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RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…oder Gesamtschuldner) hat. Rz 810: Die Verwendung der Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO ist zwingend und nicht dem Ermessen der Behörde überlassen (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Zur Frage, wann bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben Abgaben als getilgt gelten…

UFSL RV/1157-L/07Verwendung von Guthaben nicht rechtsfähiger Abgabepflichtiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…Verhältnis der Kapitalanteile, nach Beendigung der GesBR vom Verhältnis der Auseinandersetzungsgu8thaben auszugehen sein. Guthaben einer GesBR sind daher vor Anwendung des § 251 Abs. 3 BAO gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zur Tilgung von deren fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden. Ein allfälliges Guthaben iSd § 215 Abs…

UFSK RV/0152-K/03Aussetzung der Einhebung, Verwendung von Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2006

…die Anrechnung dieses Guthabens auf die ausgesetzten Beträge. Das Finanzamt verweigert dies und weist darauf hin, dass der Bw. die Aufrechnung im Sinne des § 218 a Abs 8 BAO nicht beantragt habe. Nach § 212 a Abs 8 BAO dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschulden…

UFSI RV/0329-I/06Verrechnung eines Guthabens mit einem FB-Rückforderungsanspruch, der Gegenstand einer Ratenzahlungsbewilligung ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006

…ausdrücklich anordnet, wie die Verwendung von Guthaben zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang ist der Abgabenbehörde kein Ermessensspielraum eingeräumt. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die Verrechnung des aus der Einkommensteuerfestsetzung für 2005 resultierenden Guthabens mit den auf einem anderen Konto der Bw. bei…

UFSL RV/0542-L/03Verrechnung eines Guthabens mit Abgaben, hinsichtlich der ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung anhängig ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

…wie die Verwendung von Guthaben zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang ist der Abgabenbehörde kein Ermessensspielraum gegeben. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die Verrechnung des aus der Einkommensteuerfestsetzung für 2002 resultierenden Guthabens mit der auf einem anderen Konto der Berufungswerberin bei der selben…

UFSW RV/1508-W/08Verrechnung gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO im Zusammenhang mit § 212a BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2008

…auch dann anzuwenden, wenn ein Abgabepflichtiger auf einem Abgabenkonto über ein Guthaben verfügt und als Gesamtschuldner eine auf einem anderen Abgabenkonto gebuchte Abgabe schuldet (vgl. Ritz BAO-Kommentar, TZ 2 zu § 215). Die Verwendung von Guthaben ist nicht als Einbringungsmaßnahme anzusehen (vgl. Ellinger/Bibus/Ottinger…

BFG RV/4100138/2016Rückzahlung von Guthaben nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2018

…215 Abs. 2 BAO, wonach das nach einer gemäß Abs. 1 erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten verbleibende Guthaben zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden ist, zur Anwendung kam. Das Exekutionsverbot des Insolvenzrechtes steht der Aufrechnung somit nicht im Wege, weil eine auf §…

UFSL RV/0668-L/111) Haftung für Lohnsteuer bei Sperre des Bankkontos zwischen Auszahlung der Löhne und Fälligkeit der Lohnsteuer 2) Überrechnung eines Guthabens zur Abdeckung von Abgaben, deren Aussetzung der Einhebung beantragt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Gemäß § 215 Abs. 2 BAO ist das nach einer gemäß Abs. 1 erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde des Bundes verbleibende Guthaben zur…

UFSW RV/1359-W/06Rückzahlung, Überrechnung trotz Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…jedoch stellt die Guthabensverwendung durch Umbuchung oder Überrechnung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 6 BAO dar. Aus diesem Grund steht ein unerledigter Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Verwendung von Guthaben zur Tilgung vom Aussetzungsantrag umfasster Abgabenschuldigkeiten nicht entgegen (UFS 13.10.2003…

BFG RV/7104019/2025Verrechnung eines Guthabens mit anderen Abgabenverbindlichkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2026

…Abgabenschulden des Abgabepflichtigen bei derselben oder einer anderen Abgabenbehörde zu verwenden ist, wobei die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 zwingend sei und nicht im Ermessen der Behörde liege. Das Guthaben von 637 € sei daher mit dem auf dem Abgabenkonto sn2…

BFG RV/2100715/2021Aufrechnung von Abgabenguthaben im Abschöpfungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2023

…eines Abgabepflichtigen ist zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. (2) Verbleibt nach der in Abs. 1 vorgesehenen Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde des Bundes ein Guthaben…

BFG RV/5200031/2016Rückzahlungsantrag ohne rückzahlbares Guthaben auf dem Abgabenkonto
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2020

…dahingestellt bleiben, weil eine dem § 215 Abs. 2 BAO entsprechende Verwendung von Guthaben nicht als Einbringungsmaßnahme anzusehen sei. Ein unerledigter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stehe einer amtswegigen Überrechnung daher nicht entgegen. Erst mit (bescheidmäBig verfügter) Aussetzung der Vollziehung würden Guthaben gem. § 215 Abs. 2…

BFG RV/1100234/2017Zulässigkeit von Aufrechnungen von aus Arbeitnehmerveranlagungen resultierenden Gutschriften mit Insolvenzforderungen nach Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2020

…sei - mit Rechtskraft des Konkursaufhebungsbeschlusses die Exekutionssperre geendet habe und es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handle, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht dem Ermessen der Behörde überlassen sei (VwGH 26.6.2001…

BFG RV/5101121/2012Guthabensverwendung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2014

…GmbH gelangte § 215 Abs. 2 zur Anwendung und war das verbleibende Guthaben auf das Abgabenkonto der Gesellschaft, deren Geschäftsführer der Bw. war, umzubuchen. Bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO handelt es sich um zwingendes Recht, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und…

UFSL RV/0923-L/09Leistungsort von Telekommunikationsdienstleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2012Teil 2/2

…haben keinerlei Verbindung zum Endkunden." Über die Berufung wurde erwogen: I. Festgestellter Sachverhalt Bei der berufungswerbenden Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. Sie erwirbt dabei von inländischen Unternehmern (Großhändlern) Telefonguthaben österreichischer Mobilfunkbetreiber in elektronischer Form mittels Guthabencodes. Diese Guthaben werden auf…

BFG RV/5101009/2021Rückforderung von Familienbeihilfe wegen nicht nachgewiesener überwiegender Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2022

…im Wesentlichen durch Verwendung von Guthaben aus den Arbeitnehmerveranlagungen des Beschwerdeführers für die Jahre 2020 und 2021 - zur Gänze abgedeckt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…

BFG RV/7103117/2011Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2018

…gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. (2) Das nach einer gemäß Abs. 1 erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde verbleibende Guthaben ist zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde hat;…

BFG RV/7101368/2016Aussetzung der Einhebung von bereits entrichteten Abgaben gemäß § 212a Abs. 6 lit. c BAO nach Pfändung des Abgabenguthabens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2016

…werde. Gemäß Abs. 5 1. Satz, leg.cit. bestehe die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Sei eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt worden, so seien, falls dies beantragt…

BFG RV/6100604/2014Verrechnung vom am Abgabenkonto ausgewiesenen Guthaben (aus der Arbeitnehmerveranlagung) mit im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2018

…um ein zwingendes Recht handelt, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 BAO nicht dem Ermessen der Behörde überlassen ist. Zwar sieht die Bestimmung des § 206 Abs. 3 IO für die Forderungen auf Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst werden, eine Aufrechnungsbeschränkung vor…

BFG RV/7102970/2016Keine Beschwerdezinsen bei nachträglicher Zuerkennung von Umsatzsteuergutschriften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2016

…Überweisung und Umbuchung oder Überrechnung) sowie die in der Literatur und Judikatur darüber hinaus zugelassenen Entrichtungsformen der Verwendung von Guthaben oder sonstigen Gutschriften und der Kompensation zu verstehen. Vorerst nicht gewährte Vorsteuergutschriften sind jedoch nicht mit einer der vorgenannten Entrichtungsformen gleichzusetzen. Außerdem liegt im gegenständlichen…