…des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung oder der Bezeichnung einer bestimmten Veranstaltung eines Vereines). Die Werbefunktion wird auch durch eine Wiedergabe in den Massenmedien erkenntlich. Rz 162: Die Sponsorleistung darf nicht außerhalb jedes begründeten Verhältnisses zur Werbetätigkeit stehen. Ist der Verein nur einem kleinen Personenkreis bekannt…
…etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der Sportkleidung, Führung des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung). Die Werbefunktion wird auch durch eine Wiedergabe in den Massenmedien erkenntlich. Die Sponsorleistung darf nicht außerhalb jedes begründeten Verhältnisses zur Werbetätigkeit stehen. Ist der Verein nur einem kleinen Personenkreis bekannt…
…etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der Sportkleidung, Führung des Sponsornamen in der Vereinsbezeichnung). Die Werbefunktion wird auch durch eine Wiedergabe in den Massenmedien erkenntlich. Die Sponsorleistung darf nicht außerhalb jedes begründeten Verhältnisses zur Werbetätigkeit stehen. Ist der Verein nur einem kleinen Personenkreis bekannt…
…Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn von vornherein die gegenseitigen Verpflichtungen eindeutig festgelegt sind und die Leistungen des Vereins geeignet sind, Werbewirkung zu entfalten. Die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein, bzw wird die Werbefunktion durch eine Wiedergabe in den Massenmedien erkenntlich (vgl Doralt, Kommentar EStG, Tz 330 zu §…
…aufscheinenden Unternehmen übersieht. So gesehen mag es zutreffen, dass die Bw. als Herausgeberin in erster Linie Eigenwerbung bezweckt, jedoch haben die angeführten Publikationen eine weitere allgemeine Werbefunktion, für die die einzelnen angeführten Unternehmen, was man auch daran erkennen kann, dass diese bereit sind, Druckkostenbeiträge zu…
…aufscheinenden Unternehmen übersieht. So gesehen mag es zutreffen, dass die Bw. als Herausgeberin in erster Linie Eigenwerbung bezweckt, jedoch haben die angeführten Publikationen eine weitere allgemeine Werbefunktion, für die die einzelnen angeführten Unternehmen, was man auch daran erkennen kann, dass diese bereit sind, Druckkostenbeiträge zu…
…aufscheinenden Unternehmen übersieht. So gesehen mag es zutreffen, dass die Bw. als Herausgeberin in erster Linie Eigenwerbung bezweckt, jedoch haben die angeführten Publikationen eine weitere allgemeine Werbefunktion, für die die einzelnen angeführten Unternehmen, was man auch daran erkennen kann, dass diese bereit sind, Druckkostenbeiträge zu…
…Geschäftsname", um die Attraktivität und die Besucherfrequenz zu erhöhen und liege daher ausschließlich im eigenen Interesse der Berufungswerberin. Dem Umstand, dass die Veröffentlichung darüber hinaus eine allgemeine Werbefunktion für die einzelnen Mieter der Bw. an sich haben könne, komme keine entscheidende Bedeutung zu. Im Erkenntnis…
…(Reiseveranstalter). Die Bw. hafte ihren Kunden grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu landesgesetzlichen Anzeigenabgaben sei aber nicht jegliche Werbefunktion, die eine Veröffentlichung einer Einschaltung in einem Druckwerk für andere Unternehmer haben könne, als abgabepflichtige Verbreitung einer Werbebotschaft…
…eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Garantie übernehmen. Im Übrigen tritt die Garantiefunktion bei Verbandszeichen besonders deutlich hervor (Gütezeichen). Dass der Marke endlich eine sehr beachtliche Werbefunktion zukommt, ist heute an zahllosen Beispielen der Wirtschaftspraxis nachweisbar und geradezu schon Gemeingut des wirtschaftlichen Denkens geworden. III…
…1 Anzeigenabgabegesetzes fehlt. Dem von der belangten Behörde ins Treffen geführten Umstand, dass die Veröffentlichungen darüber hinaus eine weitere allgemeine Werbefunktion für die einzelnen Hersteller an sich hätten, kommt demgegenüber keine entscheidende Bedeutung zu; dies unabhängig davon ob der einzelne Hersteller anonym oder sehr wohl…
…1 Anzeigenabgabegesetzes fehlt. Dem von der belangten Behörde ins Treffen geführten Umstand, dass die Veröffentlichungen darüber hinaus eine weitere allgemeine Werbefunktion für die einzelnen Hersteller an sich hätten, kommt demgegenüber keine entscheidende Bedeutung zu; dies unabhängig davon ob der einzelne Hersteller anonym oder sehr wohl…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GesmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ORätin Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend…