Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 17. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. September 2009 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Vertreter…
…untersuchen, wie der durch diesen "Nachtrag zum Mietvertrag" vereinbarte "Eintritt" der Klinik- GmbH als weitere Mieterin gebührenrechtlich zu beurteilen ist. Bei einem (wovon im Streitfall nach dem Berufungsvorbringen unzweifelhaft auszugehen ist) Vertragsbeitritt tritt ein Dritter mit grundsätzlich gleichen Rechten und Pflichten neben einen der Vertragspartner…
…wozu nach Ansicht der Berufungsbehörde auch kein Anlass besteht. Strittig ist lediglich, ob der Vertragsbeitritt des X.Y. vom 29. März 2004 ein gültig zustande gekommenes und der Gebührenpflicht unterliegendes Rechtsgeschäft darstellt. Hiezu wird ausgeführt: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren…
…erhoben Überdies würde sich in der Klageschrift kein Hinweis über eine Nutzungsrechtsübertragung an die Bw. bzw. ihren Vertragsbeitritt ergeben. Vor diesem Hintergrund ist die Betriebsprüfung zur Ansicht gelangt, dass nicht die Bw., sondern die AG aus den besagten Verträgen als Leistungsempfänger hervorgehe und der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Walter Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wolfgang Ploner, Komm. Rat Max Stechauner und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw., vom 11. September 2003 gegen…
…ohne Haftungsbeschränkung. 3. Gab es somit gegenständlich zwei Mieter? Bei einem Vertragsbeitritt tritt die neue Vertragspartei in der Regel neben der bisherigen Vertragspartei in den jeweiligen Vertrag ein. Die hinzutretende Partei übernimmt damit kumulativ alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. So ist auch Herr…
…Rechtsvorgang Am 10. Februar 2006 wurde zwischen Frau BW als Geschenkgeberin und Herrn Sohn-A als Geschenknehmer unter Vertragsbeitritt von Herrn SOHN-B und Herrn SOHN-C ein Schenkungsvertrag abgeschlossen. In der Präambel dieses Schenkungsvertrags wurde ua. Folgendes festgehalten: "(A) Frau BW hat drei Söhne…
…Rechtsvorgang Am 10. Februar 2006 wurde zwischen Frau MUTTER als Geschenkgeberin und Herrn Sohn-A als Geschenknehmer unter Vertragsbeitritt von Herrn SOHN-B und Herrn SOHN-C ein Schenkungsvertrag abgeschlossen. In der Präambel dieses Schenkungsvertrags wurde ua. Folgendes festgehalten: "(A) Frau MUTTER hat drei Söhne…
…oder ein Vertragsbeitritt vorliegen. Rz 1411: Ein Vertragsbeitritt ist dann gegeben, wenn der Beitretende kumulativ alle Rechte und Pflichten aus einem Vertrag übernimmt. Bei einem Schuldbeitritt werden nur Verbindlichkeiten übernommen. Beispiel: Tritt zu einem Bestandvertrag ein weiterer Vertragspartner als Bestandnehmer hinzu, liegt ein Vertragsbeitritt vor…
…GL 420 CDI lagen nicht vor. Beim genannten PKW handelt es sich um einen repräsentativen SUV mit über 300 PS und einem Neulistenpreis von über € 100.000,00. Der Vertragsbeitritt wurde von der Leasinggeberin gewünscht und vom ***EG*** unterfertigt. Das von der Leasinggeberin gewünschte…
…u.a. eine Löschungserklärung des unter C-LNR 6a eingetragenen Bestandsrechtes für die Seniorenwohnheim GmbH (gemeint wohl die ***X GmbH & Co KG***) zur weiteren uneingeschränkten Verwendung zur Verfügung steht. Zwischen den Vertragsparteien war ein Vertragsbeitritt u.a. der ***X GmbH & Co KG*** vereinbart. Dieser Nachtrag…
…Höhe der Vorzugsdividende) der SHA umfangreiche Regelungen aufweist, wie vorzugehen ist. Insbesondere der Vertragsbeitritt der ***34*** AG als Garant sichert die Minderheitsgesellschafter gänzlich gegen das Risiko zu geringer Dividenden ab, die zur "Speisung der Vorzugsdividende" primär heranzuziehen sind. Somit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen…
…vom 25.06.1992 wurde der Mieterin das Recht eingeräumt, die Liegenschaft zum Ende der Vertragslaufzeit zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Fest steht somit, dass es durch den Vertragsbeitritt von W.E. zwei Mieter gab, welche kumulativ alle Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen…
…auch keine Aufsplittung vorgenommen, was naheliegender wäre, wenn es sich um eine Bezahlung für verschiedene Rechtsvorgänge handeln würde. Der Vertragsbeitritt durch Herrn ***12*** zum Vertrag abgeschlossen zwischen der ***3*** OG und der ***24*** GmbH erfolgte erst am 20.08.2012, d.h. erst fast ein…
…zudem festzustellen, dass eine Kaufpreisaufteilung zwischen der jeweiligen Auslandsgesellschaft und der Beschwerdeführerin „selbst im Kaufvertrag bereits normiert worden ist.“ Zum Vorbringen der Beschwerdeführerin, dass der Vertragsbeitritt der österreichischen Gesellschaften ausschließlich auf Wunsch des Käufers erfolgte, „um die Konkurrenzklauseln vollständig durchsetzen zu können“ sei festzuhalten, „dass…
…Mio übernommen, die sich aufgrund der Nebenvereinbarungen bei ihr nur im Wert von 10 Mio tatsächlich auswirkt. Diese 10 Mio bestanden aber bereits ab dem Vertragsbeitritt und wären schon im Jahr 1996 aufwandswirksam zu erfassen gewesen, weil der Verbindlichkeit keine Vermögensposition gegenüber stand, auf die…
…welches an sich zur Deckung allfälliger Pflegekosten heranzuziehen gewesen wäre. Die Bf. hat dieser Vermögensübertragung durch ihren Vertragsbeitritt aus freien Stücken zugestimmt und sohin mit ein freiwilliges Verhalten gesetzt, das unmittelbar geeignet war, bei ihr eine Belastung in Form der von ihr teilweise übernommenen Pflegekosten…
…als Gesamtschuldnerin haftet; dh. es liegt ein Schuldbeitritt, eine kumulative Schuldübernahme vor. Der Vertragsbeitritt führt dazu, dass die Neupartei die Altpartei nicht ersetzt, sondern neben sie mit grundsätzlich gleichen Rechten und Pflichten tritt. Der Gläubiger hat es allerdings weiterhin in der Hand, von welchem der…
…erklärt der Beschwerdeführer, dem Hauptmietvertrag vom 22.5.1968 als Mieter beizutreten und für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Hauptmietvertrag gemeinsam mit allen weiteren Mietern solidarisch zu haften. Bei einem Vertragsbeitritt tritt ein Dritter mit gleichen Rechten und Pflichten neben einen der Vertragspartner. Der Dritte übernimmt…
…sich zur Deckung allfälliger vom Land bevorschusster Pflegekostenfehlbeträge heranzuziehen gewesen wäre. Die Bw. hat dieser Vermögensübereignung durch ihren Vertragsbeitritt aus freien Stücken zugestimmt und sohin mit ein freiwilliges Verhalten gesetzt, das unmittelbar geeignet war, bei ihr eine Belastung in Form der von ihr teilweise übernommenen…