…bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994) dar. Rz 1306: Die bloße Vermietung eines Verkehrmittels ist keine Personenbeförderung. Rz 1307: Ein Mietvertrag wird in all jenen Fällen vorliegen, in welchen das Beförderungsmittel ohne Bedienungspersonal überlassen wird. Der Vermieter ist in den…
10.3.9. Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen Rz 1439: Soweit es sich bei steuerbaren Beförderungsleistungen um grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023), Schiffen oder Luftfahrzeugen (ausgenommen auf dem Bodensee) handelt, fallen sie unter die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG…
…Leistungsort läge danach in der Schweiz und wäre in Österreich nicht steuerbar. Unter Personenbeförderung ist eine Leistung zu verstehen, deren Hauptzweck auf eine der Raumüberwindung dienende Fortbewegung von Personen gerichtet ist. Die bloße Vermietung eines Verkehrsmittels ist keine Personenbeförderung. Keine Personenbeförderung liegt auch dann vor…
… 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder - als Vermietungs- oder sonstige Umsätze - mit dem Normalsteuersatz zu versteuern sind. (2) Im Jahr 2018 fand beim Bf. eine die beschwerdegegenständlichen Zeiträume umfassende Außenprüfung statt. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 26…
…Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist die Bw. nicht nachgekommen. Die Bw. hat der Referentin fernmündlich mitgeteilt, dass sie den Vorhalt des Finanzamtes nicht beantworten werde. Weiters hat sie telefonisch darauf verzichtet, die Wegstrecke Wohnort - Arbeitsplatz gemeinsam mit einem Bediensteten des…
…Kennzahl 460) auf. Steuerberatungskosten sind dann Sonderausgaben, wenn sie - weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen und - an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. Werden Steuerberatungskosten an einen Wirtschaftstreuhänder geleistet, dessen Tätigkeit schwerpunktmäßig die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betrifft, so liegen zur Gänze Werbungskosten vor…
…an Hand einer fotografischen Darstellung des Bahnhofs F und seiner näheren Umgebung die Lage von Bahnhof und Bushaltestelle. Dass sich die Bushaltestelle gegenüber dem Bahnhofsgebäude befindet, wurde von den Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens außer Streit gestellt. Die Bw erklärte, den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln getestet…
…dass über dieses Thema bereits ein Telefongespräch geführt worden sei. Für die Fahrten zwischen der Wohnung der Berufungswerberin und ihrer Arbeitsstätte sei nämlich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar. Die Berufungswerberin wurde dazu aufgefordert, ab 2008 bei ihrem Dienstgeber die Berücksichtigung des Pendlerpauschales zu widerrufen…
…zum Bahnhof Dornbirn, eine kurze Wartezeit und Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel und ein kurzer Fußweg von der Bushaltestelle bis zum Arbeitsplatz der Berufungsführerin beträgt ca 1 Stunde 45 Minuten. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 machte die Berufungsführerin das große Pendlerpauschale geltend. Im Einkommensteuerbescheid…
…wurde jeweils ausgeführt, dass das große Pendlerpauschale laut Lohnsteuerprüfung nicht zustehe, da die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels auf der Strecke Wohnung-Arbeitsplatz grundsätzlich möglich sei und diese weniger als 20 km betrage. Mit Eingabe vom 18. September 2011 (eingelangt beim Finanzamt am 20. September 2011…
…und Bus in einer Zeit von zum Beispiel 72 Minuten zu bewältigen (06:27 bis 07:39 Uhr). Auch bei Berücksichtigung der Fahrt zum Hauptbahnhof Linz bzw. auch bei späteren Verbindungen ändern sich die Fahrzeiten nicht so gravierend, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar…
…1991 einen Verlust aus der Vermietung in Höhe von €19.511,12 erwirtschaftet. Legen sie eine detaillierte, nachvollziehbare und plausible Prognoserechnung vor, ab wann ein Gesamtüberschuss erzielt wird. Betreffend die Geltendmachung des großen Pendlerpauschales werden Sie ersucht darzulegen, warum die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht…
…Vermietung und Verpachtung erfolgte im Schätzungswege, da keine Erklärung innerhalb der gesetzten Frist eingebracht worden war. Dagegen erhob der Erwachsenenvertreter RA Dr. ***B*** der damaligen Bf. mit 25.06.2019 Beschwerde und beantragte die Abänderung der festgesetzten Einkommensteuer auf 0,00 €. Beigelegt wurde eine…
…für eine Entfernung von 20 km bis 40 km zustehende kleine Pendlerpauschale. In seiner gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung führt der Bf. aus, dass die Entfernung Wohnort - Arbeitsstelle 36 km betrage. Mit dem Pkw benötige er für diese Strecke 23 Minuten. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln benötige…
…gemäß § 188 BAO festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zur Einkommensteuer veranlagt. Hauptberuflich ist der Abgabepflichtige als L. tätig. In der für das Jahr 2003 eingereichten Einkommensteuererklärung, die mit Bescheid vom 17.6.2004 erklärungsgemäß veranlagt wurde, hatte der Abgabepflichtige eine Eintragung übersehen, was dazu…
…vorgebrachten Argumente. Die Wohnung sei klein und liege in einem Altbau aus 1960. Durch die schlechte Bausubstanz seien die Betriebskosten hoch. Die Lage sei ca. 2,5 km vom Ort entfernt am Berg. Es gäbe daher keine öffentlichen Einrichtungen, Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel. Weiters wohne…
…Referenten des Unabhängigen Finanzsenates wurde die Berufungswerberin nochmals an die geforderten Unterlagen des Finanzamtes erinnert (Nachweise über tatsächliche Fahrten mit dem PKW; Bestätigung des Bundessozialamtes). Darstellung der Gründe warum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich bzw. zumutbar sei. Daten hinsichtlich des damaligen Mietverhältnisses (Mietvertrag…
…zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales ab 2004 ist die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 35 km ausgewiesen, respektive angeführt, dass sich die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel zumindest hinsichtlich der halben Wegstrecke als unzumutbar erweise. Was die Belege aus dem Hochwasserschaden anlangt, wurde seitens der Bw…
…Notwendigkeit, das Auto am Dienstort zur Verfügung zu haben, beides zusammen führe dazu, dass sich die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Strecke Wohnort - Dienstort als unmöglich bzw. unzumutbar erweise und dies an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Jahr, das heiße überwiegend. Im…
…noch, ein Beratungshonorar als Sonderwerbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen. Das Finanzamt versagte mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid den Aufwendungen für Terrassenarbeiten, Gartenarbeiten, für eine Haushaltshilfe und für ein magenschonendes Granulat die Anerkennung. Berücksichtigung fanden lediglich die beantragten Pauschbeträge…