…möglicherweise enthaltene Begründung, welche allerdings ihrerseits dann den vorstehend angeführten Anforderungen an eine Begründung der Verfügung einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechen müsste. Im Übrigen werden die Wiederaufnahmsgründe auch im Sachbescheid vom 13. Juli 2011 nicht konkretisiert. Somit ist aus dem angefochtenen Bescheid nicht nachvollziehbar, auf welche neu…
…dagegen erhobenen Berufung vom 14.6.2013 führte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers (kurz: Bf.) aus, dass kein Wiederaufnahmegrund vorliege und der ursprüngliche Bescheid zu belassen sei. Im Falle der Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) werde eine mündliche Verhandlung beantragt…
…4 BAO idgF erfolgte Wiederaufnahme/Einkommensteuer 2006 lautet: Meiner Meinung nach wurden die Kosten für meine Heilbehandlungen ungerechtfertigt gekürzt, die restlichen Posten hätten demnach keinen Wiederaufnahmegrund ergeben, da diese aus der elektronischen Erklärung in den Kennzahlen ersichtlich waren. Der Einkommensteuerbescheid 2006 war über 1 Jahr…
Sachverhaltsbezogen ist aus dem - zum Begründungsbestandteil des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2007 erklärten - Aktenvermerk (29. Februar 2008) festzustellen, dass die Bw. 2007 Belege für "Arztkosten Dr. S... 64,49 + "Zahnbeh. (= Zahnbehandlung) 8,60" vorlegte. Da EUR 64,49 und EUR 8,60 in Summe nicht die…
… Streitpunkte: Angefochten sind die Wiederaufnahmsbescheide betr. Feststellung 2007 und 2008. Das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen (Hervorkommen neuer Tatsachen) wird nicht bestritten. Bekämpft wird die rechtliche Würdigung der neu hervorgekommenen Tatsachen durch das FA, die nach Ansicht des Berufungswerbers (Bw) zu keiner Änderung des Bescheidspruches führen hätte…
…09.2009, 2005/15/0031). 3.) Die Durchführung der Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen der Behörde. Wenn die Rechtsfrage dahingehend geklärt ist, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, hat die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei…
…Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht am 8.5.2015 zur Entscheidung vorgelegt. II. Sachverhalt Tatsache ist, dass die Abgabenbehörde im angefochtenen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2009 einen Wiederaufnahmegrund in der Begründung überhaupt nicht nennt. III. Rechtslage 1. Gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 11. Jänner 2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…richtig zu stellen; sie ist aber nicht berechtigt, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch ein Finanzamt ist es, zu prüfen, ob dieses Verfahren aus…
…hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…Verfahren der Behörde noch nicht bekannt gewesen wären und die diese zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt hätten. Nach der Rechtsprechung des VwGH würden Änderungen der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes bzw. vorhergehende Fehlbeurteilungen keinesfalls Wiederaufnahmegründe darstellen. Da die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Unrecht erfolgt sei…
…Bescheid vom 4. Februar 2005 abgeschlossen worden war, nicht angezeigt und auch noch nicht bekannt waren. Der Wiederaufnahmegrund "der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind", liegt demzufolge im Berufungsfall zweifelsfrei vor und Gegenteiliges wurde vom Bw. selbst auch…
…seien, hätten letztendlich die Firmenwertabschreibung für das Jahr 1997 geltend machen können. Für das mit Bescheid vom 5.5.2003 wiederaufgenommene Verfahren hinsichtlich Körperschaftsteuer 1997 kämen nach Ansicht der Berufungswerberin zwei Wiederaufnahmegründe in Betracht. Für dieses Veranlagungsjahr sei eine berichtigte KÖSt-Erklärung eingereicht worden. Die…
…die Banken sei dem Finanzamt erst anlässlich der Betriebsprüfung im Jahr 1999 bekannt geworden. Diese Tatsache stelle den Wiederaufnahmsgrund dar. Auch für das Jahr 1996 sei die Wiederaufnahme zu Recht verfügt worden. Weder in den Abgabenerklärungen noch in den Beilagen sei ein Hinweis auf das…
… 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 keine unternehmerische Tätigkeit vor. Das bedeutet, dass die Bescheide betreffend ESt und USt 2013 sowie USt 2014 aufzuheben sind. Die festgestellten "Mieteinnahmen" bilden weiters für 2014 keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund. Nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit b EStG…
…besondere Mängel anhaften, aus der Welt zu schaffen und die Rechtskraft des konkreten Bescheides zu beseitigen. Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist nur aus den im Gesetz taxativ angeführten Wiederaufnahmegründen zulässig und im Falle des Vorliegens solcher Rechtsgründe ins behördliche Ermessen gestellt (vgl. "... ist zulässig…
…Diese Behörde bestimmt, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund sie durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht ansieht und daher als solchen heranzieht. Nach ständiger VwGH-Judikatur hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ausschließlich darüber zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme aus den…
…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2.) Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei…
…Bescheide bleiben unverändert. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen bei einer amtswegigen Wiederaufnahme betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011. Der Beschwerdeführer (Bf.), geb. ***7***, ist Pensionist…
…anzuwenden ist. Der guten Ordnung halber darf noch festgehalten werden, dass die Wiederaufnahmegründe sicherlich bereits bei der Bearbeitung des Wiederaufnahmeantrages vom 28.2.2005 durch Ihr Finanzamt eingehend geprüft wurden, da - wie Sie aus dem Akt ersehen - nicht nur eine Erledigung erfolgt ist, sondern darüber…