… 4 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Übergangsverlust unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 nur in Höhe eines Siebentels berücksichtigt. Gegen die Verteilung des Übergangsverlustes auf sieben Jahre haben die Bw. mit nachstehender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben…
…elf Jahren bis zur Pension - abgestellt, müsste die Verteilung auf drei Jahre auch bei geringen Beträgen möglich sei. Dies widerspricht jedoch dem Sinn der Gesetzesbestimmung, dass die Begünstigung nur bei einer "erheblichen Zusammenballung von Einkünften" zum Tragen kommen soll. Das Abstellen auf sieben volle Jahresbeträge…
…auf Grund des Überganges von der Gewinnermittlung des § 4 Abs. 1 zu jener des § 4 Abs. 3 EStG 1988 von ihm selbst in seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelten Übergangsverlustes von - 23.480,98 € werde nicht bestritten. Gegen die Verteilung dieses Verlustes auf sieben Jahre…
…der Streckung (bzw. Verteilung) auf sieben Jahre ergibt bzw. ergeben würde. Und ein solcher Verlust geht nach Maßgabe des § 35 UmgrStG (und ebenso nach dem hier anzuwendenden sinngleichen § 4 UmgrStG) auf die übernehmende Gesellschaft über. Lediglich weil die ebenfalls geltende Bestimmung, wonach eine Geltendmachung ab…
…da in das Vermögen überzogen eingegriffen wird. Die Verteilung der Aufwendungen auf sieben Jahre ist schon ein erheblicher Eingriff, aber die Verschiebung des Beginns des Sieben-Jahres-Zeitraumes auf das formelle Ende eines Insolvenzverfahrens, während die Erträge zur Abdeckung des Schadensfalls schon versteuert werden müssen…
…Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung von Beteiligungen stets als Folge eines handelsrechtlichen Abwertungsgebotes bei dauerhafter Wertminderung gegeben gewesen sei. Steuerlich sei lediglich eine Einschränkung hinsichtlich ausschüttungsbedingter Abschreibungen und die Pflicht auf Verteilung auf sieben Jahre definiert. Die Bw. begehre daher die…
…gebracht werden dürfen. In Abs. 3 Z 2 ist normiert, dass grundsätzlich zulässige Teilwertabschreibungen von im Anlagevermögen gehaltenen Beteiligungen auf sieben Jahre zu verteilen sind; somit nur in Höhe des jeweiligen Siebentels in Abzug gebracht werden dürfen. Dies führte bei der Bf. dazu, dass jene…
…die Gewinnermittlung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften durchgeführt. Dies beinhaltet auch die Anwendung der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG sowie die Verteilung der Teilwertabschreibung auf sieben Jahre gem.§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG. Wir halten fest, dass es sich bei den nicht anerkannten Beträgen nicht…
…Entschädigung gewährt wird, muss gemäß § 37 Abs. 2 Z 2 EStG mindestens sieben Jahre betragen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Antrag auf Verteilung der ausgezahlten Pensionsabfindung auf drei Jahre gestellt. 3. In weiterer Folge soll gezeigt werden, dass auch die anderen Voraussetzungen, sowohl die Voraussetzung…
…die Verteilung derselben auf sieben Jahre dabei eine Erhöhung des steuerlichen Gewinnes von 18.857,00 € (33 % des erklärten Gewinnes), woraus sich eine Abgabennachforderung von 4.714,25 € (25%) ergibt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2009 erfolgte zugunsten der Beschwerdeführerin. Bezogen auf…
…Z 1 iVm 26a Abs. 16 KStG 1988. Betroffen ist die Anerkennung der Abrechnung der Abschreibungen folgender drei Auslandsbeteiligungen (Verteilung auf sieben Jahre) in den Jahren 2007 von 236.111,00 € und 2008 von insgesamt 487.540,00 €, die den Feststellungen der Betriebsprüfung…
…Zl.12 Cg 24/98 kann nicht entnommen werden, dass der Betrag von ATS 2,0 Mio. auf sieben Jahre zu verteilen sei, es handelt sich vielmehr um eine pauschale Abfindung (die offensichtlich zumindest größtenteils von der Versicherung übernommen wurde). Die Tatbestandvoraussetzung des § 37 Abs…
…der Veranlagung für das Kalenderjahr 2004 auf Fehler anzuwenden ist, die Zeiträume ab 2003 betreffen. Vom Bf. wurde die (unberechtigte) Teilwertabschreibung bereits im verjährten Abgabenjahr 2007 vorgenommen und erstreckt sich diese Maßnahme wegen ihrer Verteilung auf sieben Jahre auch auf die noch nicht verjährten Abgabenjahre…
…wurde. Die Beträge der durchgeführten sowie der (fiktiv) einzurechnenden Verrechnung der Verlustabzüge stellen sich wie folgt dar: [Grafik] Für das Jahr 2016 ist somit kein verrechenbarer Verlustvortrag vorhanden, da die Verluste in den Vorjahren bereits aufgebraucht wurden. Übergangsverlust - Verteilung auf sieben Jahre bzw. Hälftesteuersatz …
…soll dadurch dem Grundsatz der Neutralisierung von mit nicht steuerpflichtigen Erträgen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen Rechnung getragen werden. Z 2 eine Einschränkung der Wirkung einer dem Grunde nach steuerwirksamen Teilwertabschreibung einer Beteiligung des Anlagevermögens durch Verteilung des Aufwandes auf sieben Jahre (siehe Rz 1299 ff)…
…mindestens sieben Jahre (§ 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) Antrag des Abgabepflichtigen die Initiative zum Abschluss der Abfindungsvereinbarung darf nicht vom Pensionsberechtigten ausgegangen sein Sämtliche Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Pensionsabfindung ist, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang zuzurechnen ist, gleichmäßig verteilt auf…
…ist, gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen: Entschädigungen im Sinne des § 32 Abs 1 Z 1 EStG 1988, wenn überdies im Falle der lit. a oder b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. Diese Begünstigung steht also zu, wenn…
…nachstehende Einkünfte, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang zuzurechnen ist, gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen: 1. Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24, wenn seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind. 2. Entschädigungen im Sinne des § 32 Abs. 1 Z…
…766,46; Gesamtanrechnung € 127.537,61) wurde entsprechend § 46 EStG beim Einkommensteuerbescheid 2016 in Abzug gebracht. Da die Verteilung der Pensionsabfindung auf drei Jahre vorzunehmen war, war der darauf gerichteten Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid abzuändern. Beilage: Berechnungsblatt Einkommensteuer 2016 3.2. Zu…
…Trotz der Verteilung des Aufwandes auf sieben Jahren, mindert eine Teilwertabschreibung den Buchwert der Beteiligung sofort im vollen Ausmaß, also im ersten Jahr. Da eine steuerlich abzugsfähige Teilwertabschreibung den steuerlichen Buchwert im Jahr der eingetretenen Wertminderung zur Gänze reduziert, kommt es im Jahr der bilanzmäßigen…