbetrag nicht ausgewirkt haben, durch Änderung der Zollanmeldung gem. Art. 173 UZK steht Art. 105…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…