Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Ing. Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20. September 2006 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs 2 BAO aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Einkommensteuerbescheid 1997…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. Walter Bw vom 13. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 19. September 2006 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Personen OHG (seit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Franz Bw vom 12. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 19. September 2006 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Einkommensteuerbescheid 1997 des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Josef Bw vom 24.9.2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 24.8.2007 betreffend den Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 1997…
…Veräußerungsgewinn 469.095,00 S. Weiters werde von einer Abschichtung in Höhe von 150% der Einlage ausgegangen. Laut Lehre und Rechtsprechung werde bei Beteiligungen an typischen Verlustbeteiligungen nach der Judikatur eine (widerlegbare) Liebhabereivermutung aufgestellt (VwGH 24.10.1990, 90/13/0089). Im Hinblick auf diese…
…wir da in L. ein Problem haben. Dr. Sp.: Der Bw. ist ja auch auffällig, er hat ja soviele Verlustbeteiligungen. Mag. S.: Es kann da nur Liebhaberei bei der Firma geben. Und zur Finanzierung, das ist ja nicht mit Fremdkapital finanziert, sodass ich Sonderbetriebsausgaben habe…
…Behörde auch Nachweise dafür schuldig, dass beim Gesellschafter Liebhaberei gegeben sein könnte. Zwar finden sich Ausführungen zur Liebhabereivermutung beim Gesellschafter in der vorliegenden Bescheidbegründung - "von der Rspr werde bei Beteiligung an typischen Verlustbeteiligungen eine widerlegbare Liebhabereivermutung aufgestellt" - (S. 9 der Berufungsentscheidung), es bleibt aber im…
…A ( über die Bw.) ermöglichen sollte. Die Bw. war sich des Risikos, dass die Verlustbeteiligung von der Finanzverwaltung möglicherweise nicht anerkannt werden wird, auch durchaus bewusst, enthält der Vertrag über die Errichtung der stillen Gesellschaft doch einen Passus, wonach Erwartungen der Vertragspartner über die sich…
…der Beteiligungsscheine. Die Beteiligungen wurden in drei verschiedenen Varianten zur Zeichnung angeboten: Beteiligung Typ A in Form von Anspar- und Barvariante (nur Gewinnbeteiligung) Beteiligung Typ B in Form von Barvarianten (mit Verlustbeteiligung) Für die steuerliche Betrachtung maßgeblich sei lediglich die Beteilungsvariante Typ B mit Verlustzuweisung…
…bzw. zu verwerten. Der Geschäftsherr beabsichtigte Vermögensrechte im Gesamtausmaß von mindestens 400,000.000 S (300,000.000 S bei der Baranlage mit Verlustbeteiligung) zu emittieren, laut Bilanz zum 31.12.1994 wurden lediglich 3,758.750 S emittiert (= 3,7% der beabsichtigten Summe…
…betrug S 424.531,57 und zum 30.11.1996 der GmbH u. Stillen S 13,187.337,04 (Tranche 1). Die Regelung über die Gewinn- u. Verlustbeteiligung lt. Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass der einzelne Anleger über seine Einlage hinaus Verluste zu übernehmen hat und…
…Die Vorteile eines solchen "Steuerkredites" können aber nicht annähernd als Rendite oder Risikosatz angesehen werden. Jedem Anleger war dank der entsprechenden Beratung bewusst, dass bei Verlustbeteiligungsmodellen das Risiko besonders hoch ist, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Die Aussicht auf bessere Renditen als am Kapitalmarkt üblich…
…ob stille Reserven vorhanden sind. Es lag jedoch ein Verkehrswertzusammenschluss vor (Buchwert der GmbH S 240.557,-), für den eine Vorsorge zur Vermeidung von Steuerlastverschiebungen unterblieb. Die Regelung über die Gewinn- und Verlustbeteiligung lt. Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass der einzelne Anleger über seine Einlage hinaus…
3.) Gewinnabsicht Fraglich ist weiters wieweit der Gesellschaft überhaupt Gewinnabsicht unterstellt werden kann. Im erste Jahr wurde ein sehr hoher Verlust erzielt, in den folgenden Jahren wurde aber keine offensichtlichen Änderungen in der Unternehmensstrategie vorgenommen oder neue Beteiligungen erworben. Wenn jedoch die keine Gewinnabsicht vorliegt…
Quantschnigg schrieb in der ÖStZ 1995, dass in den letzten Jahren zunehmend Modelle entwickelt worden sind, bei denen sich (i.d.R. gutverdienende) Steuerpflichtige an sogenannten Abschreibungsgesellschaften beteiligten. Diese Modelle sind darauf ausgelegt, dass die Rendite der Beteiligungen (zumindest zum Teil) durch den Ausgleich des…
Auch die in der Berufung angeführten Investitionsrichtlinien für die P GmbH & Mitges., die die Verwendung der Zeichnungssumme erläutern, weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kapitalrückführung und Dividenden nicht als gesichert angesehen werden können. Die Risikokapitalkonstruktion wurde herausgestrichen. Doch auch dieser Hinweis endet wie in der Berufung…
…ersatzlos ausfallen und nicht in zukünftigen Perioden nachgeholt werden. Darüber hinaus begründet die Namensschuldverschreibung auch eine Beteiligung am Liquidationserlös, dies äußert sich in der in den Bedingungen vorgesehenen Verlustbeteiligungsklausel, Punkt 1 b dritter Teilstrich. Dadurch kommt es zu einer Teilnahme des Zeichners am Verlust der…
…Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt…
…wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des Nominales bestehen und dem Partizipationskapitalberechtigten kein Stimmrecht einräumen…
…Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals, das heißt…