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104 902 Treffer318 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2842-W/10Berücksichtigung geleisteter Elektrizitäts- und Erdgasabgaben sowie deren Anzahlungen im Zahlungszeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…der Buchhaltung übernommen, ohne explizit hinsichtlich der "geleisteten" Energieabgaben (Elektrizitäts- und Erdgasabgabe) auf den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt abzustellen. Bei der Erlassung des Bescheides betreffend Festsetzung des Vergütungsbetrages nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz für das Jahr 2008 wich das Finanzamt von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als sämtliche Energieabgaben…

EStR 2000 Rz 1381–13945.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

5.5.8 Verteilung bestimmter Vorauszahlungen 5.5.8.1 Allgemeines Rz 1381: Vorauszahlungen sind solche Zahlungen, die wirtschaftlich einem späteren Zeitraum als jenem, in welchem der Zahlungszeitpunkt liegt, zuzurechnen sind. Das heißt, dass der Zahlung noch keine Leistung des Empfängers gegenübersteht. 5.5.8…

EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

…Leistungen zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht werden (VwGH 18.1.1994, 90/14/0124). Mieterträge sind unabhängig vom Abrechnungs- und Zahlungszeitpunkt zeitanteilig zu realisieren. Wird das Entgelt leistungsabhängig berechnet (zB nach den gefahrenen Kilometern), sind bei der Bilanzierung Kenntnisse über das Ausmaß der Nutzung durch den…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

UFSL RV/0866-L/06Sonderausgaben sind grundsätzlich nur im Jahr der Bezahlung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 20. September 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…Hinausschieben des Zahlungszeitpunkts über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus, könnte bei dieser Betrachtungsweise das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats bzw. bei vorzeitiger Zahlung innerhalb des Zwölf-Monatszeitraums im Fall von längerfristigen Bauausführungen das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats beliebig umgangen werden. Ein Abstellen auf den Zahlungszeitpunkt wäre im…

BFG RV/7104776/2016Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume - steuerliche Begünstigung gem. § 67 Abs. 8 lit. b EStG idF vor dem AbgÄG 2014 anwendbar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…

UFSG RV/0028-G/03Wiederaufnahme aufgrund späterer Ergänzung einer zunächst unbestrittenen Sachlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2003

…Sache ungleich näher stehen als die Abgabenbehörde, ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb seitens des Bw. oder Parteienvertreters eine Richtigstellung zu dem aus ihrer Sicht doch unzutreffenden Zahlungszeitpunkt betreffend S 2,614.000,00 selbst im Berufungsverfahren 1. Instanz noch unterblieb, es sei denn, diesem Umstand…

UFSG RV/0352-G/08Dachdeckungskosten: Mieterinvestition oder verdeckte Ausschüttung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch Mag. Edgar Steinberger, Steuerberater, 8786 Rottenmann, Hauptstraße 41, vom 7. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 12. März 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2002 bis 2003 sowie Haftung…

UFSW RV/4116-W/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

…besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung, da der Normzweck des § 212 BAO nur darin bestehen kann den Zahlungszeitpunkt einer verpflichtend zu entrichtenden Abgabe hinauszuschieben Bei fehlender Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabe, kann auch eine Stundung nicht Platz greifen, daher war der Berufung stattzugeben und…

UFSW RV/0832-W/05Unternehmereigenschaft und Einkunftsart einer GmbH & Co KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007Teil 3/3

Leistung handelte. Für den Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen ist grundsätzlich der Zahlungszeitpunkt maßgeblich. Der von der Bw. im Jahr 1998 geltend gemachte Vorsteuerabzug in Höhe von S 6,533.850,22 und der im Jahr 2000 geltend gemachte Vorsteuerabzug in Höhe von S 821.093,11…

EAS 1342Vorzeitige Auszahlung einer Pensionssonderzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/12-IV/4/9830.09.1998

…9 Abs. 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht sowohl für die laufenden Pensionszahlungen wie auch für die vereinbarte Sonderzahlung Deutschland zu, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Hauptwohnsitz) zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt in Deutschland befindet. Der Umstand, dass der ehemalige Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft nunmehr in einem…

BMF-010221/3371-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 13. August 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3371-IV/4/201021.12.2010

…Besteuerung der Arbeitseinkünfte zu. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsausübungsstaat ansässig ist oder nicht und ob er zu diesem Zeitpunkt noch als Arbeitnehmer berufstätig ist oder nicht. Es ist einzig und allein entscheidend, ob die betreffenden Zahlungen…

UFSW RV/3447-W/08Reisekosten anlässlich eines Forschungssemesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…von € 8.641,40 hinsichtlich Art, Höhe, Zahlungsform, Zahlungszeitpunkt und Zahlungsempfänger belegmäßig nachzuweisen und eine detaillierte Aufstellung über die Zusammensetzung der Reisekosten vorzulegen. In Beantwortung des Vorhalts legte der Bw. zahlreiche Unterlagen betreffend die einzelnen Reisen vor; insbesonders Anträge hinsichtlich Dienstfreistellung, Kopien über Flugtickets…

UFSL RV/2072-L/02Vereinbarte Zinsen gehören bei der Börsenumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…kartellgerichtlicher Genehmigung (oder einem dieser Genehmigung gleichzuhaltenden Bestätigung des Kartellgerichtes) der Übergeberin zu überweisen. Gleichzeitig sind für den Kaufpreis für den Zeitraum vom 1.1.1999 bis zum tatsächlichen Zahlungszeitpunkt Zinsen in Höhe von 3,5% per annum zu bezahlen. Mit vorläufigen Börsenumsatzsteuer-Bescheid gem. …

UFSL RV/0527-L/06Rücktritt vom Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2006

…Auszahlung zu bringen, sobald mit Ausnahme des Vorliegens der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die geldlastenfreie grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages gewährleistet ist. Bis zum vorangeführten Zahlungszeitpunkt wird auf eine Verzinsung oder Wertsicherung des Kaufpreises verzichtet. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 12 % p.a. Verzugszinsen hinsichtlich des…

UFSL RV/0526-L/06Rücktritt vom Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2006

…Auszahlung zu bringen, sobald mit Ausnahme des Vorliegens der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung die geldlastenfreie grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages gewährleistet ist. Bis zum vorangeführten Zahlungszeitpunkt wird auf eine Verzinsung oder Wertsicherung des Kaufpreises verzichtet. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 12 % p.a. Verzugszinsen hinsichtlich des…

EStR 2000 Rz 658–6624.4 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergeben sich gegenüber jenem des Betriebsvermögensvergleiches unterschiedliche Periodenergebnisse. Der Totalgewinn muss aber grundsätzlich ident sein. Rz 659: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung besteht in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit der bewussten Steuerung des Zahlungszeitpunktes, willkürliche Zahlungen sind nicht zu berücksichtigen (VwGH 22…

UFSL RV/1110-L/07Aufwendungen für Werbegeschenke anlässlich des Weihnachtsfestes sowie für ein Schirennen für Kunden eines leitenden Versicherungsangestellten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 2/2

…Dezember 2008 ist lediglich ein Hinweis zu entnehmen, er habe auf Grund des Ausscheidens eines Beleges im Berufungsjahr 2005 durch das FA aus Gründen des Zahlungszeitpunktes und nicht dem Grunde nach, auf die Beurteilung des FA vertraut und in der Folge weitere wirtschaftliche Dispositionen getroffen…

EStR 2000 Rz 4629–463213.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (§ 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…abweichen und der Zahlungszeitpunkt ins wirtschaftliche Bezugsjahr fällt (Zurechnung zum Fälligkeitsjahr). Beispiel 1: Miete für 12/01 wird am 15.12.01 fällig und am 5.1.02 bezahlt; Zurechnung zum Jahr 02 (Fälligkeit tritt nicht zu Beginn/Ende eines Kalenderjahres ein, daher Zahlungszeitpunkt entscheidend)…