…Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung, Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen. Im Übrigen siehe auch Rz 1570 bis Rz 1573. Rz 1469: Abgaben, bezüglich derer einer Beschwerde an den VfGH (gemäß § 85 VfGG) oder einer Revision an…
12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…
…10.99, 98/15/0201) und nicht etwa aus Vermögensmitteln oder Ersparnissen (VwGH 21.10.99, 98/15/0201). Die Unterscheidung zwischen Einkommens- und Vermögensbelastung ist in Deutschland vom BFH mit Urteil v 6.5.94, III R 27/92, BStBl II 95, 104 aufgegeben…
…Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung sowie Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung begründet erscheinen lassen [Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 232 Anm 29 (Stand 1.6.2012, rdb.at)]. Auch der…
…Auch das Verlassenschaftsverfahren habe unüblich lange gedauert, dies könne auch auf das Abgabenverfahren "zurückwirken", womit es zu einer weiteren anormalen Belastungswirkung und zu einer verglichen mit anderen Fällen atypischen Vermögensbelastung gekommen sei. Es sei zwar zutreffend, dass alleine eine überlange Verfahrensdauer nicht zwingend zu einer…
…veräußerbares Grundvermögen verfüge. Entscheidend sei allein, dass die Einhebung der Abgabe zu einer atypischen Vermögensbelastung, sohin zu einer - verglichen mit anderen Fällen - "gravierenden Belastung" führt. Der Anfall einer Einkommensteuer in Höhe von EUR 83.421,00 für ein nicht erzieltes Einkommen stelle für den Beschwerdeführer…
…gleich - Ungleiches ungleich), das Legalitätsprinzip, die Unverletzlichkeit des Eigentums (Vermögensbelastung) und der Erwerbsfreiheit (Sachlichkeitsgebot). Zudem habe die Behörde - obschon im Dienstbarkeitsvertrag ausdrücklich angeführt ist, wonach der Dienstbarkeitsvertrag nur zu dem Zweck der Projektrealisierung "Wohnbau" abgeschlossen wurde - jede Erhebung und Feststellung diesbezüglich unterlassen. Allein schon deswegen…
…welches eine aus den im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Unterlagen und Argumenten auch nur annähernde Akzeptanz zeigt. Für meinen Klienten bedeutet es eine nicht akzeptierbare Vermögensbelastung, wenn von entnommenen Grundstücken des Betriebsvermögens in Höhe von derzeit 12 .248 m2 ausgegangen wird und sich das BFG dieser fehlerhaften…
…2004, entsprechend dem Ergebnis eines abgabenbehördlichen Festsetzungsverfahren und durchgeführten Prüfungsverfahren veranlagt worden sind. Im konkreten Sachverhalt liegt auch keine anormale, atypische Vermögensbelastung eines Abgabepflichtigen vor, zumal die Höhe der Einkommensteuer jeden anderen Abgabepflichtigen mit diesem Einkommen gleichermaßen getroffen hätte. Schließlich wurden die Einkommensteuerbescheide dem Bf…
…geleistet wurde. Daran ändert auch nichts, dass die Bf auf diesem Konto zeichnungsberechtigt und zur Vornahme sämtlicher Geldtransaktionen berechtigt ist. Das von der Bf glaubhaft vorgebrachte wirtschaftliche Tragen der mit der Zahlung verbundenen Vermögensbelastung für sie, bedeutet nichts Anderes, als dass sie ihrem Gatten durch…
…6). Auch der Bundesfinanzhof verweist in seinem Urteil BFH 6.5.1994, III R 27/92 darauf, dass eine Unterscheidung zwischen Einkommens- und Vermögensbelastung im Rahmen des § 33 EStG (entspricht § 34 EStG in Österreich) sich mit dem Wortlauft und Zweck der Regelung nicht vereinbaren lässt…
…Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung sowie Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen die Annahme einer wesentlichen Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung begründet erscheinen lassen. Eine Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung im Sinne des § 230 Abs. 7 BAO sei aus den gleichen Gründen…
…Abfragesystem des Bundes erst für nach der Bescheiderlassung gelegene Zeiträume) und die bisher vom Bw. bekannt gegebene Quote von rd. 0,5 % mit keiner nennenswerten Vermögensbelastung verbunden ist, wohl aber mit einer enormen Restschuldbefreiung. Die Vorgänge in der MB, welche zu massiven Abgabennachforderungen Anlass gaben…
…Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht 10 (2007) Rz 1477, 1478, 1479). Eigentumsbeschränkungen sind Vermögensbelastungen wie Vorschreibung von Steuern und sonstigen Abgaben; ein gesetzlicher Abschlusszwang greift in dieses Recht ebenso ein, wie die Verhinderung eines Vertragsabschlusses oä durch Gesetz (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht 10 (2007…
…wollte. Im Gegenteil wird die Bedeutung der Vermögensverhältnisse vom Gesetz neben den Einkommensverhältnissen im Zusammenhang mit der Umschreibung der Außergewöhnlichkeit ausdrücklich hervorgehoben. Im Übrigen führt der Ausschluss von Vermögensbelastungen auch zu einer Benachteiligung sozial schwächerer Steuerpflichtiger. Denn soweit diese kein ausreichendes laufendes Einkommen haben, müssen…
…Enteignung und Eigentumsbeschränkung. (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10 (2007) Rz 1477, 1478, 1479). Eigentumsbeschränkungen sind Vermögensbelastungen wie Vorschreibung von Steuern und sonstigen Abgaben, von Geldstrafen, von Abschleppkosten; ein gesetzlicher Abschlusszwang greift in dieses Recht ebenso ein, wie die Verhinderung eines Vertragsabschlusses oä durch Gesetz. (Walter…
…zwischen Enteignung und Eigentumsbeschränkung (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10 (2007) Rz 1477, 1478, 1479). Eigentumsbeschränkungen sind Vermögensbelastungen wie Vorschreibung von Steuern und sonstigen Abgaben, von Geldstrafen, von Abschleppkosten; ein gesetzlicher Abschlusszwang greift in dieses Recht ebenso ein, wie die Verhinderung eines Vertragsabschlusses oä durch Gesetz…
…Enteignung und Eigentumsbeschränkung. (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10 (2007) Rz 1477, 1478, 1479). Eigentumsbeschränkungen sind Vermögensbelastungen wie Vorschreibung von Steuern und sonstigen Abgaben, von Geldstrafen, von Abschleppkosten; ein gesetzlicher Abschlusszwang greift in dieses Recht ebenso ein, wie die Verhinderung eines Vertragsabschlusses oä durch Gesetz. (Walter…
…und Eigentumsbeschränkung. (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht 10 (2007) Rz 1477, 1478, 1479). Eigentumsbeschränkungen sind Vermögensbelastungen wie Vorschreibung von Steuern und sonstigen Abgaben, von Geldstrafen, von Abschleppkosten; ein gesetzlicher Abschlusszwang greift in dieses Recht ebenso ein, wie die Verhinderung eines Vertragsabschlusses oä durch Gesetz. (Walter…
…zwischen Enteignung und Eigentumsbeschränkung (Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10 (2007) Rz 1477, 1478, 1479). Eigentumsbeschränkungen sind Vermögensbelastungen wie Vorschreibung von Steuern und sonstigen Abgaben, von Geldstrafen, von Abschleppkosten; ein gesetzlicher Abschlusszwang greift in dieses Recht ebenso ein, wie die Verhinderung eines Vertragsabschlusses o.ä durch…