…war. Das Finanzamt hat die gegenständliche Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2002 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehende…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 bestimmt: Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle der Pauschbeträge nach lit. b folgende Pauschbeträge berücksichtigt: über 60 km…
…das Zurücklegen zusätzlicher Wegstrecken verursacht wird. In diesem Fall ist für die Zuerkennung des Pendlerpauschales bei jedem Dienstverhältnis die jeweilige Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte maßgeblich." Es kommt sohin nicht auf die zeitliche Frage des Überwiegens sondern auf das Zurücklegen zusätzlicher Wegstrecken an. Unsere Mandantin hat nachgewiesen…
…gemachten Kilometer spricht. Die zu berücksichtigenden Fahrtkosten errechnen sich daher wie folgt: | bisher geltend gemachte Kilometer | 14.337 | - Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte | 1.664 | - Sicherheitsabschlag | 500 | zu berücksichtigende Kilometer | 12.173 Multipliziert man die 12.173 km mit…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…RV/0720-L/03). Im gegenständlichen "Büro" ist also jedenfalls von keinem Büro außerhalb des Wohnungsverbandes auszugehen. Es liegt also eine Identität von Wohnung und Arbeitsstätte vor. 2. Fahrten zu den Firmenstandorten ("St " und "Sstraße"): a) St: Der Berufungswerber steht in einem Dienstverhältnis mit der…
…dass sich die Notwendigkeit einer Integration der Arbeitsstätte in den Wohnungsverband aus der Rechtsprechung nicht ableiten lasse. Entscheidend sei vielmehr, dass sich sowohl Wohnung als auch eine Arbeitsstätte auf dem gleichen Grundstück befänden. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…6 EStG die Ansicht vertreten, dass die Kosten der Fahrt trotzdem mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgegolten sind (LStR 2002 Rz 270a), wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte Kunden besucht. Nur zusätzliche Wegstrecken, die durch den Kundenbesuch…
…bei der Kleidung handle es sich nicht um typische Berufsbekleidung und die tatsächlichen Fahrtkosten seien nicht absetzbar. Ferner sei die Fahrtstrecke Wohnung Arbeitsstätte an weniger als vier Tagen im Kalendermonat zurückgelegt worden, weshalb - außer im Monat November - auch kein Pendlerpauschale zustehe. Mit fristgerecht am 23…
…hinausgehende Kosten könnten nicht als Werbungskosten Berücksichtigung finden, weil es sich bei den wöchentlichen Fahrten nach Salzburg um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. In der gegen die angeführten Bescheide erhobenen Berufung vom 3.4.2008 wendete der Abgabepflichtige ein, er übe seine berufliche Tätigkeit…
…Bw. 4.100 Kilometer als privat veranlasst aus. Darüber hinaus werden 41 Fahrten an den Firmenstandort ausgewiesen, die nicht als Privatfahrten gerechnet wurden. Die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung wurde seitens des Bw. mit 79 Kilometern berechnet. Ergänzend führte er dazu aus, dass ihm bewusst sei…
…Außerdem vertritt das Finanzamt betreffend die Unfallkosten die Rechtsansicht, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zumutbar sei und dass die Fahrgeschwindigkeit laut Unfallbericht als grob fahrlässig einzuordnen sei, weshalb die Aufwendungen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen seien. Rechtliche Erwägungen Betriebsausgaben…
…Verhältnis zu den tatsächlich in BB verbrachten Arbeitstagen, liegt ein Überwiegen nicht vor. In keinem Kalendermonat wurde an mehr als der Hälfte der in BB verbrachten Arbeitstage die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob die Durchschnittsbetrachtung den gesetzlichen Vorgaben entspricht…
…die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung mit dem Verkehrsabsetzbetrag und bei Zutreffen der Voraussetzungen mit dem Pendlerpauschale abgegolten sei. Das Kilometergeld habe daher nur für die Mehrkilometer zum Kursort steuerlich anerkannt werden können. Zur Nichtanerkennung des Schreibtisches wurde angeführt, dass Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes…
…80 €). In der Beilage zur Steuererklärung listete er die einzelnen Fahrten auf. Vom Finanzamt wurden hierfür keine Werbungskosten anerkannt. Es handle sich nämlich um Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und diese seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale abgegolten. Weitere Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld)…
…überwiegend gegeben sein; bei durchgehender Beschäftigung ist Lohnzahlungszeitraum der Kalendermonat. Für den Kalendermonat werden 20 Arbeitstage angenommen, sodass ein Pendlerpauschale nur dann zusteht, wenn im Kalendermonat an mehr als zehn Tagen die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt wird (Doralt, a.a.O., § 16, Tz 111…
…Berufungsvorentscheidung vom 2. Juli 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend ausgeführt: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hierfür erwachsenen Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind, wobei im…
… 4. (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 510 Euro (S 7…
…Akten, Mails drucken, Kopieren, Faxen usw.) erledigten. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könne kein Kilometergeld berücksichtigt werden. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweite Instanz beantragte der Bw. das Pendlerpauschale, mit der Begründung, dass dieses auch für Feiertage…
…S 471, an der Judikatur des VwGH zur Absetzbarkeit von Fahrtkosten bei Identität von Wohnung und Arbeitsstätte entgegenzustellen. 3. Zusammenfassung Die gegenständliche Berufung konnte daher sowohl auf Grund der Tatsachenlage als auch auf Grund der Rechtslage zu keinem Erfolg führen. Ein Abänderung der angefochtenen Bescheide…