…des Vertrauensschutzes nicht möglich sei, Gesetze rückwirkend zu ändern, könnten Gesetze auch nicht auf Sachverhalte angewendet werden, die vor der Gesetzesänderung verwirklicht worden wären. Weitere Ausführungen würden ausdrücklich vorbehalten. Im Ergänzungsersuchen datiert vom 9. Dezember 2016 stellte das Finanzamt dem Beschwerdeführer verschiedene Fragen und erklärte…
…1930) an die Gesetze gebunden und haben diese anzuwenden. Durch die Anwendung der geänderten Rechtslage wurde der Vertrauensschutz nicht verletzt. Ein allgemeiner Anspruch auf die Beständigkeit der Gesetzeslage besteht nicht und steht daher auch der Grundsatz von Treu und Glauben einer Gesetzesänderung nicht entgegen (vgl…
…des Vertrauensschutzes nicht möglich sei, Gesetze rückwirkend zu ändern, könnten Gesetze auch nicht auf Sachverhalte angewendet werden, die vor der Gesetzesänderung verwirklicht worden wären. Weitere Ausführungen würden ausdrücklich vorbehalten. Im Ergänzungsersuchen datiert vom 9. Dezember 2016 stellte das Finanzamt dem Beschwerdeführer verschiedene Fragen und erklärte…
…1930) an die Gesetze gebunden und haben diese anzuwenden. Durch die Anwendung der geänderten Rechtslage wurde der Vertrauensschutz nicht verletzt. Ein allgemeiner Anspruch auf die Beständigkeit der Gesetzeslage besteht nicht und steht daher auch der Grundsatz von Treu und Glauben einer Gesetzesänderung nicht entgegen (vgl…
…Anwendung der geänderten Rechtslage wurde der Vertrauensschutz nicht verletzt. Der ungeschriebene, auch im öffentliche Recht zu beachtende Grundsatz von Treu und Glaube bedeutet nämlich, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund…
…Bw. zutreffend anführt, sieht auch das Gemeinschaftsrecht einen Vertrauensschutz vor. Ob dieser Vertrauensschutz weiter geht, als der oben dargestellte Grundsatz von Treu und Glauben des österreichischen Abgabenrechtes ist fraglich. Da das Gemeinschaftsrecht keine umfassende Regelung für Organisation und Verfahren der nationalen Gericht bzw. Verwaltungsbehörden enthält…
…von 14 Tagen darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein Verstoß der Abgabenbehörde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben einerseits voraus, dass ein (unrechtes) Verhalten der…
…Bw. zutreffend anführt, sieht auch das Gemeinschaftsrecht einen Vertrauensschutz vor. Ob dieser Vertrauensschutz weiter geht, als der oben dargestellte Grundsatz von Treu und Glauben des österreichischen Abgabenrechtes ist fraglich. Da das Gemeinschaftsrecht keine umfassende Regelung für Organisation und Verfahren der nationalen Gericht bzw. Verwaltungsbehörden enthält…
…aus Gründen des Vertrauensschutzes ausscheidet, ist in Art. 220 ZK abschließend geregelt. Die Generalklausel des Art. 220 Abs. 2 ZK regelt den Vertrauensschutz im Bereich der Nacherhebung von Einfuhrabgaben ausschließlich. Diese gemeinschaftsrechtliche Vorschrift hat Vorrang vor dem nationalen Grundsatz von Treu und Glauben (VwGH 15…
…2003/15/0136). Darüber hinaus kommt dem Vertrauensschutz ausschließlich bei konkreten Rechtsauskünften des zuständigen Finanzamtes Bedeutung zu. Ist hingegen eine Rechtsfrage bereits durch den Verwaltungsgerichtshof entschieden, hat der Grundsatz von Treu und Glauben keine Bedeutung mehr, weil das Legalitätsprinzip grundsätzlich stärker ist als jeder andere…
…Kein Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderungen). Im Steuerrecht besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eingeschränkter Vertrauensschutz für Dispositionen des Steuerpflichtigen, die er im Vertrauen auf eine ihm von der zuständigen Abgabenbehörde erteilte Rechtsauskunft vornimmt. Eine Bindung an Treu und Glauben kann aber auf Grund des Legalitätsprinzips selbst dann…
…Vertrauensschutz im Abgabenrecht, S. 372; Ehrke, Verbindliche Auskünfte im österreichischen Abgabenrecht?, S. 104f). Mangels Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben wurde gegenständlich kein Vertrauensschaden bewirkt. Aus demselben Grund vermöchte auch die mehrfach ins Treffen geführte Argumentation, die Abgabenbehörde, konkret der Betriebsprüfer und dessen Teamleiter…
…Urteil vom 6.12.2007, Rs. C-486/06, "BVBA Van Landeghem", ausgeführten Kriterien orientiert. Der Beschwerdeführer hat sich auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz Treu und Glauben berufen. Er hat dazu vorgebracht, er habe den Angaben des Mitarbeiters des Finanzamts FA, Herrn X, vertraut. Im Beschwerdeverfahren…
…erteilt worden sein, weil Treu und Glauben nur die Behörde binden kann, die die entsprechenden Auskünfte erteilt hat (VwGH 22.10.1997, 93/13/0295; VwGH 16.9.2003, 99/14/0228; VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196). Daher besteht kein Vertrauensschutz, wenn für…
…Vorgangsweise für spätere Zeiträume als rechtswidrig zu beurteilen. Sollen Auskünfte einen Vertrauensschutz begründen, müssen sie von der für die Abgabenangelegenheit zuständigen Abgabenbehörde erteilt worden sein. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist vor allem bei unrichtigen Rechtsauskünften zu berücksichtigen. Dies setzt insbesondere voraus: eine Auskunft…
…Vertrauens auf die Auskunft (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) u.a. voraussetzt, dass der Sachverhalt, welcher der Auskunft zugrunde gelegt ist, im Auskunftsersuchen richtig und vollständig dargestellt ist (und tatsächlich verwirklicht wird). Nach VwGH 18.10.2005, 2003/16/0486, besteht kein Vertrauensschutz…
…Urteil vom 6.12.2007, Rs. C-486/06, "BVBA Van Landeghem", ausgeführten Kriterien orientiert. Der Beschwerdeführer hat sich auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz Treu und Glauben berufen. Er hat dazu vorgebracht, er habe den Angaben des Mitarbeiters des Finanzamts FA, Herrn X, vertraut. In der…
…ändern, da die Frage, ob in Spanien bereits Steuer entrichtet wurde nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein kann. Sofern der Bf. die Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben einwendet, ist dazu zunächst festzustellen, dass dieser Grundsatz nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.1.2004…
…von Herrn B als Geschäftsführer der [Bw.] und der C-GmbH zu vertretenden Unzulänglichkeiten besteht jedenfalls kein Vertrauensschutz iSd oben erwähnten ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis VwGH 21.6.2004, 2003/17/0334). Ein Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben kann weiters eintreten…
…der genannte Grundsatz besteht nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Die Abgabenbehörde ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auch an eine unrichtige Rechtsauffassung, von der sie bei früheren Veranlagungen…