Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Contax WirtschaftstreuhandGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 1. März 2004 und die dazu am 13. Mai 2004…
Bescheidaufhebung gem. § 289 Abs 1 BAODer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Karl Hammerl, gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 25. April 2002 und die dazu am 11. November…
…je nachdem ob der nicht garantierte Rententeil einbezogen werde oder unberücksichtigt bleibe, voraussichtlich im Jahr 2015 oder 2019 eintreten. Den Voluptuarverdacht hielt das FA weiterhin für begründet. Im günstigsten Fall (bei Annahme unveränderter Werte sowohl für die nicht garantierten Gewinntangente der Rente als auch für…
…Betätigung im Zusammenhang mit dem Objekt HNr 111. 2. Nachdem die Vermietungstätigkeit des Bf bereits im Zuge von Vorprüfungen in den Jahren 1999 (Prüfungszeitraum/PZR 1995-1997+ UVA 1998) bzw. 2006 (PZR 2001-2004) als voluptuarverdächtig eingestuft worden war, erfolgten die Veranlagungen ab 1998 gem. …
…den entsprechenden Einkommensteuererklärungen ausgewiesen, noch in der im AP-Verfahren vorgelegten „Ergebnisaufstellung“ und auch im weiteren Verfahren nicht einmal behauptet. Da - die im gesamten Vermietungszeitraum steuerlich vertretene - Bf im AP-Verfahren aufgefordert worden war, zum Voluptuarverdacht nach § 1 Abs.2 LVO Stellung zu nehmen, konnte –…
…Liebhaberei zu entnehmen. Bereits der nach dieser Prüfung erlassene ESt-Bescheid für 1995 hätte daher endgültig ergehen müssen. In der Folge habe das FA bis zur Außenprüfung im Jahr 2005 keinen weiteren Voluptuarverdacht geäußert oder Überprüfungen in Richtung „Liebhaberei“ angestellt. Bei sämtlichen, nach der Außenprüfung…
… 1 Abs. 2 LVO führen und damit ggfs. zum Verlust des Vorsteueranspruches. Ein derart weites Verständnis von "voluptuarverdächtigen" Betätigungen ist der LVO aber nicht zu unterstellen. Dies zeigt nicht zuletzt die Neuregelung der entgeltlichen Gebäudeüberlassung in § 1 Abs. 2 Z 3 LVO durch das BGBl…
17.9. Dieser sichere Nachweis fehlt bezüglich der nunmehr verfahrensgegenständlichen Veranlagungsjahre auch hinsichtlich der erforderlichen tatbestandsimmanenten Intensität der Sorglosigkeit des Beschuldigten bezüglich allfälliger grob fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG, wenn nunmehr die ihn bzw. den Verein betreuende Steuerberatungskanzlei die angeblich fehlende Unternehmereigenschaft des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Februar…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P, in der Finanzstrafsache gegen Ing. K., St.K., vertreten durch Alpen Adria Wirtschaftsprüfungs GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, St.K., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist es Aufgabe des Unternehmers, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen oder sich bei einem befugten Parteienvertreter kundig zu machen (Hinweis E 15.5.1997, 95/15/0184; VwGH 22.09…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** 2. Frau ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Mag. Alfons Umschaden MBA, M.B.L. Rechtsanwalt, Domgasse 4/9, 1010 Wien, wegen des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen E.D., (Bf.) vertreten durch Dr. Carl C. Knittl, RA, 1090 Wien, Porzellangasse 22A/7, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 8…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, Arbeiter, geboren 1982, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, Büroangestellter, geboren 1970, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und…
Die BP hat Preiskalkulationen in Form von Aufschlagsrechnung (Differenz Einkaufspreis zu Verkaufspreis), sowie Ermittlung der Rohaufschlage durchgeführt. Im geprüften Zeitraum ergaben sich jedes Jahr große Differenzen und Schwankungen. Dies begründet sich u.a. daher, dass vom angegebenen Verkaufspreis Preisnachlässe, sogenannte Stammkundenrabatte - in der Bandbreite von…
Weitere GZ. RV/5300006/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann in der…
3. Das Überschreiten der räumlichen, sachlichen und zeitlichen Grenzen der Hausdurchsuchungsanordnung sei nach der (nicht einheitlichen) Rechtsprechung nicht als Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehl- und Zwangsgewalt anfechtbar, sondern im Rahmen der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung selbst. Sowohl bei der Durchsuchung, als auch bei der Beschlagnahme wären…