…lineare Rückrechnung des Entnahmewertes vom späteren Verkaufswert zur Ermittlung eines höheren Grund- und Bodenwertes gehe an der Tatsache vorbei, dass ,gerade in jüngster Zeit durch massive bauliche Veränderungen in der Umgebung eine progressive Wertsteigerung des Grund und Bodens eintrat.' Wiederaufnahme- sowie Sachbescheid seien entsprechend den…
…und Boden wäre damit mit 221.90 0€ zu bewerten. Für die Bebauung wäre ein Abschlag von 10% zu berücksichtigen. In der Bilanz zum 1.1.12003 war der Grund und Boden mit 119.958,70 ausgewiesen. Aufgrund obiger Aussagen wäre somit von einer Wertsteigerung…
…Wertsteigerung des Grund und Bodens, sondern auch des Gebäudes eintritt. Die aktivierungspflichtigen Interessentenbeiträge sind daher bei bebauten Grundstücken auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen, wobei die der Bemessung des Beitrages zugrunde liegende Zuordnung einen sachgerechten Aufteilungsmaßstab darstellt. 4. Haftungsbeträge gemäß § 82a EStG 1988 und…
…Sicht des erkennenden Senates nicht zu beanstanden und entkräftet bereits für sich dieses Argument der Amtsbeauftragten. Zudem ist festzuhalten, dass der Sachverständige bei der Feststellung der Grundwerte auf die Berücksichtigung eines Bebauungsabschlages verzichtet hat. Auch dadurch wird eine weitere Wertsteigerung von Grund und Boden berücksichtigt…
…die Wertsteigerung des Grund & Bodens der Besteuerung unterworfen, sondern der Wert bzw. der Wertzuwachs des Stehenden Holzes. Laut Rz 4194 und 4195 ist die pauschale Ermittlung mit 35% des Kaufpreises im vorliegenden Fall zulässig. Die Berechnung und die Aufteilung der BP ist somit richtig und…
…112/2012, Veräußerungsgeschäfte (Anknüpfung an das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft) von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes unterliegen. Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei…
…sich nach der Wertermittlung des Bundesweiten Fachbereichs eine Wertsteigerung der Gesamtliegenschaft, die sich im Ergebnis als Wertsteigerung des Grund und Bodens abzüglich Wertminderung des Gebäudes darstellt. Sohin erweist sich die Wertermittlung des Bundesweiten Fachbereichs hinsichtlich Methodenwahl und Rechenweg als mängelfrei und schlüssig. zu Sachverhalt "Verzinsung…
…wurden und damit das eingesetzte Eigenkapital reduzierten. Weiters wurden prognostizierte Preissteigerungen des strittigen bebauten Grundstücks in den auf den Beginn der Nutzung folgenden 20 Jahre in die Berechnung mit einbezogen. Dabei ging die Berufungswerberin von einer Wertsteigerung des Grund und Bodens von 60% und einer…
…24 Monate lang noch die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 und 21 Monate lang (ab dem 1. Jänner "20028") die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 anzuwenden gewesen sei. Die Wertsteigerung des Grund und Bodens, die auf den Gewinnermittlungszeitraum gemäß § 4 Abs…
…dass im Beschwerdefall bereits auf Tatsachenebene keine Wertsteigerung des Grund und Bodens im Zeitraum zwischen Erwerb (3.11.1988) und dem Beginn der Vermietung bzw der Einlage (1.6.1989) festgestellt werden konnte (siehe dazu die zur Beweiswürdigung erfolgten Ausführungen unter Punkt 2.2.). Vor…
…dass ein "Liebhaberpreis" bezahlt worden sei. Dabei übersehe es aber, dass ein überhöhter Kaufpreis nur auf die Wertsteigerung bei Grund und Boden zurückgeführt werden könne. Es sei allgemein bekannt, dass in den Jahren nach der Finanzkrise ab 2008 ein regelrechter "Run" auf Immobilien stattgefunden habe…
…so ist darauf hinzuweisen, dass die zeitliche Wertsteigerung lediglich Grund und Boden betrifft, während das Gebäude laufend einem altersbedingten Wertverlust unterliegt. Die Berücksichtigung von Grund und Boden erfolgte - der Intention eines Fremdvergleiches entsprechend - gemäß den allgemeinen Regeln des Ertragswertverfahrens. Eine konkrete Veräußerungsabsicht wurde von Seiten…
…Die Nachweise betreffend den Kauf und die Veräußerung des Grundstückes seien vorgelegt worden. Die Ermittlung der Immobilienertragsteuer habe infolge Anwendbarkeit der Herstellerbefreiung ausschließlich in Bezug auf den Grund und Boden zu erfolgen. Eine Wertsteigerung des Grund und Bodens sei laut dem übermittelten Gutachten nicht feststellbar…
…www.bodenpreise.at) haben ergeben, dass gegenwärtig für die Region F. ein durchschnittlicher Grundstückspreis von € 25,1 bis € 27,1/m 2 anzunehmen ist. Da von einer Wertsteigerung von Grund und Boden demnach nicht auszugehen war und das Finanzamt auch keine gegenteiligen Feststellungen…
…eines gewerblichen Grundstückshändlers, sondern der kurzfristige An- und Abverkauf von Liegenschaftsvermögen. Ausführungen zum gewerblichen Vermieter erübrigten sich, weil von einer gewerblichen Vermietung nicht die Rede sein könne. Die "Ausführungen" in der Berufungsbegründung zur Wertsteigerung bei Grund und Boden habe das Finanzamt überhaupt nicht behandelt. Mit…
…2007 bis 2014 eine erhebliche Wertsteigerung erfahren haben wird. Die Wertsteigerung wird aber vor allem auf die Wertsteigerung des Grund und Bodens zurückzuführen sein. Die Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin, auf diesem Grundstück ein geräumiges Einfamilienwohnhaus mit gehobener Ausstattung zu errichten, ist für diese Wertsteigerung nicht ursächlich. …
…Sie brachte sinngemäß vor, die Renditeberechnung habe sich in Bezug auf den Zukunftswert an IAS 40 (Zeitwert) und damit an einem prognostizierten zukünftigen Verkehrswert zu orientieren. Diesen Verkehrswert ermittelte sie unter Fiktion einer Wertsteigerung für Grund und Boden von ca. 73% (von EUR 288.000…
…In einer steuerlichen Sphäre nämlich der USt, in der die Gewinnerzielung nicht relevant ist. AD HAINDL: Eine Bemerkung zum allgemeinen Teil von Wertsteigerungen von Immobilien. Nur Grund und Boden wird mehr wert und Gebäude werden durch die Nutzung weniger wert. Dr. RABEL: Zur Erklärung: Die…
…anzuwenden und somit lediglich die Wertsteigerung des Grund- und Bodens für die Besteuerung (Immobilienertragsteuer) zu berücksichtigen sei. 3. Die belangte Behörde hat mit Bericht vom 16. September 2021 die Bescheidbeschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. II. Sachverhalt Folgender Sachverhalt ist für das Bundesfinanzgericht entscheidungswesentlich und…
…einem Teil „Ausschüttung“ und einem weiteren Teil „Wertsteigerung‘ zusammen. Das Äquivalent für den im Falle der Alternativveranlagung des eingesetzten Kapitals erzielbaren Ertrag resultiert zum einen aus der bei Einfamilienhausgrundstücken typischenweise erzielbaren Verzinsung, zum anderen aus der zu erwartenden Wertsteigerung von Grund und Boden. Obgleich es…