…Abs. 1 Z 9 ErbStG Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei seien. Diese Befreiung sei jedoch nur auf Zuwendungen unter Lebenden, nicht aber auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend darauf verwiesen, dass…
…für Kauf und Reinigen typischer Arbeitskleidung; 2. gesetzliche Beihilfen und Zulagen, die zur Abdeckung des Mehraufwands wegen körperlicher oder geistiger Behinderung, Hilflosigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu gewähren sind, wie zB das Pflegegeld; 3. Beihilfen des Arbeitsmarktservice, soweit sie nicht unter § 290a Abs. 1 Z 8 fallen…
…für die Witwe zu bewahren, schließt seinen Bereicherungswillen nicht aus, weswegen der Erwerb von Todes wegen aus den Versicherungsleistungen (vererbte Leibrentenversicherung) nicht als nicht erbschaftssteuerbarer Unterhalt, sondern zur Gänze als steuerpflichtiger Erwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG zu qualifizieren ist. Somit war der…
…konnte, für die Witwe zu bewahren, schließt seinen Bereicherungswillen nicht aus, weswegen der Erwerb von Todes wegen aus den Versicherungsleistungen (vererbte Leibrentenversicherung) nicht als nicht erbschaftssteuerbarer Unterhalt, sondern zur Gänze als steuerpflichtiger Erwerb gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG zu qualifizieren ist. Wien, am…
…anhand entsprechender Unterlagen nachzuweisen, ob bei der AG 1 die von ihm halbjährlich gezahlten Risikokosten als Prämie für eine dahinter liegende z. B. reine Risikoversicherung oder eine sonstige (Anspar-)Versicherung zur Abdeckung des 5%-igen Todfallsrisikos gedient haben oder nicht. Sollten diese gezahlten Risikokosten eine…
…den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags…
…1988) des Kindes bleiben außer Betracht: a) das zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse. (2) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von…
…selbst ein, dass das von ihr festgestellte Einkommen der Beschwerdeführerin und deren eigenes (vom Erblasser erworbene) Vermögen nicht ausreichten, den nach den bisherigen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, mit der ausbezahlten Versicherungsleistung würden gerade etwa die Kosten des Seniorenheimes abgedeckt, in…
…dem LG gegebenenfalls den kalkulierten Restwert des Leasingobjektes zu ersetzen (Pkt 7.3). Schließlich ist der LN verpflichtet, eine eventuelle Differenz zwischen dem nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung erzielten Verwertungserlös und dem kalkulierten Restwert zur Abdeckung der erhöhten Wertminderung nachzuzahlen. Von etwaigen Übererlösen erhält der LN 75…
…des Erblassers infolge Nachlasskonkurses nichts erworben. Deswegen ist der Erwerb von Todes wegen aus den Versicherungsleistungen als Unterhalt, der nicht unter § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG fällt, zu qualifizieren. Eine Zusammenrechnung gemäß § 11 ErbStG erübrigt sich daher. Die Bw. ersuchte zwar um Fristverlängerung zur…
…dem LG gegebenenfalls den kalkulierten Restwert des Leasingobjektes zu ersetzen (Pkt 7.3). Schließlich ist der LN verpflichtet, eine eventuelle Differenz zwischen dem nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung erzielten Verwertungserlös und dem kalkulierten Restwert zur Abdeckung der erhöhten Wertminderung nachzuzahlen. Von etwaigen Übererlösen erhält der LN 75…
…auf Grund des Erb- und Pflichtteilsübereinkommens vom 7. Juni 2002. Die Forderung der Allgemeinen Bausparkasse wurde im eidesstättigen Vermögensbekenntnis unter Abzug einer Versicherungsleistung von € 4.288,00 mit € 3.847,07 und die Forderung des Landes Niederösterreich wurde mit einem zur Hälfte den…
…dem Ergebnis der Sachverhaltswürdigung des Finanzamts (das Ehepaar lebt in seiner fremdfinanzierten Eigentumswohnung, ohne Zwischenschaltung eines Mietvertrages und Sachbezugswertes wären die Zahlungen für Kredit und Lebensversicherung nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung) entgegenzutreten brachte die Bw. mit dem Vorlageantrag - abgesehen von Ausführungen zur Änderung der Bewirtschaftungsart…
…zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen (verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, kommt die Berücksichtigung…
…persönlichen Billigkeitsgrundes gebotene Ermessensausübung, die Heranziehung des Bf. zur Entrichtung der Abgabenschuld, aufgrund dessen untergeordneten Tatbeitrages, unangemessen erscheint. Dazu wird bemerkt, dass, der Umstand, dass der Bf. im gegenständlichen Fall, aufgrund der im Bezug habenden Strafurteil enthaltenen Feststellungen, von der zuständigen Abgabenbehörde, mangels Erfüllung eines…
…ein Betrag von €: 792,62.-(= S: 10.906,69.-) übrig bleibt, damit angemessen für ihren Nahrungsstand sorgen bzw. für fallweise notwendige Extraausgaben (zB. Putzerei, Bekleidung Brille) im erforderlichen Ausmaß vorsorgen kann, und den darüber hinaus verbleibenden Restbetrag zur Abstattung des in Rede stehenden…
…ein Betrag von €: 792,62.- (= S: 10.906,69.-) übrig bleibt, damit angemessen für ihren Nahrungsstand sorgen bzw. für fallweise notwendige Extraausgaben (zB. Putzerei, Bekleidung Brille,) im erforderlichen Ausmaß vorsorgen kann, und den darüber hinaus verbleibenden Restbetrag zur Abstattung des in Rede stehenden…
…Berechnung des Selbstbehaltes die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, erhöht um die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988, anzusetzen. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von…
…im Verlassenschaftsverfahren. Somit bestand für sie keinerlei Verpflichtung zur Abdeckung von Krediten ihres geschiedenen Ehegatten. Im Umfang der erhaltenen Versicherungsleistung ist daher eine Bereicherung der Begünstigten gegeben. Nun hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof in einer Vielzahl von Erkenntnissen ausgesprochen, dass hinsichtlich eines Erwerbes im Sinn des §…
…einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz lebendes nicht haushaltszugehöriges Kind zu, und zwar dann, wenn der Steuerpflichtige für dieses Kind zur Zahlung von Unterhaltsleistungen (Alimenten) verpflichtet ist. Beispiel: Ein in Österreich nichtselbständig Tätiger ist zur Leistung des gesetzlichen Unterhalts für ein im…