…Eigentums zwar keine AfA geltend gemacht, aber eine Zahlung für Substanzabgeltung geleistet (Rz 113a), kann der Eigentümer eine AfA in Höhe der geleisteten Zahlung bis zur vollständigen Berücksichtigung der AfA geltend machen. Hat der Fruchtgenussberechtigte keine Zahlung für Substanzabgeltung geleistet, kann der Eigentümer ab Wegfall…
…oder Zahlungen für Substanzabgeltungen in Höhe der bisher geltend gemachten Fünfzehntel-(Zehntel-)Beträge leistet (vgl. Rz 113a). Nach der Übertragung des Gebäudes anfallender Herstellungsaufwand kann durch den Fruchtgenussberechtigten nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf fünfzehn (zehn) Jahre verteilt werden. Eine Zahlung für Substanzabgeltung ist…
…7 EStG 1988 28 Abs. 7 idF des AbgÄG 2012 EStG 1988 nicht in Betracht. Für die Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes ist es unerheblich, ob das Gebäude im Zeitpunkt der Übertragung vermietet wird oder nicht und ob im Jahr der Übertragung noch Teilbeträge abgesetzt werden können…
… 30 Abs. 4 EStG 1988 pauschal ermittelten Gewinnes zur Hälfte nachzuversteuern (siehe dazu Rz 6674). Herstellungsaufwendungen können nach Beendigung der Vermietung nicht als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden (siehe Rz 6487 f). Rz 6456: Für Grundstücke, bei denen innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung…
…auch auf die Laufzeit der erhöhten Mieten, mindestens aber auf zehn Jahre erfolgen. Bei Herstellungsmaßnahmen, für die Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen vorgenommen werden, ist nicht zu prüfen, ob sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes verlängert. Die begünstigte Absetzung von Assanierungsaufwendungen nach § 38 Stadterneuerungsgesetz ist ab der Veranlagung…
…als eine Ausgabe für die Wertminderung des Wirtschaftsgutes Gebäude. Derartige Ausgaben können aber nur im Wege einer Gebäude-Afa (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988) vom wirtschaftlichen Eigentümer abgezogen werden. Die Afa-Berechtigung im Zusammenhang mit der Zahlung für Substanzabgeltungen wird im…
…für den erstmalig die Zahlung der Substanzabgeltung vorgenommen wird." Das Verhalten der Beschwerdeführerin entsprach damit auch den Vorgaben der Finanzverwaltung und wurde im Zuge der durchgeführten Außenprüfung der Jahre 2009 bis 2012 (Prüfungsabschluss im Jahr 2017) auch als Lösungsweg zur Geltendmachung der Afa vom zuständigen…
…somit der mit dem Fruchtgenuss Belastete). Leiste der Fruchtgenussberechtigte (Bf.) an den Besteller (Sohn des Bf.) eine Zahlung für Substanzabgeltung in Höhe der Absetzung für Abnutzung, dann sei diese Zahlung beim Fruchtnießer im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abzugsfähig. Der Fruchtgenussbesteller wiederum erziele eine Einnahme in…
…dass der Bf (Übergeber) als wirtschaftlicher Eigentümer hinsichtlich der übergebenen Liegenschaftsanteile zu betrachten ist. Infolge dieses Fruchtgenusses vereinbarte der Bf mit der ***3*** OG die Zahlung für Substanzabgeltung (2021: € 1.849,74; d.s.: 1,5% von € 123.320) in Höhe der bisher…
…[…]" Zunächst wird darin die Aussage getroffen, dass bei Zahlung einer Substanzabgeltung eine Ausgabe beim Fruchtgenussberechtigten (also bei der Beschwerdeführerin) vorliege; dass es sich dabei um eine Absetzung für Abnutzung handeln soll, geht aus diesen Ausführungen nicht hervor und würde auch dem ersten zitierten Satz…
…auch in den Jahren 2017 und 2018 die Zahlung der Substanzabgeltung von den Kindern der Bf. nicht eingefordert wurde, von der Bf. auch nicht bezahlt wurde und es sich bei der erst im Jahr 2021 ausgestellten Empfangsbestätigung der Kinder um eine Gefälligkeitsbestätigung für die Bf…
…Die Frage ist dahingehend zu beantworten, dass zu den Normalabschreibungen noch die Zahlung für Substanzabgeltung an die Eigentümer in Höhe von Euro 9.800 hinzugekommen ist. Nachdem im Formular E1b zur Steuererklärung 2017 kein entsprechendes Feld zur Eintragung einer Substanzabgeltung vorgesehen ist, wurde der Betrag…
…AfA (KZ 9500) iHv 1.350,00 €, eine Zahlung für Substanzabgeltung bei Vorbehaltsfruchtgenuss (KZ 9505) iHv 675,00 €, sofortige Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungskosten (KZ 9520) iHv 356,90 € sowie "übrige Werbungskosten" iHv 7.072,87 € (KZ 9530) als Werbungskosten gegenüber und…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit der Absetzung einer Zahlung für Substanzabgeltung beim Zuwendungsfruchtgenuss gibt es noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Die ordentliche Revision…
…Substanzabgeltung. Fristgerecht wurde dagegen Beschwerde erhoben. Der Bf. beantragte die ersatzlose Aufhebung des Gebührenbescheides. Der Bf. habe seiner Tochter das Grundstück geschenkt und sich ein Fruchtgenussrecht zurückbehalten, eine Personaldienstbarkeit Fruchtgenussrecht sei jedoch nicht eingeräumt worden. Zusätzlich zum Vorbehalt des Fruchtgenusses sei eine Zahlung für Substanzabgeltung…
…sei dies beim wirtschaftlichen Eigentümer gegeben, der die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübe. Nach den Einkommensteuerrichtlinien wäre im Fall des Vorbehaltfruchtgenusses auch eine Zahlung für Substanzabgeltung in Höhe der bisher geltend gemachten AfA möglich. Diese Zahlung sei beim Fruchtgenussberechtigten abzugsfähig, während der Fruchtgenussbesteller wiederum eine…
…der Vergangenheit anlässlich der Übertragung des Grundstückes eine Vereinbarung über die Zahlung für Substanzabgeltung nicht getroffen, muss dies nunmehr gesondert erfolgen. Neu abgeschlossene Vereinbarungen können aber naturgemäß nur pro futuro Wirkung entfalten, womit Fruchtgenussberechtigte für Zeiträume vor Abschluss der neuen Vereinbarung die AfA nicht geltend…
…der Vergangenheit anlässlich der Übertragung des Grundstückes eine Vereinbarung über die Zahlung für Substanzabgeltung nicht getroffen, muss dies nunmehr gesondert erfolgen. Neu abgeschlossene Vereinbarungen können aber naturgemäß nur pro futuro Wirkung entfalten, womit Fruchtgenussberechtigte für Zeiträume vor Abschluss der neuen Vereinbarung die AfA nicht geltend…
…der Vergangenheit anlässlich der Übertragung des Grundstückes eine Vereinbarung über die Zahlung für Substanzabgeltung nicht getroffen, muss dies nunmehr gesondert erfolgen. Neu abgeschlossene Vereinbarungen können aber naturgemäß nur pro futuro Wirkung entfalten, womit Fruchtgenussberechtigte für Zeiträume vor Abschluss der neuen Vereinbarung die AfA nicht geltend…
…der Vergangenheit anlässlich der Übertragung des Grundstückes eine Vereinbarung über die Zahlung für Substanzabgeltung nicht getroffen, muss dies nunmehr gesondert erfolgen. Neu abgeschlossene Vereinbarungen können aber naturgemäß nur pro futuro Wirkung entfalten, womit Fruchtgenussberechtigte für Zeiträume vor Abschluss der neuen Vereinbarung die AfA nicht geltend…