…Finanzamt am 0*** persönlich eingereichten Anträgen des Bfs. auf Differenzzahlung hinsichtlich des Kindes Vorname für die Jahre 2012 und 2013 wurde von der Kindesmutter- zugunsten des Antragstellers u.Bf - auf die Differenzzahlung verzichtet. Die Unterschrift wurde ihrerseits am 0*** auf dem dafür vorgesehenen Formularfeld (Beih…
…Kindesmutter bis Februar 1999 bezogen. Mit dem Antrag der Kindesmutter auf Gewährung der Familienbeihilfe ab März 1999 hat das Finanzamt angenommen, die durch gesetzliche Vermutung nach § 2a Abs. 1 FLAG 1967 als überwiegend haushaltsführende und somit vorrangig anspruchsberechtige (damalige) Ehefrau des Bw. habe ihren Verzicht…
…die Beschwerdevorentscheidung stellte der Bf. einen Vorlageantrag, in welchem er Folgendes ausführte: "Mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.11.2014 wurde meine Bescheidbeschwerde vom 4.3.2014 gegen den rubr. Bescheid vom 5.2.2014 mit der Begründung abgewiesen, dass der Verzicht der Kindesmutter auf die Familienbeihilfe…
…des Bf. während der beschwerdegegenständlichen Zeit bei der Kindesmutter haushaltszugehörig, weswegen die durch den Bf. vorgebrachte überwiegende Unterhaltskostentragung (des Bf. für seine Töchter) nicht entscheidungswesentlich war beziehungsweise ist. Da auch ein wirksamer Verzicht der Kindesmutter auf die Familienbeihilfen nicht oder nicht mehr vorgelegen hat, war…
…Gegenteiles wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. Ein Verzicht der Kindesmutter zu Ihren Gunsten liegt nicht vor. Beschwerde Mit am 21. November 2019 beim Finanzamt persönlich überreichtem Schreiben vom 19. November 2019 erhob der Bf gegen den Abweisungsbescheid vom 6. November 2019…
…Anspruch zu Gunsten des anderen Elternteiles verzichten. Im gegenständlichen Fall ist der Bf., der in Österreich seinen Wohnsitz hat , verheiratet (Eheschließung am 00000). Seine Ehefrau und das gemeinsame Kind leben lt. vorgelegter Meldebestätigungen im gemeinsamen Haushalt in Griechenland. Die Kindesmutter hat daher vorrangigen Anspruch auf…
…für die Beantragung der österreichischen Familienbeihilfe (resp. einer allfälligen Ausgleichszahlung) werde durch die Rechtsprechung des EuGH bejaht. Ein Verfahren vor dem VwGH könne also auch in dieser Frage zu keiner anderen Antwort kommen. Die Frage, ob die Kindesmutter stillschweigend auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten kann…
…unterfertigt. Auf Grund der vorliegenden Verzichtserklärung sei die Kindesmutter für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht anspruchsberechtigt gewesen. Er habe jedenfalls auch für diesen Zeitraum für seinen Sohn die Unterhaltskosten überwiegend getragen. Erst mit Wirksamkeit ab Jänner 2005 habe die Kindesmutter ihren Verzicht widerrufen. Der Berufung war…
…29. April 2004 nicht mit einer Zahlung der Beihilfen auf das Konto des Bw. einverstanden gewesen wäre - was jedoch vehement bestritten wird -, dann wäre sie gehalten, in einem ordentlichen Gerichtsverfahren allfällige Regressansprüche gegen den Bw. durchzusetzen. Selbst wenn es gegenständlich einen Verzicht der Kindesmutter nach …
…tatsächlichen Gebrauchs des Wohnmobils während eines Zeitraumes von etwa 28 Monaten dieses Wohnmobil als eine Wohnung der Kindesmutter und der Kinder im Sinn des § 26 Abs. 1 BAO anzusehen. 3.1.4. Verzicht der Kindesmutter Wie oben unter dem Punkt "Gesetzliche Grundlagen und Judikatur" dargelegt…
…beantragte der BF den Unterhaltsabsetzbetrag sowie jeweils den ganzen Familienbonus plus. Mit Einkommensteuerbescheid vom 26.09.2025 veranlagte das FAÖ den BF zur Einkommensteuer 2022 und berücksichtigte für die beiden nicht haushaltszugehörigen Kinder neben den Unterhaltsabsetzbeträgen jeweils lediglich den halben Familienbonus plus, da der Kindesmutter…
…ausdrücklich erklärten Verzicht der Kindesmutter auf die Geltendmachung des FamilienbonusPlus. In den abweisenden Beschwerdevorentscheidungen führte die belangte Behörde aus: "Mit einem Ersuchen um Ergänzung vom 01.03.2023 wurden Sie aufgefordert, eine von beiden Elternteilen eigenhändig unterschriebene Unterhaltsvereinbarung nachzureichen. Da die Echtheit der Unterschrift von…
…des Beschwerdeführers abgegebener Verzicht der Kindesmutter auf ihren vorrangigen Anspruch nach § 2a Abs 2 FLAG 1967 liegt nicht vor. Das Finanzamt hat die Familienbeihilfe an den Beschwerdeführer ausbezahlt, weil dieser mit Schreiben vom 21. April 2008 mitgeteilt hat, dass sich die Kindesmutter auf unbestimmte Zeit…
…Geltungsbereich der unionsrechtlichen sozialen Koordinierung fällt. Unter Zitierung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs verteidigte die belangte Behörde ihre bisherige Rechtsansicht (VwGH 25.02.1987, 86/13/0158, VwGH 27.09.2012, 2012/16/0054). Weiters wurde betont, dass im Beschwerdefall selbst ein Verzicht der Kindesmutter den…
…10. Dezember 2009 Kenntnis von den ausbezahlten Zuschüssen erlangt. Weiters ersuchte der Bw. zu berücksichtigen, dass er bereits seit November 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge im Ausmaß von € 855,00 an seine ehemalige Frau leiste. Er ersuche um entsprechende Reduktion bzw. um Verzicht der Forderung, da…
…anhängigen Verfahren die Berücksichtigung des Familienbonus Plus (nachfolgend Fabo+) für die beiden minderjährigen Töchter des Beschwerdeführers (Bf) aus seiner im Februar 2020 geschiedenen Ehe bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) des Bf für 2020. Der Bf begehrt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Kindesmutter im gerichtlichen Scheidungsvergleich…
…Da bei der Kindesmutter der Familienbonus Plus nicht beantragt werden könne, könnte der Unterhaltszahler sogar den ganzen Familienbonus Plus beantragen. Zwischenzeitlich sei die Familienbeihilfe nach Verzicht der Kindesmutter durch den Beschwerdeführer beantragt worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer lebt mit seiner…
…€ 25.000,-- für den die Schwester bürgen musste, aufgenommen. - Sein kleines Haus sei bereits bis zum Verkehrswert belastet. - Er sei Alleinerzieher und erhalte von der geschiedenen Kindesmutter nur geringen Unterhalt, zumal dieser Unterhaltsanspruch teilweise auch noch offen und zudem noch ein Verfahren beim OGH…
…seiner Berufungsschrift behauptete Verzicht der Kindesmutter auf die Beantragung des Mehrkindzuschlages für die strittigen Kalenderjahre konnte jedenfalls nicht glaubhaft dargestellt und mittels eindeutiger schriftlicher Erklärungen etc. belegt werden. Auch die Argumentation, der Mehrkinderzuschlag sei in allen Jahren zur Bestreitung des Lebensunterhaltes der Familie verwendet worden…
…einschließlich Juni 2011 verzichtet") habe. Gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) hat, hat wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Laut Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0329, normiert § 26 Abs. 1 FLAG eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe…