Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Oktober 2003 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…erhöht hätten. 3.2.2. Eine Investition auf der Liegenschaft des Bf. wäre im Hinblick auf die dort bestehenden Vorpfandrechte und ebenso die nicht grundbücherlich besicherten Verbindlichkeiten mit einem entsprechenden Risiko verbunden gewesen. Diesbezüglich sei darauf zu verweisen, dass das Landtechnikunternehmen des Bf.1 ein…
…so genannten Bleistiftwerte genügen.(...)" Im elektronischen Einbringungsakt ist folgender Aktenvermerk vom 16.1.2017 ersichtlich: "Lt. Lohnzettel und der Vorpfandrechte lt. VMV aus dem Jahr 2014 sind aus einer LPF keine Eingänge zu erwarten." Die aufgrund der Pensionspfändung vom 10.7.2017 erfolgte Drittschuldnererklärung bestätigte…
…darauf hinzuweisen, dass der Geschäftsführer der Abgabenschuldnerin die Einräumung des Pfandrechtes ob seines ihm persönlich gehörenden Grundstückes erlaube. Dass das Grundstück erhebliche Vorpfandrechte aufweise, sodass es keinesfalls als Besicherung dienen könnte, werde verschwiegen. Dass die Gesellschaft eine weitere Zahlung von € 20.000,00 für…
…GBG vom Finanzamt versucht wurde, ist daher kein Hinderungsgrund für die Vornahme der berufungsgegenständlichen Forderungspfändung, die zufolge der abgegebenen Drittschuldnererklärung der Pensionsversicherungsanstalt vom 16. Oktober 2007, wonach bereits mehrere Vorpfandrechte bestehen, ohnedies (vorläufig) fehlschlug, gegeben. Das Finanzamt kann gemäß § 59 Abs. 1 AbgEO auf Antrag…
…die aber auf die Mutter des Herrn Buder gemeldet wären) verwiesen. Darüber hinaus bestünden Vorpfandrechte Dritter gegenüber Herrn B. - nicht zuletzt im Hinblick auf dessen letzte strafrechtliche Verurteilung vom April 2007 - in Höhe von mehr als € 1.000.000,00. Die im Betrugszusammenhang zur…
…Bank zur Folge und würde es zu einem wirtschaftlichen Zusammenbruch des gesamten Firmenkomplexes kommen. Es sei auch äußerst zweifelhaft, ob bei einer Versteigerung auf Grund der Vorpfandrechte die Steuerschuld überhaupt getilgt würde. Die gesundheitliche Situation des Bw. werde auch durch die drohende Existenzvernichtung wesentlich verschlechtert…
…00 ) erhalten. Selbst bei einem Freihandverkauf ist kaum anzunehmen, dass ein Erlös von über ATS 4,4 Mio erzielbar wäre, um sowohl die Vorpfandrechte als auch die Pfandrechte des FA abzudecken. Alle Versuche bezüglich einer einvernehmlichen Rückstandsbereinigung sind bisher gescheitert, da der Abg. Sch. Auch…
…belangten Behörde in der Gegenschrift in diesem Zusammenhang unternommene Versuch, der Liegenschaft der S. GmbH die Eigenschaft als einer Verwertung zugängliches Vermögen mit dem Hinweis auf Vorpfandrechte abzusprechen, wehrt die Verfahrensrüge auch nicht erfolgreich ab, weil der für die Beurteilung der Gesetzmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides…
…der Abschriften zu verlängern. Zugunsten der betriebenen Abgabenforderungen habe die Behörde ein exekutives Pfandrecht an der Liegenschaft begründet. Aufgrund der Größe und Beschaffenheit der Liegenschaft sei trotz der vorhandenen Vorpfandrechte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Pfandrecht die betriebenen Forderungen leicht decke…
…dass die zunächst angebotenen niedrigen Raten, der Umstand, dass für die vorhersehbare Abgabenschuldigkeit keine Vorsorge getroffen wurde und das mit Vorpfandrechten belastete Liegenschaftsvermögen die Gefährdung der Einbringlichkeit indizierten. Da auch keine Sicherheiten angeboten wurden, musste das Finanzamt von der Gefährdung der Einbringlichkeit ausgehen. Wenn aber…
…selbst im gegenständlichen Nachsichtsverfahren ausgeführt hat, liegt eine Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten im Wege einer Lohnpfändung wegen Vorliegens von Vorpfandrechten vor. Anders verhält es sich mit den seitens der Abgabenbehörde erster Instanz durchgeführten Pfändungen von Geldforderungen des Bw. aus seiner selbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer verschiedener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. NN., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. Februar 2014, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren (Gesamtschuldverhältnis mit NN1) zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Johann Jungwirth, Gustav Anderst und Helmut Tomek über die Berufung der Bw., vertreten durch Arnold Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wipplingerstraße 10, vom 29. Oktober 2010 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des HaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Robert Gamsjäger, Rechtsanwalt, Bundesstraße 75, 4822 Bad Goisern, und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten…
Im Übrigen ist auf Pkt. 19. 2 des Darlehensvertrages zu verweisen, wonach sich die Bf. verpflichtet hat, in Zusammenhang mit diesem DARLEHEN und den dazu geschlossenen Nebenvereinbarungen anfallende STEUERN zu begleichen. Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des HaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Robert Gamsjäger, Rechtsanwalt, Bundesstraße 75, 4822 Bad Goisern, und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des HaS, Adresse1, vertreten durch Dr. Robert Gamsjäger, Rechtsanwalt, Bundesstraße 75, 4822 Bad Goisern, und Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 18. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. Juni 2011 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 18 Abs. 1 Gebührengesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache XY GmbH, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 31.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 18.08.2016…