…Arbeitsmarktservice W. als arbeitssuchend gemeldet und hat weder eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 bezogen noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Die Vorschüsse auf seine Kündigungsentschädigung sind nicht als Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu qualifizieren. Arbeitslosengeld iS des § 6 Abs. 1…
…einen Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung. H.P. erhielt im strittigen Zeitraum weder ein Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Darüber wurde das Finanzamt aber nicht verständigt. Lediglich aus den im Februar 2006 dem Finanzressort übermittelten Daten ist diese Neuerung zu ersehen. Die Grundlage…
…im Laufe des Jahres 2005 die Qualifikation der an H.P. erbrachten Leistungen: H.P. erhielt im strittigen Zeitraum kein Arbeitslosengeld (oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes) sondern einen Vorschuss auf seine Kündigungsentschädigung. Die entsprechenden edv-technischen Daten wurden erst im Februar 2006 dem Finanzressort…
…für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht trifft und das als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistungen gewährte Arbeitslosengeld ebenso wie das "herkömmliche" Arbeitslosengeld steuerfrei gestellt ist. Die Steuerfreistellung…
…Kalenderjahr 2008 als Einnahme zugeflossen. Zum ferner erhobenen Einwand, die für die Steuerberechnung erfolgte Hochrechnung der Bezüge (Böhi Stickereien GmbH) gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 (Berechnung eines Umrechnungszuschlages) sei nicht gerechtfertigt, weil nicht Arbeitslosengeld, sondern ein Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleitstungen gezahlt worden sei…
…auf den Bund zugunsten der Arbeitslosenversicherung in der Höhe des als Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Wird Insolvenz-Ausfallgeld nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung…
…der Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung ebenso wie das "herkömmliche" Arbeitslosengeld steuerfrei gestellt ist. Die Steuerfreistellung des von der Bw 2008 nicht ganzjährig bezogenen Arbeitslosengeldes sowie der Bezug von Arbeitseinkünften für den Zeitraum außerhalb des Zeitraums des Bezuges des Arbeitslosengeldes ist aber Grund für die besondere…
…nur ein Vorschuss auf das IEF-Geld. Als Anlage werde die Benachrichtigung, dass dieses Geld vom IEF direkt an das AMS überwiesen (Anmerkung der Referentin: gemeint wohl zurückgezahlt) worden sei, angeschlossen. Eine Hochrechnung wegen des Arbeitslosengeldbezuges sei nicht gerechtfertigt, da er vom Insolvenzentgeltfonds die restlichen…
…Höhe des bevorschussten Arbeitslosengeldes an die Arbeitslosenversicherung zurückzuzahlen (vgl. OGH 12.4.2001, 8 ObS 244/00s). Das AMS hat der Bw sohin im Jahr 2005 - gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG steuerfreies - Arbeitslosengeld in Form eines Vorschusses auf die Kündigungsentschädigung bezahlt…
…Die Rückerstattung im Folgejahr würde weder die Qualifikation der Leistung als Arbeitslosengeld noch den ursprünglichen Zufluss im Streitjahr rückgängig machen. § 3 Abs. 2 EStG 1988 treffe auch keine Unterscheidung dahingehend, ob Arbeitslosengeld "als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung" gezahlt werde. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Im…
…im Jahr 2004 Arbeitslosengeld in Form eines Vorschusses auf die Kündigungsentschädigung bezahlt. Der Umstand, dass ein Teil des von der IAF-Service Ges. mbH. der Bw. im Jahr 2005 zuerkannten Insolvenz-Ausfallgeldes auf Grund der erwähnten Legalzession für die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes zu verwenden war…
…Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Das Recht auf gerichtliche Durchsetzung des Anspruches verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer. Wird Insolvenz-Entgelt nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung beantragt…
…nur die bereits um den Steuerabzug und den Abzug von Sozialversicherungsbeträgen verminderten Nettobeträge. § 16 Abs 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz bestimmt: Ist der Anspruch auf Kündigungsentschädigung strittig oder wird die Kündigungsentschädigung aus sonstigen Gründen nicht bezahlt, wird das Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung gewährt…
…Notstandshilfe) gewährten Vorschusses über und ist vom Arbeitgeber unbeschadet von Übertragungen, Verpfändungen oder Pfändungen der Kündigungsentschädigung vorrangig zu befriedigen. Das Recht auf gerichtliche Durchsetzung des Anspruches verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer. Wird Insolvenz-Entgelt nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, für die Kündigungsentschädigung beantragt…
…für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 schon deshalb nicht von Relevanz, zumal § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine derartige Unterscheidung nicht trifft und das als Vorschuss auf Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistungen gewährte Arbeitslosengeld ebenso wie das "herkömmliche" Arbeitslosengeld steuerfrei gestellt ist. Die Steuerfreistellung…
…tritt an die Stelle des Arbeitgebers. § 16 AIVG enthalte somit eine Bestimmung, nach der bei strittigem Anspruch auf Kündigungsentschädigung (wie im vorliegenden Fall) vorschussweise Arbeitslosengeld bezahlt wird. Gleichzeitung gehe der Anspruch auf Kündigungsentschädigung/Urlaubsentschädigung in der Höhe des bezahlten Vorschusses vom Arbeitslosen auf den Bund…
…nicht entscheidungswesentlich. Die Besteuerung der Bezüge vom IEF erfolgte daher zu Recht. Zufolge der von der Bf. vorgelegten Bezugsbestätigung des AMS vom 12. März 2014 wurde vom AMS von 25. September bis 21. Dezember 2012 lediglich ein Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung in Höhe von insgesamt…
…Vorschuss auf Kündigungsentschädigung in Höhe von 426,75 Euro (Tagessatz in Höhe von 28,45 Euro für den Zeitraum 1. Juli 2011 bis 15. Juli 2011) rückzuerstatten. Die Rückzahlung des vom Arbeitsmarkservice ausbezahlten Betrages in Höhe von 426,75 Euro als Vorschuss für eine Kündigungsentschädigung…
…2000 wurde der Vorschuss auf 2.300 Euro monatlich erhöht. Diese Zahlungen wurden mit August 2002 eingestellt. Der Bw klagte vor dem Arbeits- und Sozialgericht in W auf Zahlung der offenen Provisionsakonti bis zum 24.1.2003. In der Klage begehrte er die Anerkennung als…
…die im Jahr 2005 zugeflossen ist, den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 2005 zuzuordnen ist und daher vom Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten war (Ansicht des Finanzamtes) oder im Jahr 2005 keine Lohnsteuer einzubehalten war, da sich die Kündigungsentschädigung sich auf den Zeitraum März bis Juni…