…185 MwSt-SystRL entspricht, - sowohl eine Vertragsauflösung mit Wirkung ex nunc als auch ex tunc umfasst und schließlich - zu einer endgültigen Beendigung des Ursprungsvertrages führt. Da Gerichte sich bei der Auslegung der nationalen Vorschrift so weit wie möglich an Wortlaut und Zweck der unionsrechtlichen Richtlinien…
…Vertragsauslösung ex nunc auszugehen (Kietaibl in Kletacka/Schauer, ABGB-ON 1.01 § 897 Rz 46). Bei zivilrechtlicher Anknüpfung in Abgabentatbeständen kommt die erfolgreiche Anfechtung (insbesondere wegen Willensmängeln iSd §871 ABGB) nur dann als rückwirkendes Ereignis (iSd § 295a BAO) in Betracht, wenn die Anfechtung zivilrechtlich ex…
…der Beschwerdeführerin getroffenen Vereinbarung ein Willensmangel bzw. Irrtum vorliege, weshalb es ex tunc zu einer Aufhebung des Vertrages gekommen sei. Diese Anfechtung falle nicht unter § 17 Abs. 5 GebG 1957. Da sich nun nachträglich herausgestellt habe, dass keine Gebührenschuld entstanden sei, sei das Verfahren wiederaufzunehmen…
…eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges im Sinne des § 17 GrEStG sondern um die vorzeitige Beendigung des bis 31. Dezember 2103 eingeräumten Baurechts mit Wirkung ex nunc. Weiters setze die Begünstigung gemäß § 17 GrEStG eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche finde auch in der Rückstellung…
…davor - eben nicht, dass sich dieser Satz nun nur mehr auf die Vermieterin beziehen würde. Dies auch deshalb, weil sich im Nachsatz der Hinweis darauf findet, dass "davon unberührt Pkt. XIII des Vertrages" bleibt. (nämlich die vorzeitige Vertragsauflösung der Vermieterin). Auch daraus ist keine Unlogik…
…§ 17 Abs. 5 GebG 1957 auch eine erfolgreiche Anfechtung wegen Irrtums zu verstehen, wobei es keinen Unterschied mache, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder ex tunc erfolgt. In beiden Fällen gelte die Anordnung des § 17 Abs. 5 GebG 1957, dass die…
…Die von der Bf. angesprochene gewerbebehördliche bzw baubehördliche Bewilligung betrifft auch hier lediglich die Erfüllung des Vertragszweckes. Eine nachträgliche gemeinsame "Feststellung" der Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen, stellt eine Stornierung des Bestandvertrages dar, die aber für…
…der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Im Allgemeinen wirkt die Auflösung des Rechtsgeschäftes bei Dauerschuldverhältnissen ex nunc (zB OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat aber auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung (Fellner…
…die Rückgängigmachung der Leistung - bewirkt, dass die Umsatzsteuerpflicht rückwirkend beseitigt wird. Die Rückgängigmachung einer Leistung ist wie eine Änderung des Entgeltes zu behandeln (§ 16 Abs 3 Z 3 UStG) und wirkt somit ex nunc (vgl Ruppe, UStG³ § 1 Tz 39). Wird die Leistung rückgängig gemacht…
…UFS eine Entscheidung für eine andere als die belangte Behörde zu treffen oder eine solche zuständig zu machen. Die bekämpften Bescheide sind daher aus der Sicht ex nunc schon aus formellen Gründen aufzuheben. Die berufende Partei behält sich aber dennoch ein materielles Vorbringen vor. Anlagen: …
…4 ABGB). Erst infolge des durch die Auflösung des Rechtsgeschäftes bzw. Aufhebung einzelner angefochtener Bestimmungen ex tunc (bei Zielschuldverhältnissen) bzw. ex nunc (bei Dauerschuldverhältnissen) bedingten Wegfalls des wirtschaftlichen Ergebnisses, wird eine Vertragsanfechtung im Lichte des Ertragsteuerrechtes beachtlich. Fakt ist, dass im gegenständlichen Fall S als…
…der im Beschwerdefall überdies auch dort Bauwerke errichtet hatte. Mit der Vereinbarung wurde der Baurechtsvertrag keineswegs "rückgängig" gemacht, sondern zufolge des Eigentumserwerbes durch den Bauberechtigten am Grundstück mit Wirkung ex nunc aufgehoben (vgl. VwGH 30.6.2005, 2005/16/0094). Auch im vorliegenden Fall hat…
…Parteienvertreter oder dem Finanzamt) die Voraussetzungen für eine gerichtliche Vertragsaufhebung gegeben wären. Die ImmoESt als steuerliche Rechtsfolge eines Geschäfts kann jedoch nicht als Irrtum iSd § 871 ABGB eine gerichtliche ex-tunc-Vertragsauflösung begründen (OGH 29.9.2015, 8 Ob 46/15w; OGH 3.7.1979…
…Seiten der Bw. zu erwarten, die Veräußerungsverträge nur unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgten Zahlungsflusses an die Ex abzuschließen. - Die Pönalebestimmung wonach die Ex bei Vertragsauflösung 20% Schadenersatz zu leisten hat, ist unüblich und lässt aufgrund der Höhe und der weiteren Vorgehensweise vermuten, dass hier…
…Dezember 1998, zufolge Anfechtung durch sie mit ex tunc-Wirkung aufgehoben worden sei. Diesbezüglich wird im Rahmen der Vorhaltbeantwortung vorgebracht, aufgrund der Anfechtung sei die Anteilsübertragung von Anfang an nichtig gewesen. Auch die Bw. L.H. führt nunmehr unter Übermittlung der diesbezüglichen Unterlagen aus, dass…
…Rechtsgeschäftsgebühr ausgelöst. Das Mietverhältnis sei gem. § 1120 ABGB ex lege auf die ***A*** KG als neue Vermieterin übergegangen und sei dies für gebührenrechtliche Zwecke irrelevant. Dafür spreche auch, dass die Beschwerdeführerin den im Vergleich vereinbarten Mietzins nicht zur Einräumung des Benützungsrechtes leisten müsse, weil ihr…
…und bedarf nach Ansicht des Gerichtes keiner weiteren Erörterung. Das Finanzgericht leitet daher schon aus diesen grundsätzlichen Überlegungen eine gewichtige Indizwirkung für einen längerfristigen Bindungswillen der Vertragsparteien ab. Die bestandnehmende Beschwerdeführerin hat nun einen Kündigungsverzicht auf 10 Jahre abgegeben. Lediglich die Möglichkeit zur Vertragsauflösung nach …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch Notar, vom 13. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, Abt. Gebühren und Verkehrsteuern, vom 19. März 2010 betreffend Gebühr gemäß § 33 TP 5…
…damaligen Zeitpunkt, also ex ante, zu beurteilen war. Allerdings ist in Ergänzung dazu insbesondere in Hinblick auf den Aspekt der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit durch die belangte Behörde zum damaligen Zeitpunkt, es nunmehr als erwiesen festzuhalten, dass diese Beurteilung damals (ex ante) richtig war, da es…
…wie bereits ausgeführt, sehr wohl vertragliche Vorkehrungen zur Vermeidung von Zeiten des Leerstandes infolge Vertragsauflösungen vorsah, fehlen derartige Vertragsklauseln in den vorliegenden Mietanboten zu Gänze. Die vom Finanzamt in seiner Stellungnahme zu Mietanbot 2 (vom stl Vertreter als "Präzisierung" zu Anbot 1 bezeichnet) aufgezeigten Unstimmigkeiten…