…an den Sohn komme daher nicht in Betracht. Die vom kapitalisierten Wert der Rentenforderung zur Gänze im Jahr 1985 vorgenommene Besteuerung könne auch deshalb nicht richtig sein, weil diesfalls allenfalls im Jahr 2000 vereinnahmte Rentenzahlungen bereits 15 Jahre früher besteuert würden. Abgesehen von diesen Einwendungen…
…9.1977, 1996/75). Nur für den Fall also, dass der Nachsichtswerber im Abgabenfestsetzungsverfahren an einer gehörigen Rechtsverfolgung allein aus in der Sphäre der Behörde begründeten Umständen gehindert war, können dadurch unterlassene Einwendungen im Nachsichtsverfahren mit Erfolg nachgeholt werden, und die Abgabeneinhebung damit unbillig iSd. §…
…16/0104). Wie das Finanzamt anführe, hätte der Geschäftsführer die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden an der Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Verbindlichkeiten gehindert hätten. Kausalität: Ursache der Nichtabfuhr von Abgaben bzw. deren Uneinbringlichkeit wäre allfälliges betrügerisches Handeln Dritter. Da der Bw. von den Malversationen…
…0613), was bedeutet, dass der Geschäftsführer seine Schuldlosigkeit an der Nichtentrichtung haftungsgegenständlicher Abgaben nachzuweisen hat. Zum tatbestandsmäßigen Verschulden iSd. § 9 BAO reicht bereits fahrlässiges Handeln oder Unterlassen aus. Ein solches nimmt die Rechtsprechung bereits dann an, wenn der Vertreter die Gründe nicht darlegen kann, aus…
…kann dem Bw. kein Verschulden an der Nichtentrichtung dieser Abgabe angelastet werden (UFS 17.4.2003, RV/0195-W/03). Es verbleiben daher folgende Abgabenschuldigkeiten: | Umsatzsteuer 2006 | 9,18 | Umsatzsteuer 08/2007 | 643,79 | Dienstgeberbeitrag 10/2007 | 2,96…
…ZollR-DG: Zum Vorbringen des Bf, eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG sei nur möglich, wenn die Zollbehörde nicht ein überwiegendes Verschulden an der Nacherhebung treffe, dass die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien auf den 15. September 2009 datiere, sodass zumindest zu diesem Zeitpunkt die Erhebungen…
…Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO entgegenstehendes grobes Verschulden anzulasten ist oder nicht. 2.3. Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Fehlberechnung (oder der unterlassenen Berechnung) eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so wäre…
…seiner Funktion zu erzwingen oder diese niederzulegen und als Geschäftsführer auszuscheiden. Gerade die Untätigkeit eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführer-Funktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit dar (VwGH vom 22.1.2004, 2003/14/0097). Der Geschäftsführer ist von seiner…
…Grundlagenbescheide und des Haftungsbescheides. Folgende Einwendungen würden gegen die Heranziehung zur Haftung vorgebracht: Eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten liege nicht vor, insbesondere sei die Pflicht zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht verletzt worden; dem Geschäftsführer sei kein Verschulden an der Verletzung der Pflicht zur Entrichtung der…
…Rechtsmittelausführungen gegen die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG. Eine solche sei nur möglich, wenn die Zollbehörde nicht ein überwiegendes Verschulden an der Nacherhebung treffe. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien datiere auf den 15. September 2009, sodass zumindest zu diesem Zeitpunkt die Erhebungen vollinhaltlich…
…Die vorgebrachten Einwendungen betreffen in erster Linie das Verfahren zum Antrag gemäß § 237 Abs 1 BAO auf Entlassung aus der Gesamtschuld, das beim Bundesfinanzgericht parallel zum Abgabenverfahren unter GZ. RV/4200164/2013 beschwerdeanhängig ist. Am 18. November 2015 fand an der Außenstelle Salzburg des Bundesfinanzgerichts…
…die Quote iHv Euro 7.081,85 überwiesen. Beschwerde: In der Beschwerde vom 20.05.2016 wendete der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) ein, dass die Abgabenbehörde keine Feststellungen zum Vorliegen eines Verschuldens an der Nichtentrichtung der Abgaben getroffen habe. Die Behörde wäre dazu verhalten gewesen…
…weshalb die genannten Voranmeldungen nicht bzw. nicht fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wurden und ob dem Bf. an der unterlassenen bzw. verspäteten Abgabe ein Verschulden im oa. Sinn anzulasten ist. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind - nach Durchführung des Untersuchungsverfahrens, in welchem dem Bf…
…insbesondere zu klären, aus welchen Gründen die bereits vorbereitete Voranmeldung 9/2007 nicht beim Finanzamt eingereicht wurde und ob den Bf an der unterlassenen Abgabe ein Verschulden im o.a. Sinn anzulasten ist. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind - nach Durchführung des Untersuchungsverfahrens…
…Bf. im gegenständlichen Verfahren wegen Verkürzung der Vergnügungssteuer nicht entschuldigen. Dem Bf. ist zumindest eine grob fahrlässige Unterlassung der Erkundigungspflicht dahingehend vorzuwerfen, dass er als verantwortlicher Geschäftsführer der Eigentümerin und Betreiberin der Spielapparate es unterlassen hat, sich an geeigneter Stelle (z.B. Magistrat, Finanzamt, qualifizierter…
…in ihren KESt-Anmeldungen die unterlassenen KESt-Abzüge dem FA gegenüber insofern offen gelegt hat, als sie jeweils darauf verwiesen hat, dass es sich um die Dividendenzahlungen an die Schweizer Muttergesellschaft handelt. Gleichfalls sind die Ausführungen der BP in Bezug auf das Jahr 2005 ("Die…
…an die Berufungsbehörde der ersten Stufe zurück verweisende Erledigung einer Beschwerde setzt voraus, dass Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO - danach haben Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und für die Erhebung der Abgaben wesentlich sind) unterlassen…
…gemäß § 11 BAO zur Haftung wie folgt herangezogen: | Abgabenart und -zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer 02/2009 | 3.725 Euro | Umsatzsteuer 03/2009 | 3.725 Euro | Gesamt | 7.450 Euro Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…die konkreten Vorwürfe eines Verschuldens (angeblich wäre der Beschwerdeführer „schon bei der Übernahme der Funktion mit einer Beschränkung der Befugnis einverstanden gewesen und hätte dabei in Kauf genommen, dass ihm die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten unmöglich gemacht würde" bzw. „hätte aus Rechtsunkenntnis Erkundigen unterlassen" oder …
…dass anders als bei der unterlassenen Meldung bei der ***Bf3*** für die erforderliche Meldung für die GmbH1 keine Selbstanzeige erstattet wurde, sodass hier keine strafbefreiende Wirkung zu prüfen war. Es ergingen Strafverfügungen der Finanzstrafbehörde an den Beschuldigten sowie den belangten Verband GmbH1. Gegen diese Strafverfügungen…