…dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebten und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt sei. Bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei…
…Wirtschaften und eine gemeinsame Lebensablaufplanung, die grundsätzlich auf Dauer ausgerichtet ist (LGZ Wien 44 R 613/00y). Auch der VwGH sieht im Wesen einer Lebensgemeinschaft einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs,- und Wirtschaftsgemeinschaft…
…sechs Monaten in einer Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und führt mit ihm eine eheähnliche Gemeinschaft, die der Anerkennung eines Alleinerzieherabsetzbetrages entgegensteht. Soweit die Bw. ausführt, die Zahlungen ihres Lebensgefährten für Miete, Strom und Gas würden nicht der Bw. und ihren Kindern zu…
…sei geplant, "noch in diesem Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen", widerlegt das Bestehen eines solchen und damit einer Lebensgemeinschaft im Jahr 2022. Ob eine Lebensgemeinschaft besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung von Apekten der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (Jakom, EStG, 16…
…Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft verstanden, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört (siehe etwa VwGH 16.12.2003, 2000/15/0101). Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft können unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. kann eines sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies dem…
…vom 16. Dezember 2003, 2000/15/0101 kann die nach der Rechtsprechung für ein Leben in ehelicher Gemeinschaft geforderte Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein, es kann sogar das eine oder andere Merkmale fehlen, ohne dass eine Gemeinschaft nicht mehr vorliegen würde. Es…
…geführt und somit getrennt gelebt hätten. Entscheidend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, sei aber nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage der aufrechten Ehe. Indizien dafür seien z.B. das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft…
…führt nicht zwangsweise zu der Tatsache, dass wir uns auch in eine Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft begeben haben. Eine gemeinsame Haushaltsführung, und damit eine gemeinsame Erziehung unserer Kinder in zweiter Ehe ist uns unter anderem auch deswegen nicht möglich, weil uns keine Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht…
…dann vor, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei…
…10.1997, 95/13/0161; UFS 16.9.2008, RV/2583-W/08). Eine derartige "Gemeinschaft" umfasst im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei aber im Hinblick darauf, dass Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine…
…dann vorliegt, wenn zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es…
…Lebensgemeinschaft sind danach z.B. die polizeiliche Meldung an ein und demselben Wohnort. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie…
…ernsthaft und latent drohend. Für die Schwiegermutter bestehe Pflegebedarf, auch wenn sei keine Pflegestufe beantragt habe. Eine umfassende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Ihrem Ehemann sei gegeben. Mit Stichtag 01.02.2024 wurde das gegenständliche Rechtsmittelverfahren in die Gerichtsabteilung 5001 übertragen. Mit Vorhalt vom 08.04…
…im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. (Vgl VwGH 24.02.2004, 99/14/0247, VwGH 16.12.2003, 2000/15/0101). Im gegenständlichen Fall steht nunmehr außer Streit, dass der zweifellos unbeschränkt steuerpflichtige, antragstellende Bf und FF (nunmehr A), die für den gemeinsamen Sohn…
… 106 Abs. 3 näher als "eheähnliche Gemeinschaft" definiert. Damit wird auf das auf Dauer angelegte Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft abgestellt, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Diese Merkmale können unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. kann eines sogar gänzlich fehlen, wobei immer auf…
… 106 EStG 1988 n. F.) steuerlich eigenständig zu interpretieren und müsse nicht zur Gänze mit der Bedeutung dieser Begriffe in anderen Rechtsbereichen deckungsgleich sein. Weiters wird ausgeführt, dass zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehöre, wobei - wie in einer Ehe…
…zum Beweisthema Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft in ***B*** an den Wochenenden im Zeitraum 01.05.2011 bis 31.05.2011, zu folgenden Themen Stellung zu nehmen, Fragen zu beantworten und Beweismittel vorzulegen: "Zu welchem Beweisthema soll Ihre damalige Freundin vernommen werden? Sie können eine schriftliche…
…vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält. Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig, wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausschließlich die Tatsache einer nachgewiesenen Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung …
…Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne der einschlägigen Vorschriften. Der Bw. gab an, mit der Mutter seines Sohnes seit dem Jahr 2001 keine Geschlechtsgemeinschaft zu haben. Auch wenn der Wegfall einer Geschlechtsgemeinschaft eine Lebensgemeinschaft nicht unbedingt ausschließt, bedurfte es mangels Vorliegens einer Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft keiner…
…§ 33 Rz 36). Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. (Vgl VwGH 24.02.2004, 99/14/0247, VwGH 16.12.2003, 2000/15/0101…