…Verfahrensgang Mit Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien, MA 6, Rechnungs- und Abgabenwesen vom 16. Dezember 2009 wurde der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge Bf. genannt) in seiner Eigenschaft als Verpächter eines Lokals gemäß § 13 Abs. 2 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 - VGSG, LGBl. für Wien Nr…
…Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom xx.xx.2016 das Konkursverfahren eröffnet und M zum Masseverwalter bestellt. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 1.10.2012 wurde der Bf., einer GmbH, in ihrer Eigenschaft als Verpächterin des X K, einer Veranstaltungsstätte für Publikumstanz, gem…
…200 m2. Der Pachtvertrag unter Punkt 1. Unterpachtgegenstand lautete auszugsweise wie folgt: "Der Unterpachtgegenstand wird ausschließlich zu Geschäftszwecken insbesondere zum Betrieb eines Card Casinos verpachtet. Der Unterverpächter hat ein wirtschaftliches Interesse an der Weiterführung des Betriebes. Der Unterpachtgegenstand ad a) Bar ist möbliert und derzeit…
…des Betriebes hat und der Unterpachtgegenstand ausschließlich zu Geschäftszwecken insbesondere zum Betrieb eines Card Casinos verpachtet wird. Synergien zwischen Hotel bzw. Gastronomie und Casino konnten wohl jedenfalls erzielt werden. Demensprechend hat die Verpächterin wohl mehr als nur den reinen Pachtzins lukriert. Die Inanspruchnahme zur Haftung…
…1997 verpachtete er den Betrieb an AP. Pkt. III des Pachtvertrages legt den monatlichen Pachtzins mit 35.000,00 S zuzüglich Umsatzsteuer, fällig jeweils am 15. des Folgemonats, fest. Ptk. IV des Pachtvertrages sieht zur Sicherstellung der Pachtzinsforderungen und sonstiger vertraglicher Ansprüche des Verpächters die…
…2 angeführten Termin, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung seitens einer der Vertragsparteien bedarf. 12. Vorzeitige Vertragsauflösung 12.1. Die Verpächterin ist berechtigt das Pachtverhältnis auch vor Ablauf der bedungenen Zeit unter Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch 4-wöchigen, Nachfrist schriftlich aufzulösen. Dies insbesondere bei…
…Treffen geführte Kundmachung vom 04.03.2014 verweise ausdrücklich auf die Bewertung von ua „Baumschulbetrieben“. Im gegenständlichen Fall werde aber kein Baumschulbetrieb geführt. Die strittige Fläche werde an einen Baumschulbetrieb verpachtet. Die Bewertung unter Anwendung der angeführten Kundmachung sei zu Unrecht erfolgt. Es werde beantragt…
…GmbH) beteiligt und bis zum 31. Mai 2005 auch deren Geschäftsführer. Sein Sohn folgte ihm sowohl als Gesellschafter als auch als Geschäftsführer nach. Mit Pachtvertrag vom 1. Februar 1986 verpachtete der Bf. die Betriebsliegenschaft, die in seinem Eigentum stand, auf unbestimmte Zeit an die A…
…Gesetzbuches oder aus anderen Gründen, die in dieser Vereinbarung angeführt werden, ist erlaubt; das Recht des Verpächters zur Kündigung dieser Vereinbarung gemäß § 1118 erster Satz des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen; stattdessen findet Abschnitt 14.1 (a) Anwendung…….. 5. Pachtzahlungen 5.1…
…Vorhalt vom 22.5.2014 wurde die Bestimmung des Pkt 13.5. des Pachtvertrages bei der gebührenrechtlichen Würdigung völlig unberücksichtigt gelassen. Demnach ist der Verpächter berechtigt, diese Vereinbarung ohne die Zustimmung des Pächters irgendeiner Drittpartei jederzeit abzutreten; jedoch darf ein solcher Rechtsnachfolger - zumindest in einem…
…Betrieb durchgeführt werde, wurde ausgeführt, dass der Bw. den Ehegatten G 5,84 ha verpachtet habe. Diese betrieben einen Feldgemüseanbau und hätten auf den Grundstücken des Bw 5,84 ha Salat gepflanzt. Der Zuschlag für Feldgemüsebau sei immer auf den Grundstücken zu berechnen, auf welchen…
…dass durch die Verpachtung an BwM Zusatzkosten durch Notariatsverträge sowie Führung von zwei Buchhaltungen und Erstellung von zwei Jahresabschlüssen entstanden sind. Im Jahr 2007 erfolgte jedoch eine externe Zäsur: Durch den Zusammenschluss der Raiffeisenbank Vöcklabruck und Umgebung und Hausruck-Süd bekam BwM die Verantwortung über…
…468 | 667.531 | 658.336 Aus dem aktenkundigen notariellen Pachtvertrag vom 15. Juni 2004 der BwF mit BwM ist im Wesentlichen Folgendes ersichtlich: BwF verpachtet ab 18. Juni 2004 BwM auf unbestimmte Zeit die ihr am 30.12.1999 übergebene oben genannte Liegenschaft…
…dass durch die Verpachtung an BwM Zusatzkosten durch Notariatsverträge sowie Führung von zwei Buchhaltungen und Erstellung von zwei Jahresabschlüssen entstanden sind. Im Jahr 2007 erfolgte jedoch eine externe Zäsur: Durch den Zusammenschluss der V-Bank und HS bekam BwM die Verantwortung über die Zielgruppe und…
…468 | 667.531 | 658.336 Aus dem aktenkundigen notariellen Pachtvertrag vom 15. Juni 2004 der BwF mit BwM ist im Wesentlichen Folgendes ersichtlich: BwF verpachtet ab 18. Juni 2004 BwM auf unbestimmte Zeit die ihr am 30.12.1999 übergebene oben genannte Liegenschaft…
…zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei Dr. Rauschenberger Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg-Leibnitz…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 12.12.2019 setzte das Finanzamt für das Rechtsgeschäft des zwischen der Beschwerdeführerin (Bf.) als Pächterin und der G-1 als Verpächterin am 20.08.2019 abgeschlossenen Pachtvertrages (Hostel) im 5. und 6…
…Fehlverhalten des anderen Vertragspartners, womit die Kündigungsrechte von der Verpächterin nicht nach Belieben ausgeübt werden können und vielmehr jeglichem Einfluss ihrerseits entzogen sind. Der gegenständliche Bestandvertrag hat ein Hostel zum Gegenstand und handelt es sich bei der Bestandgeberin um eine juristische Person, bei der eine…
…S gepachtet. Im Jahr 2000 wurden von der Bw. Beate B. neben nichtselbständigen Einkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 6.150,00 S erklärt. Den Steuererklärungen für das Jahr 2001 zufolge, bewirtschaftete die Bw. in diesem Jahr den Betrieb mit dem EW-AZ 26…
…Dies entspricht auch der Natur der Sache, da der Umfang der Zu- und Verpachtungen bei jedem landwirtschaftlichen Betrieb von Jahr zu Jahr in der Regel Schwankungen unterworfen ist. Selbst wenn die Bw. eine Rechtsnachfolge als Pächterin und die Bindung an die Einheitswertbescheide der Rechtsvorgänger unterstellt…