…hat der Mitarbeiter der F die Verschlussabnahme der H gemeldet; diese wiederum meldete den Sachverhalt dem Zollamt Graz. Unmittelbar nach der Verschlussverletzung ist der Kraftfahrer über Aufforderung durch Mitarbeiter der F zum zugelassenen Empfänger NCTS, zur H gefahren wo das betreffende Versandgut noch an 9…
…LKW. Dieser Sachverhalt wird selbst von der Bf. nicht bestritten. Sie räumt insbesondere auch ein, dass es tatsächlich zur erwähnten Verschlussverletzung gekommen ist. Damit steht aber fest, dass der in Artikel 96 ZK normierten Verpflichtung, wonach die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1976, Kraftfahrer, ***Bf1-Adr*** wegen der Finanzvergehen der Verletzung der Verschlusssicherheit gemäß § 48 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Tateinheit mit Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels…
…könne er nicht sagen. Er bleibe dabei, die Uhren dem Vietnamesen ordnungsgemäß ausgefolgt und keinerlei Verschlussverletzung begangen zu haben. Es könnte sich der ihm vorgeworfene Austausch der Waren im Südbahnhof gar nicht ausgehen, wo er doch erst um 16.20 Uhr den Flughafen verlassen und…
…könne er nicht sagen. Er bleibe dabei, die Uhren dem Vietnamesen ordnungsgemäß ausgefolgt und keinerlei Verschlussverletzung begangen zu haben. Es könnte sich der ihm vorgeworfene Austausch der Waren im Südbahnhof gar nicht ausgehen, wo er doch erst um 16.20 Uhr den Flughafen verlassen und…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…sofort zu melden"; T 1 sowie ein Stempel der Bf., angebracht gewesen sei, sei die Erkennbarkeit bewiesen. Wenngleich die Verschlussverletzung nicht der Bf. anzulasten sei, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich vor Abladung der Versandware zu vergewissern, ob es sich im ggstl. Fall um eine…
…Zollgut, Ware und Versandschein sind dem zuständigen Zollamt sofort zu melden"; T 1 sowie ein Stempel der Bf., angebracht gewesen sei, sei die Erkennbarkeit bewiesen. Wenngleich die Verschlussverletzung nicht der Bf. anzulasten sei, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich vor Abladung der Versandware zu vergewissern…
…Zollgut, Ware und Versandschein sind dem zuständigen Zollamt sofort zu melden"; T 1 sowie ein Stempel der Bf., angebracht gewesen sei, sei die Erkennbarkeit bewiesen. Wenngleich die Verschlussverletzung nicht der Bf. anzulasten sei, wäre es ihre Pflicht gewesen, sich vor Abladung der Versandware zu vergewissern…
…Kontrollergebnisnachricht) am selben Tag, spätestens am nächsten Arbeitstag A5: Bei geringfügigen Abweichungen, aber keine Entstehung der Zollschuld Beispiel: Verschlussverletzung | Bestimmungszollstelle: | Zugelassener Empfänger: | Bis zur techn. Umsetzung: A1 codieren | Meldung an Bestimmungszollstelle | | BZS: Auf Kontrolle setzen(aus techn. Gründen) - abarbeiten…
…mit dem Zeichen yyy , welcher die Nämlichkeit der Waren gesichert hatte, widerrechtlich abgenommen hatten. Wobei die Bf. von dieser Verschlussverletzung wusste und auch wusste, dass die Waren im Versandverfahren befördert worden waren. Durch Übernahme dieser Waren seien auf sie, als Warenempfänger, die Pflichten des Hauptverpflichteten…
…als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. November 2002 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen der mit Verschlussverletzung erfolgten, nicht fristgerechten Gestellung der im Spruch dieses Bescheides angeführten Ware, welche am 16. August.2002 mit Versandschein T1-939/00/915878/01/2 beim…
…2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZK-DVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZK-DVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…Mai 2005 gestellt worden sei. Die Ware sei ohne Beisein der Zollbehörde umgeladen worden. Überdies sei das Gebot verletzt worden, die Verschlussverletzung und die Umladung auf der Versandanmeldung zu vermerken und die Zollbehörde zu verständigen (Art. 360 ZKDVO). Dadurch habe die Bf. ihre aus Art…
…96 Abs. 1 lit b ZK). Überdies bestehen Meldepflichten (Art. 360 Abs. 1 ZKDVO). Im ggstl. Fall sei weder die Verschlussverletzung noch die Umladung auf der Versandanmeldung vermerkt, noch die zuständige Zollbehörde verständigt worden. Dadurch, dass die Bf. weder ihrer Meldepflicht gem. Art. 360 Abs…
…ihm dieser Umstand nicht bekannt gewesen; er habe ihn daher auch nicht in seine Selbstanzeige aufnehmen können. Eine Verschlussverletzung könne nur vorsätzlich begangen werden. Da weder er noch sein Fahrer von dieser Verschlussverletzung wussten, könne er nicht vorsätzlich gehandelt haben. Das Delikt des Schmuggels nach…
…Fehlern nicht nur eine Prüfung der Lageraufzeichnungen, sondern auch eine tiefer gehende Prüfung der Bücher des Unternehmens geboten erscheint. Bei Einbruch oder Diebstahl von Lagerwaren bzw. bei Verschlussverletzungen ist jedenfalls eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Diese ersetzt nicht automatisch die jährliche Bestandsaufnahme. Weiters ist darauf zu achten…
…die Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken, taxativ aufgezählt. Beispiele: Verschlussverletzung, Fristverletzung. 9.2.3.3. Entstehen einer Schuld im Zusammenhang mit dem Versandverfahren Die auf das Unionsverfahren/gemeinsame Versandverfahren anwendbaren Bestimmungen beziehen sich nicht auf Vorgänge, die zum…