…diesem Erkenntnis hat der Wohnsitz, von dem aus die Berufstätigkeit vorwiegend erfolgt, hinsichtlich der Erforschung des Mittelpunktes der Lebensinteressen einen höheren Stellenwert als die nur am Wochende oder im Urlaub aufgesuchte Zweitwohnung. Indem die Antragstellerin im begehrten Zeitraum beruflich in Ungarn tätig war und nur…
…diesem Wohnsitz wohnt auch ihr Ehegatte L. M., den sie am 4. November 1995 ehelichte. Am 2. November 1995 wurde die Bf. von der Bezirkshauptmannschaft N. vorgeladen und ihr mitgeteilt, dass sie sich ohne Aufenthaltsgenehmigung als ungarische Staatsbürgerin nur 30 Tage durchgehend im Bundesgebiet von…
…ungarische Staatsbürgerschaft besitzende und einen Wohnsitz in K innehabende Bw. für das Jahr 2007 unter dem Titel Pendlerpauschale einen Betrag von 364 € bzw. für die Jahre 2007 und 2008 aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung Beträge im Ausmaß von 1.156,60 € sowie…
…1967 abgekürzt und in der hier maßgebenden Fassung angeführt) dafür vorgesehenen Voraussetzungen abhängig. Im gegenständlichen Fall sind folgende Gesetzesbestimmungen von Relevanz: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn…
…dass der Bw nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt, ist unbestritten. Der Bw hat seinen ständigen Wohnsitz im Inland, während seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder den ständigen Wohnsitz in Ungarn haben. Aus dem Zusammenhalt der oa Bestimmungen ergibt sich…
…UFS keinen Anlass, diese Voraussetzung von sich aus zu prüfen. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen wie folgt. Nach § 2 Abs 1 lit a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Abs…
…aktenkundig, die ausländischen Einkünfte wurden im Rahmen des Progressionsvorbehalts erfasst. Kinderfreibeträge gemäß § 106a EStG 1988 wurden für beide Kinder berücksichtigt. Über die Berufung wurde erwogen: I. Sachverhalt Der Bw. und seine Familie verfügen über einen Wohnsitz in Österreich und über einen Wohnsitz in Ungarn. Sowohl…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter anderem a) für ihre minderjährigen Kinder und b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…nicht von der Mutter abgeleiteten Anspruch unter die ungarischen Rechtsvorschriften. Die maßgeblichen innerstaatlichen Vorschriften lauten: § 2 FLAG 1967: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) …………. Gemäß…
…sowie der im Erkenntnis des BFG 12.4.2017, RV/1100973/2015, vertretenen Rechtsauffassung, wonach diese Aufenthalte nicht mit einer kurmäßig geregelten Tages- und Freizeitgestaltung verbunden waren, gefolgt. Hingewiesen wird zudem auf die Entscheidung des UFS vom 10.10.2012, RV/0377-G/12. In…
…Dienstleistungen in deren Privathaushalten auf längstens einen Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes abgeschlossen werden, soweit die Entgeltgrenze nach Abs. 4 nicht überschritten und die Entlohnung mit Dienstleistungsscheck vereinbart wird. (2) Arbeitsberechtigt ist, wer zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet oder im jeweiligen…
…der in Wien studiert, die Familienbeihilfe zusteht. Das Finanzamt erließ am 10. November 2003 einen Bescheid, mit dem es den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab Oktober 2002 mit folgender Begründung abwies: "Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…erwogen: 1. Festgestellter Sachverhalt In der Folge legt das BFG nachstehenden, sich aus der Aktenlage sowie den Vorbringen des Bf. resultierenden Sachverhalt zu Grunde: Der die ungarische Staatsbürgerschaft besitzende und in Österreich wohnhafte Bf. ist seit dem Jahr 2011 im Inland erwerbstätig bzw. seit dem…
…im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt, ist unbestritten. Der Berufungswerber hat seinen ständigen Wohnsitz im Inland, während seine Ehegattin und die Kinder den ständigen Wohnsitz in Ungarn haben. Aus dem Zusammenhalt der oa Bestimmungen ergibt sich, nachdem eine gemeinsame Haushaltsführung im…
…seiner beiden am XX geborenen Kinder in einer aufrechten Lebensgemeinschaft befand sowie überwiegend zur Deckung der Lebenshaltungskosten seiner Kinder beitrug, blieb gegenständlicher Vorhalt gänzlich unbeantwortet. Der Bw. erbrachte weder Nachweise, dass er ab Juni 2009 mit der im Ungarn lebenden Kindesmutter eine Lebensgemeinschaft aufrecht erhielt…
…dass der Bw nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern lebt, ist unbestritten. Der Bw hat seinen ständigen Wohnsitz im Inland, während seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder den ständigen Wohnsitz in Ungarn haben. Aus dem Zusammenhalt der oa Bestimmungen ergibt sich…
…wenn sein Ehegatte mangels Wohnsitz im Beschäftigungsstaat eine dort vorgesehene Leistung der sozialen Sicherheit nicht erhalte, erachtet der UFS diese Befürchtung jedenfalls bei der vorliegenden Fallgestaltung für unbegründet. Denn es ist zu berücksichtigen, dass die in Ungarn lebende Bw keinen Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe hatte…
…bis Dezember 2016 sowie für die Monate Jänner bis September 2017. Diese Bescheide weisen folgende Begründung auf: „Gemäß § 82 Abs. 8 KFG ist ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen, das von Personen mit dem Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet wird…
…dass der inländische Wohnsitz nicht durchgehend genutzt wurde. Dass der Bf. als Gesellschafter-Geschäftsführer für die ungarische B Kft. tätig wurde, wird auf Grund seines unbestrittenen Vorbringens im Zuge der mündlichen Verhandlung sowie auf Grund der von ihm vorgelegten Unterlagen wie etwa des Gründungsvertrags der…