…87/15/0087). Die Berechnungsweise des Pachtschillings (zB steuerfreie Umsätze werden bei dessen Berechnung nicht oder nur teilweise berücksichtigt) hat auf die Vorsteueraufteilung keinen Einfluss (VwGH 3.7.1996, 96/13/0057). Rz 2033: Bei der Ermittlung des Umsatzschlüssels zur Aufteilung der Vorsteuern sind die…
12.7. Gesondert geführter Betrieb Rz 2051: Nach § 12 Abs. 7 UStG 1994 hat das Finanzamt für Zwecke der Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf Antrag zu gestatten, dass ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb wie ein selbstständiges Unternehmen behandelt wird. Rz 2052: Diese…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch LBG WT- und BeratungsgmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage liegt hier nicht vor. Das Nichtvorliegen von Liebhaberei ergibt sich unmittelbar aus den zitierten Bestimmungen der L-VO. Die Entscheidung zur Vorsteueraufteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (zB.: VwGH 23.2. 2010, 2007/15/0289).…
…auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, während die Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Abgabenbehörde erster Instanz gehört. Da im gegenständlichen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vorsteueraufteilung durch die zitierte Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates festgelegt sind, ist es zweckmäßig, wenn das Finanzamt die…
…3 UStG 1994. Ab dem Jahr 2002 wechselte sie hinsichtlich der Vorsteueraufteilung betreffend den hoheitlichen Bereich (nicht abzugsfähig) und betreffend ihre Betriebe gewerblicher Art (abzugsfähig) von der von ihr bisher gewählten Methode (d.i. die Ermittlung der tatsächlichen Inanspruchnahme der jeweiligen Gebäude und Gegenstände für…
…verwendet werden. Es gibt nun keinen Grund, warum bei teilweise steuerpflichtigen (bzw. echt steuerfreien) Umsätzen und teilweise nicht steuerbaren Tätigkeiten eine andere Vorsteueraufteilung als bei teilweise steuerpflichtigen (bzw. echt steuerfreien) und teilweise (unecht) steuerfreien Umsätzen vorzunehmen sei. Für den letztangeführten Fall ist innerstaatlich geregelt: Die…
30.1.12 Aufteilung von Einkünften, Gewinnaufteilung Rz 7991: Ist eine Aufteilung von Einkünften auf eine Inlands- und eine Auslandstätigkeit mangels geeigneter Aufteilungsmaßstäbe nicht exakt möglich, ist sie gemäß § 184 BAO durch Schätzung vorzunehmen. Dabei ist im Interesse einer Vermeidung ungerechtfertigter Keinmalbesteuerungen oder Doppelbesteuerungen auf…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…
Fraglich ist lediglich, ob eine auf Vorteilszuwendung gerichtete Willensentscheidung durch die Gesellschaft vorlag. Dafür bedarf es des Wissens und Wollens der Körperschaft (bzw ihrer maßgeblichen Organe) um eine bestimmte Vorteilszuwendung (VwGH 23. 11. 1977, 410, 618/77). Daher ist ein entsprechenden Verhaltens der Organes erforderlich…
15. Erleichterungen bei Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG 1994) Randzahlen 2351 bis 2380: derzeit frei.
5.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum Rz 1395: Die Bestimmung, wonach Vorauszahlungen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer, für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw. Fremdmittelkosten auf die…
…und für nichtunternehmerische Zwecke andererseits ergibt (vgl. VwGH 18.12.2024, Ro 2022/13/0006). Für die Vorsteueraufteilung ist ein Maßstab zu wählen, der im Einzelfall zu einem möglichst sachgerechten Ergebnis führt, wie zB in Anlehnung an das Hallenschwimmbaderkenntnis (VwGH 24.4.1980, 2730/77…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. B., vom 14. Jänner 2004 sowie vom 22. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Umsatzsteuer 2002 und vom 26. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die…
12.3. Ausschluss vom Vorsteuerabzug 12.3.1. Vorsteuerausschluss für unecht befreite Umsätze und bestimmte Auslandsumsätze Rz 1991: Für welche Umsätze Leistungen in Anspruch genommen werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhangs im Zeitpunkt der Leistungserbringung zu beurteilen. Hinsichtlich des Zusammenhanges mit unecht steuerbefreiten Umsätzen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN GmbH & Co KG als Rechtsnachfolgerin der NN AG, in W, im Streitzeitraum in P, nunmehr vertreten durch KPMG, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 12. Jänner 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften vom 26…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch die Steuerberater, vom 7. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte, vom 8. September 2004 betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
4.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer Rz 737: Soweit die bei Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes des Anlage- oder Umlaufvermögens in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht abzugsfähig ist (siehe Rz 732), gehört sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf das sie entfällt. Nichtabziehbare…
12.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung 12.1.2.1. Rechnung mit gesondertem Steuerausweis Rz 1815: Nur eine gesondert in Rechnung gestellte USt darf als Vorsteuer abgezogen werden (siehe Rz 1505 bis Rz 1556). Zur Gutschrift als Rechnung siehe Rz 1638 bis 1664. Wurden…
…Abs. 2 UStG 1994 zur Steuerpflicht optieren. Der Vorsteuerabzug ist daher insoweit ausgeschlossen. Auswirkungen könnten sich bei der X-GmbH hinsichtlich des Vorsteueraufteilungsschlüssels betreffend die nicht direkt zuordenbaren Kosten (zB Gemeinkosten für das gesamte Gebäude) ergeben. Für die übrigen Gebäudeteile (2. und 3. Obergeschoß…