…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach § 308 Abs 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des…
…des Parteienvertreters an einer Fristversäumnis dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten und somit auch jener zuzurechnen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des (durch seinen oben bereits genannten Verteidiger vertretenen) Beschuldigten vom 15. Dezember 2006, in welcher im Wesentlichen Folgendes vorgebracht wurde: Der…
…diese Umstände der Partei bekannt waren (BMF, AÖF 2006/192, Abschn.2.1.; aM VwGH 28.9.1998, 96/16/0158; 26.2.2003, 97/13/0081). Dies ergibt sich ua aus § 303 Abs. 1 lit b (arg „ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend…
…lit.b BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtmittel nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und…
…a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der…
…Handbuch 826-827), jedoch ist diesfalls maßgebend, ob den Parteienvertreter ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden trifft. Dabei hat der Parteienvertreter die Organisation des Kanzleibetriebes so einzurichten, dass die richtige Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen sichergestellt sind. (Ritz…
…Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden , insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. auch hiezu Ritz, aaO, § 217 Tz. 46; VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169; UFS vom 07.11.2012, RV/1426-W/12). Laut Darstellung des steuerlichen Vertreters in der…
…Verschulden, dass sich auf die von ihm vertretene Partei auswirke. Eine Partei, die sich eines Boten zur Übermittlung bediene, komme ihrer Überwachungspflicht nur dann nach, wenn die tatsächliche Ausführung des Auftrages durch entsprechende Nachfrage gesichert sei. Ein Hindernis sei nämlich schon dann weggefallen, wenn der…
…an, dass Zinsvorteile entstehen. Dass im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlage) lukrieren konnte, ist nicht erforderlich. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegen. Daher ist unerheblich…
…Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar5, § 217, Tz 45). Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei…
…b BAO in der Stammfassung. Verschulden der Partei (grobes Verschulden ist - anders als nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO i. d. F. BGBl. I Nr. 97/2002 nicht erforderlich) an der Nichtgeltendmachung im Verfahren steht einer beantragten Wiederaufnahme entgegen. Zum anderen kommt es im…
…dass der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Offenlegung aller für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgetreu nachkommt. Wäre eine Wiederaufnahme von Amts wegen nur möglich, wenn neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel ohne Verschulden der Behörde…
…Vorbringen der Parteien. Strittig ist im gegenständlichen Verfahren zunächst, ob im Sinne der Bestimmungen des § 217 Abs. 7 BAO ein grobes Verschulden der Berufungswerberin an der verspäteten Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung vorliegt. Die Berufungswerberin führt zunächst aus, dass eine Angestellte ihres Unternehmens in Abwesenheit der Berufungswerberin…
…5*** vom 14. Oktober 2021). Der Bf. bzw. ***9*** ist daher nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kein schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 26 Abs.5 lit.e letzter Satz UStG anzulasten. Gemäß § 183 Abs.3 BAO sind von den Parteien beantragte Beweise aufzunehmen, soweit nicht eine…
…ob sich die Partei durch eine bestimmte Entscheidung beschwert fühlt und deren Nachprüfung begehrt (VwGH 26.07.2005 GZ 2003/14/0082). Die BF hat daher fristgerecht gegen die einzelnen Abgabenbescheide Berufung erhoben, worüber die Abgabenbehörde nach allfälligem Eintritt der Rechtskraft des Haftungsbescheides im Verfahren…
…der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (VwGH 20.5.2010, 2008/15/0305; Ritz, BAO³, § 217 Tz 43 ff). Entgegen dem Vorbringen der Bw. im Vorlageantrag vom 19. März 2012 ist daher ein etwaiges grobes Verschulden…
…ist in einem solchen Fall, ob dem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Diese Grundsätze über die Zurechnung des Verschuldens im Fall einer Fristversäumung, hervorgerufen durch einen Fehler des Kanzleipersonals eines berufsmäßigen Parteienvertreters, gelten auch für Arbeitnehmer der Partei (vgl. Ritz…
…2007 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde seitens der Bw ergänzend zu § 217 Abs. 7 BAO ausgeführt: "Im Grunde und dem Inhalt nach ist der von der Bw selbst gestellte Antrag als ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO zu werten, weil kein grobes Verschulden der Partei vorliegt…
…im Firmenbuch erfolgen. Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ist, ist die Verzögerung der Entscheidung auf kein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen. Kein Verschulden liegt etwa vor, wenn die Verzögerung des Verfahrens auf die mangelnde Mitwirkung der Partei zurückzuführen ist (vgl Ritz/Koran, BAO8 § 284 BAO…
…26.02.2014, 2012/13/0051). Während ein grobes Verschulden des gesetzlichen Vertreters des Abgabepflichtigen dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten ist (vgl. etwa VwGH 25.11.1999, 99/15/0118), ist ein (auch grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei grundsätzlich nicht schädlich. Entscheidend für die…