…die ersatzlose Aufhebung der Gebührenbescheide durch die Berufungsentscheidungen des UFS vom 17. Februar 2010 zu RV/4130-W/08 bis RV/4143-W/08 weggefallen. Wenn nach Einbringung der Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages die den Säumnizuschlag begründenden Abgabenschuld wegfällt, ist der angefochtene Bescheid…
…Wegfalls der Abgabenschuld (die diesem Säumniszuschlag zugrunde lag) durch die Beschwerdeentscheidung des BFG vom 18. Dezember 2019 hat ein Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 8 BAO zu entfallen. Über die Beschwerde war somit spruchgemäß zu entscheiden. Die Revision ist nicht zulässig, weil sie nicht von der…
…Juni 2009, xxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerde wird mangels einer im Grunde des Art. 202 Abs.3 zweiter Anstrich ZK bestehenden Abgabenschuld als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13.1.2009, xx, schrieb das Zollamt Wien Herrn…
…Die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen und auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß § 217 Abs 8 BAO für den Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (bzw der Stammabgabe) hingewiesen. Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 brachte die Bw einen Vorlageantrag ein. Mit Berufung vom 30…
…BAO in der geltenden Fassung hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Die Bw. hätten auch nach dieser Gesetzesstelle die Möglichkeit der Antragstellung mit dem Rechtsanspruch auf Wegfall des…
…den der Pfändung zu Grunde liegenden Abgabenbescheid statt und hob den angefochtenen Bescheid ersatzlos auf. Der Beschwerde gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung betreffend den Pfändungsbescheid wurde mit ho. Berufungsentscheidung ZRV/024-Z1W/2004 stattgegeben und das Pfändungsverfahren eingestellt. Gemäß § 26 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung hat der Abgabenschuldner…
… 226 BAO sind Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, in dem von der Abgabenbehörde festgesetzten Ausmaß vollstreckbar. Im vorliegenden Fall liegt dem bekämpften Pfändungsbescheid die mit Abgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 2003 geltend gemachte Einfuhrzollschuld in der Gesamthöhe von € 1…
…€ fest. Die Festsetzung beruhte darauf, dass Abgabenschuldigkeiten betreffend Zigaretten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer, Abgabenerhöhung, insgesamt 16.512.732,01 €) nicht zu den gesetzlich bestehenden Zahlungsterminen entrichtet waren. Mit Schreiben vom 8.5.2007 brachte der Bf. dagegen Berufung ein und führte darin aus, dass…
…beseitigt. Der Berufungswerber hätte nach § 217 Abs. 8 BAO ein Antragsrecht auf Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gehabt. Damit wäre der streitgegenständliche Säumniszuschlag für 2009 weggefallen. Da aber die Festsetzung des Säumniszuschlages im Berufungswege bekämpft wurde, war über den Wegfall des Säumniszuschlages…
…der Einbringung müssten entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen (z.B. VwGH 30.10.2001, 96/14/0170). Ein auf die Gefährdung gerichtetes Verhalten des Abgabenpflichtigen sei nicht erforderlich, das Motiv des Abgabepflichtigen sei unbeachtlich (z.B. VwGH 26.4.2000, 97/14/0003). Ob die Abgabenschuldigkeiten…
…Abgabenschuldigkeit nicht existiere noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Vielmehr richten sich die Berufungsgründe ausschließlich gegen den Bescheid, mit dem Familienbeihilfe zurückgefordert wurde. In diesem Zusammenhang ist auf § 252 Abs. 2 BAO zu verweisen, wonach ein Bescheid nicht mit der…
…2021 zog das Finanzamt Österreich den Bf. gemäß § 9 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der X.GmbH im Ausmaß von 10.067,51 € heran (Lohnsteuer 2005 1.987,17 €, Dienstgeberbeitrag 2005 1.045,75 €, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2005 97,59 €…
…Herabsetzung der Abgabenschuld (gemeint ist die „Stammabgabe“, das ist jene Abgabe, deren Nichtentrichtung oder verspätete Entrichtung zur Verwirkung des Säumniszuschlages führt) ist iSd § 217 Abs 8 nachträglich, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlages (somit nach dem Entstehen des diesbezüglichen Abgabenanspruches) erfolgt. Auch bei Wegfall der…
…für folgende offene Abgabenschuldigkeiten der Firma S.GmbH zur Haftung herangezogen: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag | Umsatzsteuer | 9/2006 | 15.11.2006 | 2.580,92 | Umsatzsteuer | 10/2006 | 15.12.2006 | 12.320,00…
…von Abgabenschulden richte, deren Bemessungsverjährung sowie deren absolute Festsetzungsverjährung bereits eingetreten wäre, erkennbar. Die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels wäre somit nicht offenkundig. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 282 Abs. 1 BAO obliegt die Entscheidung über Berufungen namens des Berufungssenates dem Referenten, außer 1. in der…
…für die Zeit nach Antragsbewilligung grundsätzlich die im Bewilligungsbescheid angeführten Abgabenschuldigkeiten. Kommt es mit Berufungserledigung (volle Stattgabe) oder aus anderen Gründen nachträglich zum gänzlichen Wegfall der Abgabenschuld, so hat eine Aussetzungszinsenvorschreibung zu unterbleiben. Wird der ausgesetzte Abgabenbetrag infolge teilweise stattgebender Berufungserledigung oder eines sonstigen schuldmindernden…
…212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6 BAO) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen…
…€ 512,04 samt anteiligem Verspätungszuschlag sei zu Unrecht erfolgt, geht somit ins Leere. Dass dem Bf. liquide Mittel zu einer zumindest teilweisen Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zur Verfügung gestanden sind, ergibt sich auch aus seiner Vorhaltsbeantwortung vom 31. März 2012…
…die Feststellung enthalten, dass die Abgabenschuld jedenfalls mit dem Betrag, hinsichtlich dessen die Haftungsinanspruchnahme erfolgte, unberichtigt aushaftet (vgl. VwGH 21. 9. 1990, 87/17/0223). Im Berufungsfall wurde im Anschluss an eine Außenprüfung am 23. 10. 2006 ein auf dem Abgabenkonto der D. Handels GmbH…
…auch die Feststellung enthalten, dass die Abgabenschuld jedenfalls mit dem Betrag, hinsichtlich dessen die Haftungsinanspruchnahme erfolgte, unberichtigt aushaftet (vgl. VwGH 21. 9. 1990, 87/17/0223). Im vorliegenden Fall wurde die in der Haftsumme enthaltene Umsatzsteuer 1998 nach Erlassung des erstinstanzlichen Haftungsbescheides, und zwar im…