…dass die Bf. Warenempfängerin im Sinne des ZK wird, d.h. dass die Waren für die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine…
…dass die Bf. Warenempfängerin im Sinne des ZK wird, d.h. dass die Waren für die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber eine…
…dazu, dass die Bf. Warenempfängerin im Sinne des ZK wird, d.h. dass die Waren für die Bf. bestimmt sind. Allenfalls ist die Bf. aber wegen einer Pflichtverletzung nach Art. 96 Abs. 2 ZK in ihrer Eigenschaft als Warenführerin Zollschuldnerin. Selbst wenn der UFS aber…
…Zollschuld mehrer Zollschuldner, so sind diese gemäß Artikel 213 ZK gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Bei Pflichtverletzungen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren kann neben dem Hauptverpflichteten als Verfahrensinhaber gemäß Artikel 96 Abs. 1 ZK auf zwei weitere Personen, nämlich den Warenführer und den Warenempfänger zurückgegriffen…
…Anstrich). Es ist daher jeder Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an. Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im…
…Anstrich). Es ist daher jeder Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an. Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im…
…Anstrich). Es ist daher jeder Zollschuldner, der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es dabei nicht an. Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im…
…3 ZK bestimmt Folgendes: "Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. (...)" Die Bf., die als indirekte Vertreterin des Warenempfängers die Warenanmeldung abgegeben hat und somit im eigenen Namen und für fremde…
…verständiger Betrachtung kein Zweifel daran bestehen, dass das Zollamt die angefochtenen Bescheide jeweils an die in der Slowakei ansässigen o.a. Warenempfänger als Bescheidadressaten gerichtet und diese Unternehmen als Zollschuldner herangezogen hat. Dies bestätigt auch das Zollamt im Vorlagebericht. Dafür dass diese Bescheide für die…
…gehandelt hat, die die Erhebung von Zöllen verhinderte, die er ohne diese Unregelmäßigkeit nicht hätte entrichten müssen, ist auf seine Eigenschaft als Zollschuldner ohne Einfluss, die ausschließlich auf den Rechtswirkungen beruht, die an die Förmlichkeit der Anmeldung geknüpft sind (EuGH vom 14.11.2002, Rs…
…2003/1798 erteilten Auskunften der Zollbehörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen stehen die verfahrensgegenständlichen Einfuhren in Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerkarussellbetrug, an dem die von der Bf. indirekt vertretenen Warenempfänger als „Missing Trader" oder Conduit Company beteiligt waren. Ein sog. Missing Trader täuscht in betrügerischer Absicht vor…
…204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Art. 204 Abs. 3 ZK als Zollschuldner in Betracht kommt. Gemäß Art. 239 Abs. 1 ZK können Einfuhrabgaben in Fällen erstattet oder erlassen werden, welche sich aus Umständen ergeben, die nicht…
…Slowakischen Republik und der Slowenischen Republik. In Anbetracht dieser Ermittlungsergebnisse sind die von der Bf. indirekt vertretenen Warenempfänger als „missing trader“ anzusehen widerspricht es nicht den logischen Denkgesetzen, dass die Zollbehörde in den hier gegenständlichen Fällen eine der Steuerbefreiung entgegenstehende missbräuchliche oder betrügerische Vorgangsweise angenommen…
…Rahmen eines Amtshilfeersuches stehen die verfahrensgegenständlichen Einfuhren in Zusammenhang mit einem Karussellbetrug, in dem auch der von der Bf. indirekt vertretene Warenempfänger als „Missing Trader" beteiligt war. Die B. hat in Dänemark keine Buchhaltung geführt, war in Italien und Deutschland "Missing Trader" und somit Teil…
…die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgaben der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten…
…der Aktenlage die Identität allfälliger weiterer Zollschuldner nicht mit der für die Durchführung eines Abgabenverfahrens erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte. Selbst der ehemalige Geschäftsführer der Hauptverpflichteten konnte auf Befragen nicht angeben, wer als Warenführer aufgetreten ist bzw. wer die Waren tatsächlich als Warenempfänger übernommen hat…
…ZK und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 ZK keinen Einfluss. Dem Berufungseinwand, die nachträgliche buchmäßige Erfassung hätte zufolge § 72a ZollR-DG unterbleiben müssen, trat die Berufungsbehörde mit dem Hinweis entgegen, dass im gegenständlichen Abfertigungsfall als Warenempfänger die Firma R…
…und die Heranziehung des Anmelders als Zollschuldner gem. Art. 201 Abs. 3 ZK keinen Einfluss. Dem Berufungseinwand, die nachträgliche buchmäßige Erfassung hätte zufolge § 72a ZollR-DG unterbleiben müssen, trat die Berufungsbehörde mit dem Hinweis entgegen, dass in den gegenständlichen Abfertigungsfällen als Warenempfänger die Firma R…
…alle ihn als Verfahrensinhaber betreffenden Versandverfahren im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Durchführung zu betreuen, so war es ihm doch in diesem Fall, alleine um für sich selbst die Heranziehung als Zollschuldner wegen der Nichtgestellung der Versandwaren durch den Warenempfänger zu verhindern, zuzumuten, den Warenempfänger über…
…im Fall der indirekten Vertretung, wie hier, auch die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, dies war im vorliegenden Fall als Warenempfänger der Bf. Der Versender wäre als Zollschuldner gem. Abs. 3 legcit. letzter Satz allenfalls in Betracht gekommen, wenn er unrichtige oder…