…eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert, weshalb leicht fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vertreters ausreichen (Ritz, BAO6, § 9 Tz 18). Uneinbringlichkeit liegt etwa vor bei Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens…
…für die Entrichtung des Abgabenrückstandes eingebrachtes Ratenansuchen verspätet sei und daher zu Recht eine Säumniszuschlagsvorschreibung ergangen sei. In der Berufung sei zwar auf § 217 Abs. 7 BAO hingewiesen, jedoch kein diesbezüglicher Antrag gestellt worden. Ein Verschulden des Vertreters sei jedoch dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten…
…grobes Verschulden von ihm bzw. seinem steuerlichen Vertreter darstelle, noch dazu wenn durch das neue System der elektronischen Einbringung von Zahlungserleichterungen eine gewisse Gewöhnungsbedürftigkeit der Teilnehmer durch die rasche Erledigung (ein Tag) zu unterstellen sei. Bei der früheren "papiermäßigen" Methode wäre eine Erledigung des Zahlungserleichterungsansuchens…
…Urlaub erfolgen. Als Ergebnis eines weiteren Vollstreckungsversuches am 17. 9. 2002 an der neuen Geschäftsanschrift der GmbH in Y hielt der Vollstrecker fest, dass sich dort nur die Kanzlei des "Vertreters" der Firma (gemeint: RA Dr. Z.) befinde. Laut Auskunft von Dr. Z. sei der…
…des (jeweils) geltenden Sorgfaltsmaßstabes grundsätzlich an rechtskundige (gesetzliche oder gewillkürte) Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen sein, als beispielsweise an rechtsunkundige bzw. mit derartigen Vorgängen eher unerfahrene Personen (vgl. etwa VwGH 8.8.1996, 96/14/0072). Während ein grobes Verschulden des (gewillkürten bzw. gesetzlichen) Vertreters…
…ein strengerer Maßstab als an Personen anzulegen ist, die im Umgang mit Behörden unerfahren sind. Das grobe Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen (VwGH 25.11.1999, 99/15/0118). Zum Zweck der Rechnungslegung und den Erfordernissen einer ordentlichen Rechnung liegt umfangreiche…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das (grobe) Verschulden des Vertreters dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen (VwGH 25.11.1999, 99/15/0118; 26.4.2000, 2000/14/0006-0008). Im Ansuchen gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurden keine Gründe dargetan, die das grobe Verschulden der…
…Acht lasse (Verweis auf VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Ein Verschulden des Vertreters sei dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (VwGH 26.4.2000, 2000/14/0006). In der von der steuerlichen Vertretung mit Schriftsatz vom 7. Oktober 2009 fristgerecht erhobenen Berufung wurde vorgebracht…
…übersteigendes Verschulden vorzuwerfen ist. Dem steuerlichen Vertreter musste als Steuerberater klar sein, dass eine telefonische Fristverlängerung durch das Finanzamt nicht genügte und lediglich eine Fristverlängerung durch Fristverlängerungsbescheid ausreichend gewesen wäre. Durch die kritiklose Hinnahme der Angaben seines nicht rechtskundigen Klienten über den Zeitpunkt des Ablaufes…
…anzusehen ist (minderer Grad des Versehens). Eine nur leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Wird ein Steuerpflichtiger vor der Abgabenbehörde durch einen Parteienvertreter vertreten, so ist ein grobes Verschulden des Vertreters einem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten…
…Buchhaltung der GmbH erst seit Jänner 2009 von der Kanzlei des nunmehrigen steuerlichen Vertreters bearbeitet werde, sei es durch die "Umstellung von Einzelfirma in GmbH" zu einer von der Buchhalterin der GmbH verursachten Säumnis gekommen. Dieser Dienstnehmerin sei aber kein grobes Verschulden im Sinn des …
…steuerlichen Vertretung festzuhalten, dass die zuständige Sachbearbeiterin höchst qualifiziert sei und von ihr bis dato keine Fehlleistungen begangen worden seien. Es liege somit bei einer Gesamtbetrachtung des Falles weder auf Seiten der Bf noch auf Seiten des steuerlichen Vertreters ein grobes Verschulden vor. II. Sachverhalt …
…steuerlichen Vertretung festzuhalten, dass die zuständige Sachbearbeiterin höchst qualifiziert sei und von ihr bis dato keine Fehlleistungen begangen worden seien. Es liege somit bei einer Gesamtbetrachtung des Falles weder auf Seiten der Bf noch auf Seiten des steuerlichen Vertreters ein grobes Verschulden vor. II. Sachverhalt …
…ist, ergibt sich aus den obigen Ausführungen, dass die Versäumung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme aus dem Grund des Vorliegens einer abweichenden Vorfragenentscheidung sowohl auf ein grobes Verschulden des Bw. als auch auf ein grobes Verschulden des Vertreters des Bw. zurückzuführen ist…
…Die Berufung gegen die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. Die Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 11.10.2004, beim Finanzamt eingelangt am 12.10.2004, beantragte der Vertreter der Berufungswerberin mit folgender…
…da er eine Kanzleiangestellte eingesetzt hat, die bereits nicht einmal ein Jahr vor dem nunmehr in Rede stehenden Ereignis ein Versehen bei der Übermittlung von fristgebundenen Anbringen an Behörden zu verantworten hatte. Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (vgl. Ritz, BAO³…
…einem zu diesem Zeitpunkt bereits von der Primärschuldnerin eingebrachten Konkursantrag ein im Wesentlichen aus der antragsgemäßen Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2006 resultierendes Guthaben in Höhe von insgesamt 4.746,55 € an den damaligen steuerlichen Vertreter der Primärschuldnerin ausbezahlt. Von einem Verschulden des Bw…
…weitere Voraussetzungen für die Bewilligung einer Wiederaufnahme zu prüfen, etwa ob Tatsachen oder Beweismittel ohne grobes Verschulden der Partei bzw. deren Vertreter (ein Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten, VwGH 13.3.1997, 96/15/0243) im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht…
…pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen habe (VwGH 29.03.2001, 2000/14/0149). 1. Verschulden an der Pflichtverletzung Da der Primärschuldnerin zu den Fälligkeitszeitpunkten für die Entrichtung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten keine Mittel zur Verfügung gestanden hätten, sei dem Bw. kein Verschulden anzulasten…
…für die rechtzeitige Entrichtung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten seitens der von dem Bw. im haftungsgegenständlichen Zeitraum vertretenen Gesellschaft Sorge tragen konnte. Zudem würde auch eine Übertragung der Abgabenangelegenheiten der Primärschuldnerin auf einen Steuerberater zu keinem Ausschluss des Verschuldens im Sinne des § 9 BAO führen…