5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…
…unwidersprochen gebliebene Angaben im Schreiben des Finanzamtes vom 24. Jänner 2011). Die Höhe der Einheitswerte und die davon abgeleitete AfA laut Berufungsvorentscheidung stehen außer Streit. Die Zehntelabschreibung betraf die Dachsanierung im Jahr 2001 (seitens des Bw. unwidersprochen gebliebene Angaben im Schreiben des Finanzamtes vom 24…
…bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 sind auf eine "Normal-AfA" umzustellen (siehe Rz 26 sowie Rz 65, Beispiele b und c), nicht hingegen ZehntelabschreibungenFünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988, weil diese keinen Herstellungsaufwand betreffen (UFS 17.11.2011, RV/0128-L…
21.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 6422: § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 regelt die AfA für sämtliche Überschusseinkünfte. Besondere Bedeutung hat die Bestimmung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Die Geltendmachung der AfA…
21.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand 21.4.2.1 Herstellungsaufwand Rz 6455: Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA abzusetzen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung…
21.4.6 Herstellungsaufwand Rz 6476: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen, erstmaligem Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw., Umstellung der Wärmeversorgung von Öl, Gas oder einem festen Brennstoff auf Fernwärme (VwGH 2.10.2014, 2011/15…
21.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen 21.4.7.1 Übertragung von Gebäuden Rz 6484: Wird ein Gebäude entgeltlich übertragen, gehen die verteilten Absetzungen für…
21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…
…nicht vor, somit auch um keine (nicht im Einflussbereich des Bw liegenden) Unwägbarkeit. Der auf der Umstellung der Zehntelabschreibung auf die Normal-Afa basierende Gesamtüberschuss iHv € 147,00 sei ein "prognostizierter Gesamtüberschuss" zur Feststellung der Erzielbarkeit eines Gesamtüberschusses in einem "absehbaren" Zeitraum. Der Bw…
…Jahresabschlüsse legen, unabhängig von der Art der betrieblichen Einkünfte (siehe Rz 2143 ff). Rz 2284: Zulässig sind in Wirtschaftsjahren vor 2016 Zuschreibungen der Bewertungsreserve aus der Übertragung stiller Reserven (§ 12 EStG 1988) und Aufwertungen von abnutzbaren Anlagegütern (zB Zuschreibung von Zehntelabschreibungen gemäß § 8 Abs. 2…
… 12 EStG 1988 - Übertragung stiller Reserven bzw. Übertragungsrücklage). Die Aufwertungen von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern (zB auf Grund der Rückgängigmachung von Teilwertabschreibungen) einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter gemäß § 13 EStG 1988 (zB Zuschreibung von Zehntelabschreibungen gemäß § 8 Abs. 2 EStG 1988). Rechtslage für Wirtschaftsjahre ab 2016: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 0001 X., X.-weg1, vertreten durch Kärntner Treuhand GmbH, 9500 Villach, Gerbergasse 13, vom 19. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch HR Dr. Veit Jonach, vom 24. August 2011 betreffend…
7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988) 7.1 Allgemeine Grundsätze 7.1.1 Anwendungsbereich der allgemeinen Grundsätze Rz 3101: Die Vorschriften über die AfA gelten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes vorgesehen ist, für alle Einkunftsarten (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Die…
7.1.10 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA 7.1.10.1 Beginn der AfA Rz 3126: § 7 EStG 1988 geht von der grundsätzlichen Überlegung aus, dass der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes mit dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme zusammenfällt. Erfolgt die Inbetriebnahme zu einem…
21.4.5 Instandsetzungsaufwand 21.4.5.1 Begriff Rz 6469: Instandsetzungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Austausch von Fenstern, Austausch von Türen, Austausch von Dach oder Dachstuhl, Austausch von Stiegen, Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken, Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden…
…und daran anknüpfend, ob die Zehntelabschreibung oder die Absetzung für Abnutzung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit 1,5 % der Anschaffungskosten und der Umbauarbeiten oder eine verkürzte Nutzungsdauer auf Grund eines Gutachtens eines gerichtlich beeideten Sachverständigen anzusetzen sei. Wie zu erwarten gewesen sei, habe auch der…
…in welcher die gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 geltend gemachte Zehntelabschreibung (der Sanierungsaufwendungen) nicht auf eine "Normal-AfA" umgestellt worden sei, zeige bei ganzjähriger Vermietung schon ab 2009 ein positives Periodenergebnis und bereits im 12. Vermietungsjahr (2016) einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten…
…ausübe. Außerdem wurde vom Bw. der Antrag gestellt, die Zehntelabschreibung der Lebensversicherung als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Eine Kopie der Versicherungsurkunde, nicht aber eine Finanzamtsbestätigung war als Beilage dem Schreiben angeschlossen. Mit Berufungsvorentscheidung hat das Finanzamt Aufwendungen in Höhe von S 40.205,00 berücksichtigt. Dieser…
…Höhe von € 46.184). Da die Mieteinnahmen stagnierend sind bzw. sogar geringer werden, ist auch nach Wegfall der Zehntelabschreibung kein Gesamtüberschuss zu erwarten. Zum übermittelten Bedenkenvorhalt vom 19.5.2005 wurde keine Gegenäußerung abgegeben. Eine Prognoserechnung wurde nicht vorgelegt. Mangels Vorlage einer Einnahmen-Ausgaben…
…von S 3.540,00 zu bereinigen sei. Anstatt der Zehntelabschreibung für die im Jahr 1986 errichtete Stützmauer (jährlich S 6.964,10) sei eine 1,5%-ige Afa (S 1.044,60) in Ansatz zu bringen, für 1989 würde sich ein Gewinn von S…