…Schriftstück zur Unterfertigung vorgelegt, welches von der Behörde später als Rechtsmittelverzicht qualifiziert wurde. Eine nachweislich ordnungsgemäße Belehrung über die Tragweite, die Rechtsfolgen sowie die insbesondere kurze Widerrufsfrist von drei Tagen erfolgte nicht bzw. jedenfalls nicht in verständlicher Form für die. Beschwerdeführerin. Die Situation vor Ort…
…Mai 2002 beantragte der Bf. durch seinen damaligen Verteidiger die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerrufsfrist für den Rechtsmittelverzicht gemäß § 154 letzter Satz FinStrG zu bewilligen, erklärte gleichzeitig den Widerruf des Rechtsmittelverzichtes und führt inhaltlich die Berufung gegen das Erkenntnis des…
…eines Kalenderjahres an widerrufen werden und ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Dieser Widerrufsfrist seien gegenständlichen Fall jedoch frühestens im Kalenderjahr 2028 zulässig (5 Jahre Bindungswirkung ab 2023). Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Kleinunternehmer Befreiung nach …
…höheres Rechtsschutzbedürfnis als im Verfahren nach der BAO anzulegen sei. § 145 Abs. 3 FinStrG sehe für eine Rechtsmittelverzichtserklärung eine Widerrufsfrist von drei Tage vor. Aufgrund der Ereignisse sei sie aber so geschockt gewesen, dass sie erst nach ein paar Tagen in der Lage gewesen sei…
…aber erst, nachdem der Darlehensnehmer diese Widerrufsinformation erhalten hat. (…) 14 Weitere Darlehensbedingungen (…) Die unter Ziffer 3.2 ausgewiesenen Gebühren werden dem Darlehenskonto mit der Auszahlung bzw frühestens mit Ablauf der Widerrufsfrist belastet. Der/Die Darlehensnehmer erteilen hierzu ihre Zustimmung. (…)" Ende März 2023…
…Mai 2018 ergibt, haben der Beschuldigte und der Amtsbeauftragte nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses durch den Vorsitzenden des Spruchsenates auf ein Rechtsmittel verzichtet. Der Beschwerdeführer wurde vom Vorsitzenden des Spruchsenates auf die dreitägige Widerrufsfrist (§ 154 FinStrG) hingewiesen. Der Beschwerdeführer hat keinen Widerruf des Rechtsmittelverzichtes eingebracht…
…Enkel3, der NN, der ENKEL2 und des ENKEL1 zum abgegebenen wechselseitigen vollständigen Forderungsverzicht laut Vergleichspunkt 3. Zur Einholung dieser Zustimmungserklärungen vereinbaren die Streitteile eine vierwöchige Widerrufsfrist, beschränkt auf den Fall der Nichtabgabe der Beitrittserklärungen. Wird der Vergleich nicht widerrufen, gelten die aufschiebenden Bedingungen als eingetreten…
…geblieben. Für die erkennende Behörde steht somit außer Zweifel, dass die Bf. über die dreitägige Widerrufsfrist belehrt wurde. Auf die dem freiwillig abgegebenen Rechtsmittelverzicht zu Grunde liegenden Absichten und Beweggründe der Bf. ist nicht einzugehen. Es ist weder bei der Abgabe der Willenserklärung noch im…
…eingeleitetes Finanzstrafverfahren gar nicht vor bzw. wurde ein rechtsgültiger Einspruchsverzicht nicht abgegeben. Daher wurde auch keine dreitägige Widerrufsfrist in Gang gesetzt und es stellt sich somit die Frage einer Wiedereinsetzung in diese Frist nicht, weshalb der Wiedereinsetzungsantrag ins Leere geht. Andererseits bleiben auch die behördlichen…
…nach der der Vertrag erst mit dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist ex nunc wirksam wird , und zur Kritik an dieser Auffassung." Die gebührenrechtliche Konsequenz dieser zivilrechtlichen Situation - wonach im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz von Anfang an kein gültiges Rechtsgeschäft zustandegekommen ist - bedeutet…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 04.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 beschlossen: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 12. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. November 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch WTHKanzlei, über die Beschwerde vom 10.10.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.10.2018, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2017 zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 27.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 14.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 den Beschluss: Der Beschwerde wird als nicht rechtzeitig eingebracht zurückgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Dr. Stephan Anton Hetzer, Ortnergasse 3, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 07.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.8.2014, 12345, betreffend Umsatzsteuer 1-12/2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf***, vertreten durch Steuerberater X, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen den die Bescheide des ***FA*** vom 7. Oktober 2019 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2013, Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2014, Anspruchszinsen (§ 205…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16.09.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern 01-12/2014 beschlossen: Die Beschwerde vom 27.10.2015 (datiert mit 15.10.2015) wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K M und des Ing. T N, Vermietungsgemeinschaft, xxxx X xx, vertreten durch Ing. T N, yyyy SE, vom 4. April 2011 gegen den Bescheid des XY vom 2. März 2011 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…