…Baujahr 2003, Fahrgestellnummer yyyyyyy3 wird auf eine Wertersatzstrafe von € 3.600 erkannt; für den Fall der Uneinbringlichkeit wird nach § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen verhängt. Beim Volkswagen Touran, Baujahr 2012, Fahrgestellnummer bbbbbbbb wird auf eine Wertersatzstrafe von € 4.051,50 erkannt;…
…2.126,52. Demgegenüber muss ein Wertersatz von € 15.303,00 im Verhältnis zur Tat und auch der Schuld des Täters als "überschießend" erscheinen. Die Wertersatzstrafen waren sohin in Anwendung des § 19 Abs 5 FinStrG um 50% zu reduzieren. Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde nach § 20…
…Erkenntnis wenden sich fristgerecht die Berufungen sowohl des Amtsbeauftragten vom 11. März 2004 als auch der beiden Beschuldigten vom 29. März 2004. Die Berufung des Amtsbeauftragten richtet sich lediglich gegen die Verhängung der Wertersatzstrafe. Gemäß § 17 Abs.3 FinStrG seien die im Abs.2 leg…
…4 und 5 FinStrG wird der Wertersatz für die 54.820 Stück Zigaretten mit € 3.500,-- festgesetzt. Gemäß § 20 FinStrG wird für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe mit 7 Tagen festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen.  …
…1.400.- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen ausgesprochen. Hinsichtlich der im Schuldspruch genannten Zigaretten wurde ihm eine anteilsmäßige Wertersatzstrafe von € 1.000.-, Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage, auferlegt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß …
…1 lit. a, Abs. 5 und Abs. 6 FinStrG eine anteilige Wertersatzstrafe von € 4000,-, Eratzfreiheitsstrafe 20 Tage, verhängt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien erkannte am 7. Juli 2002 zur Zl. 100/91.434/2001…
…19 Abs. 1 lit. a, Abs. 5 und Abs. 6 FinStrG eine anteilige Wertersatzstrafe von € 4000.-, Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage, verhängt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien erkannte am 7. Juli 2002 zur Zl. 100/91…
…die in den § 11 übernommen wurde (228 der BlgNR IX GP, 56), neben einer Wertersatzstrafe Anwendung findet, jedoch mit der Begründung, dass der Gesetzgeber keinen Ausschluss der Geltendmachung im Zollrecht vorgesehen hat. Zudem ist die Verfassungsbestimmung des Protokoll 7 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte…
…grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Bemessung der Wertersatzstrafe (Ermessensentscheidung). Salzburg, am 19…
…richte sich gegen die Verhängung der Teilwertersatzstrafe. Er habe sowohl die Strafe als auch die Steuern bereits entrichtet. Es liege ein Missverhältnis zwischen der Höhe der verhängten Wertersatzstrafe und dem Unrechtsgehalt der Tat vor. Er habe nicht vorsätzlich gehandelt. Er habe bisher einen ordentlichen Lebenswandel…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Raspotnig und Dr. Dock als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
…das Hauptzollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Ansuchen des Bf. um Bewilligung einer Zahlungserleichterung betreffend der aushaftenden Geld- und Wertersatzstrafe in Höhe von € 7.063,45 als unbegründet abgewiesen.Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 2. September 2003…
…wodurch die Zollschuld, wie im Abgabenbescheid des Zollamts Feldkirch Wolfurt ausgeführt, entstanden ist. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der Beschuldigten richtet sich gegen die Höhe der Geldstrafe und der Wertersatzstrafe. Darin führt sie aus, dass sie nur ihrer Freundin einen Gefallen erweisen und keinesfalls vorsätzlich die…
…FinStrG wird auf die Strafe des anteiligen Wertersatzes in Höhe von 2.486,50 € (Strafhöchstgrenze 9.640,50 €) erkannt. Gemäß § 20 Abs.1 FinstrG tritt an die Stelle der Wertersatzstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 3 Tagen. Gemäß §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Doris Schitter als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter, MBA, und Dr. Brigitte Lüftenegger als weitere Mitglieder des Senates in der…
…sodass gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 FinStrG lediglich 14 Tage zur Verfügung gestanden wären. In Anbetracht des Verböserungsverbotes ist aber die zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe verhältnismäßig auf acht Tage zu verringern. 6. Zur Bemessung der verhältnismäßigen Wertersatzstrafe: 6.1. Gemäß § 19 Abs. 1 lit. a FinStrG…
… 17 Abs. 6 iVm. § 19 Abs. 5 FinStrG eine Wertersatzstrafe iHv. € 3.500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verhängt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 100,00 bestimmt. Aus den dem Berufungssenat vorliegenden Akten ergibt sich…
…Alexander Heinrich, des Amtsbeauftragten OR Mag. Gerald Petritsch und der Schriftführerin Ulrike Kranzinger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über die Geldstrafe, die Wertersatzstrafe sowie die Ersatzfreiheitsstrafe wie folgt abgeändert: Gem. §§ 34…
…gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach …
…§ 17 Abs. 6 iVm § 19 Abs. 5 FinStrG eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe in Höhe von € 20.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen auferlegt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten wurden gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG…