…nämlich zur Haltestelle_1, beträgt 366 Meter bei einer Wegzeit von vier Minuten (siehe Angaben des Routenplaners Verkehrsmittelbetreiber). Die Fahrtstrecken des öffentlichen Verkehrsmittels Verkehrsmittel_1-Öffi_Nr_1 von der Haltestelle_1 zum Haltestelle_2 Ort_3 beträgt 9,6 km sowie des Verkehrsmittel_2…
…Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zu Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz. Abs. 3…
…16 Uhr zu lauten habe. Zusammenfassend seien daher die von der Abgabenbehörde übermittelten Zeitwerte laut Routenplaner in Zweifel zu ziehen. Über die Beschwerde wurde erwogen: In Streit steht, ob der Ansatz des kleinen Pendlerpauschale ob zumutbarer Wegzeiten rechtens erfolgt ist, bzw. ob in Anlehnung an…
…beträgt. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1 500 m außer Ansatz. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen…
…5,5 km. Für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges standen ihr ua folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ergeben sich aus deren Benützung im Jahr 2013 folgende Wegzeiten: A) Wohnung-Arbeitsstätte: Von AnachB (Bushaltestelle), 300m: Fußweg 4 Minuten Bus BnachC: Abfahrt: 06:31 Ankunft: 06.36…
…wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder (bei einer Wegstrecke von 20 bis 40 km bei einer Wegzeit von über 2 Stunden) nicht zumutbar oder ein solches auf der überwiegenden Wegstrecke nicht vorhanden sei. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei auch dann zumutbar…
…Fahrstrecke unzumutbar ist (§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG). Unzumutbarkeit ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Nahbereich von 25 km erst dann gegeben, wenn die Wegzeit für die einfache Fahrt eineinhalb Stunden überschreitet (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 621 BlgNR XVII. GP, 75)…
…Mai 2008 als unbegründet ab, weil die Wegzeit bei optimaler Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel lediglich zwei Stunden und zwanzig Minuten betrage. Daraufhin beantragte die Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Gemäß § 16 Abs…
…Ankunft Pottenbrunn Trauttmannsdorfstraße 11.21. Unter Abzug des Fußweges Wohnung - Krems Bahnhof ergäbe sich eine kürzeste Wegzeit von 1 Stunde 5 Minuten. Von der Spiel- und Lernwerkstatt zur Wohnung wurden zwei Verbindungen mit einer Fahrzeit von 1 Stunde 41 Minuten (11.21 - 13.02) und…
…eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar. Den Gesetzesmaterialien zum Arbeitsmarktreformgesetz 2004…
…zur Wohnung mit dem PKW 48 Minuten, die Strecke weise eine Länge von 70,3 km auf. Die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels betrage, wobei für die Strecke von der Wohnung bis D die Benutzung des PrivatPkw einzurechnen sei, 88 Minuten (Wohnung A1 bis D…
…dass, wenn die einfache Wegstrecke Wohnung-Arbeitsort über 60 Kilometer liegt, die zumutbare Wegzeit für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels mehr als 2,5 Stunden in einer Richtung betrage. Dass für die Fahrten der PKW der Ehefrau verwendet werden müsse (laut dem Schreiben des Bf…
…sich auf seine Fälle je ein halbe Stunde vorbereite. Diesen Ausführungen ist entgegen zu halten, dass die Berechnung der Wegzeiten als auch die Prüfung der Voraussetzungen für das große Pendlerpauschale ausschließlich nach objektiven Kriterien zu erfolgen hat (vgl. z.B. UFS vom 23.3.2010…
…öffentlichen Verkehrsmittels. Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels oder von der Ausstiegsstelle zur Ausbildungsstätte bleiben jeweils für Wegstrecken bis 1.500 m außer Ansatz" Gegen den verfahrensgegenständlichen Einkommenssteuerbescheid 2017 erhob die Bf am 11.12.2018 fristgerecht Beschwerde mit der Begründung, dass…
…29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie - wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar sei (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liege vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten würden: Bis 60 Minuten Zeitdauer sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar, bei mehr…
…Wohnung bis zum Bahnhof Sopron und dort einen Zug um 6 h 23, der um 7 h 35 in Wien sei. Für den Heimweg gab sie eine Wegzeit von 134 Minuten an. Am 28. Februar 2018 erließ die belangte Behörde die abweisende Beschwerdevorentscheidung. Nach allgemeinen…
…gültige Verbindungen zwischen HBH ***K1*** und AAU) vor. Die Wegzeiten für die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Wohn- und Studienort per (Schnell-)Bahn werden für den Tag der Abfrage mit 1:02 Std bis 1:22 Std ausgewiesen. Die Fahrpläne der STW ***K1*** weisen für die…
…wenn die Fahrzeit mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als eine Stunde betrage. Dabei würden die Wegzeiten von der Wohnung zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels bzw. von der Ausstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels zur Ausbildungsstätte jeweils nur für Wegstrecken bis 1,5 km außer Ansatz bleiben…
…usw. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies…
…8 EStG 1988 nicht berücksichtigt werden. Weiters wurde vom Finanzamt angeführt, dass bei der Berechnung weder Wartezeiten noch Wegzeiten innerhalb des Wohn- bzw. Ausbildungsortes zu berücksichtigen seien (unter Hinweis auf Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 881 - 883). 3. In der dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerde (eingebracht per FinanzOnline…