…ist dem Spruchsenatsvorsitzenden in diesem Verfahrensstadium eine das Verfahren beherrschende Rolle zugedacht. Er hat in diesem Vorverfahren vor der mündlichen Verhandlung auf die Verfahrensökonomie und auf die gebotene Raschheit und Effizienz der Ermittlungen in gleicher Weise Bedacht zu nehmen, wie dies zuvor Aufgabe des das…
…Die Rechtskraft des das Finanzstrafverfahren abschließenden Erkenntnisses (Bescheides) erfasst auch die bloße verfahrensrechtliche Anordnung. I.1.3. Hatte somit nach damaliger Rechtslage aufgrund einer bloßen Prozesserklärung des Beschuldigten eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat zu unterbleiben, kam dem Vorverfahren vor der Einberufung des Senates zur…
…16). - Die im Erkenntnis des Spruchsenates zum Vorwurf gemachten Verkürzungsbeträge wurden jeweils in diesem Ausmaß außer Streit gestellt (Finanzstrafakt A, Bl. 17; Finanzstrafakt B, Bl. 14 f). F.4. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 2. Februar 2017 hat B im Wesentlichen…
…eine Bindung der Finanzstrafbehörde an Entscheidungen in korrespondierenden Steuerverfahren besteht nicht, vgl. den bereits durch BGBl 1996/421 mit Wirkung ab dem 21. August 1996 erfolgten Wegfall des damaligen § 55 FinStrG, wonach vor Durchführung der mündlichen Verhandlung des Spruchsenates oder einer Hauptverhandlung vor dem Schöffensenat…
…seine Arbeit in der Kanzlei kurz unterbrechend, die hinterlegte Vorladung zu beheben, wodurch er auch vom Verhandlungstermin am 23. Jänner 2013 Kenntnis erlangt hätte. Gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung (hier: vor dem Spruchsenat als Organ des Finanzamtes Graz…
…im Vorverfahren, als auch in der Verhandlung vor dem Spruchsenat schuldig zur grob fahrlässigen Tatbegehung. Der Spruchsenat folgte bei seinen Feststellungen den Angaben des Finanzamtes und somit des Prüfungsberichts vom 28. Juni 2017, die mit dem Geständnis in Einklang zu bringen waren." Nach Zitieren der…
…alte Rechtslage vor dem EU-Beitritt Österreichs referiert worden wäre). Im Detail der Beschuldigte in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat: Bereits bei der Gründung der Zweigniederlassung in Liechtenstein sei das Thema Firmenauto diskutiert und die Steuerberater der Gesellschafter befragt worden. Bei Anschaffung des Fahrzeuges…
…die Beschwerden der Beschuldigten sowie des belangten Verbandes vom 09.05.2016 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim FA Wien 9/18/19 und Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes X als Finanzstrafbehörde vom 23.02.2016 , Strafnummer SN, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14…
…Auskunft des Finanzamtes. Dem Beschuldigten wurde beim LG K. telefonisch die Faxnummer von Dr. N.N1. (Tel.Nr.) bekannt gegeben. Der Beschuldigte hat daraufhin dem Vorsitzenden des erkennenden Spruchsenates 1, Dr. N.N1., am 05.07.2006, sohin einen Tag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung…
…Unzweifelhaft ist ein Einzelhandelskaufmann, der mit Waren aller Art handelt, selbständig berufstätig. Den vorgelegten Akten ist zu entnehmen, dass der zum Zeitpunkt der Verhandlung des Spruchsenates 54jährige A zwar zuvor im Wiener XXXXX offenbar als Arbeiter "beim XXXXX gearbeitet hat, laut seinen eigenen Angaben aber…
…dessen Text der Eingabe beigeschlossen gewesen ist]. Die Dokumente [Kopien], Finanzstrafakt Bl. 82 bis 87 und 114 bis 120, seien vom Beschuldigten vorgelegt worden und zum Tatzeitpunkt nicht in Geltung gewesen. Hingewiesen wurde auf das Vorbringen des Beschuldigten in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat:…
…375), dass vom Anfang an der Wille des Beschuldigten darauf gerichtet gewesen wäre, über mehrere Jahre hindurch Lohnabgaben zu verkürzen (Gesamtvorsatz). Im Übrigen werde sowohl vom Amtsbeauftragten als auch von der belangten Finanzstrafbehörde ebenfalls auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht verzichtet. E…
…der Spruchsenatsverhandlung zu verweisen. Das reine Vorbringen einer Ortsabwesenheit in Folge einer Reise, ohne Nachweis eines zwingenden Reisegrundes kann nicht als begründetes Hindernis im Sinne des § 126 FinStrG gewertet werden. Auffällig ist in diesem Zusammenhang das Vorbringen, die Reise bereits 2 Monate vor der Verhandlung…
…einen unabhängigen Spruchsenat gemäß § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG iVm § 167 Abs. 3 FinStrG, 4. auf Vertagung der nunmehr für 09.05.2005 anberaumten mündlichen Verhandlung vor einem Einzelbeamten bis zur Entscheidung über die Antragspunkte 2., 3. und 5., 5. auf Stattgebung des Antrags…
…liefern können, weshalb ihn der Erst- und die Zweibeschuldigte belasteten, noch sei er imstande gewesen ein Alibi anzubieten. Die Belastung des Bf. durch den Erst- und die Zweitbeschuldigte sowohl anlässlich deren Erstvernehmungen als auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat sei glaubwürdig und nachvollziehbar;…
…auch zu versuchen, zwecks Beweiswürdigung der Verhandlungsprotokolle vom 11. Mai 2017 weitere Klarheit zu gewinnen, ob irgendetwas von dem Protokolliertem dem wesentlichen Inhalt nach bestritten wird oder inhaltlich Wesentliches fehle. Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung des Spruchsenates werden A und B bzw. deren Verteidigung daher…
…unmittelbar nach Verkündung des Erkenntnisses in der mündlichen Verhandlung ein Rechtsmittelverzicht angegeben, daher liegt ein Verböserungsverbot vor. Seitens der Beschuldigten wurde zwar vorgebracht, dass sie nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat geladen gewesen sei und sie deshalb nicht an der Verhandlung teilgenommen habe…
…entsprechende Feststellungen des Erstsenates liegen aber nicht vor. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat hat MN trotz ausdrücklicher Belehrung durch den Vorsitzenden, dass er u.a. die Aussage über Fragen, deren Beantwortung ihn bzw. seiner Ehegattin der Gefahr einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde…
…zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist. Am 10. Juni 2009 wurde von einem Organwalter des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr dem Vorsitzenden telefonisch bestätigt, dass in der Asservatenkammer in zwei Schachteln tatsächlich beschlagnahmte Buchhaltungsunterlagen gelagert sind. Es wurde zugesagt, diese Unterlagen noch vor der Verhandlung zu…
…Februar 2003 sei keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben worden. Es habe daher seitens des Referates eine Schätzung erfolgen müssen. Der Beschuldigte habe sich zwar vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 19. April 2004 gerechtfertigt, sei jedoch zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. In seiner seinerzeitigen Rechtfertigung habe er…