…des Zollwesens agierenden Wirtschaftsbeteiligten gehört, nicht durchgeführt. Im Erkenntnis selbst wird dazu ausgeführt, dass es am letzten Tag der Gestellungsfrist Mitarbeitern der ***Bf1*** aufgefallen ist, dass das Unionsversandverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Würde es bei ***Bf1*** keine Überwachung von Fristen geben, hätte es auch keine…
…Tag der Gestellungsfrist wurde der 27 .Juni 1995 genannt. Am 19 .Juni 1995 übernahm die Bf. die aus Ungarn gelieferte Ware und bestätigte die Annahme mit Unterschrift auf dem ihr ausgehändigten CMR-Frachtbrief, welchem ein die Ware als Zollgut auswesender Vermerk fehlte. In der Folge…
…und der Abgabenerhöhung lagen somit nicht vor. Unbeschadet dieser Feststellungen in nunmehr zu prüfen, ob die Festsetzung der Verwaltungsabgaben wegen Verletzung der Gestellungspflicht gemäß § 105 ZollR-DG zu Recht geschah. In diesem Zusammenhang ist zunächst auf die obigen Ausführungen zu verweisen, wonach es der Senat…
…Überwachung steht. Auch der Hauptverpflichtete, die S., konnte gegenüber dem Unabhängigen Finanzsenat diesbezüglich keine Aussage treffen, da der Transport von der A durchgeführt worden ist. Als Zeitpunkt der Entstehung der Zollschuld nimmt das Zollamt Salzburg den 21. Juni 2004 (letzter Tag der Gestellungsfrist) an. Dazu…
…Indonesien ordnungsgemäß eingeführt worden seien. Die PKW seien von der Bf. von Graz nach Hamburg transportiert und dort den Verantwortlichen der Fa. Y mit sämtlichen Papieren, somit auch dem Versandschein T1 am 9. Februar 2000 binnen offener Gestellungsfrist übergeben worden. Mit dieser Übergabe ende nicht…
…Verantwortlichen der Fa. Y mit sämtlichen Papieren, somit auch dem Versandschein T1 am 13. Dezember 1999 binnen offener Gestellungsfrist übergeben worden. Mit dieser Übergabe ende nicht nur die Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 96 Abs. 2 ZK. Es könne auch ein unmittelbares Handeln der Bf…
…Argentinien ordnungsgemäß eingeführt worden seien. Die PKW seien von der Bf. von Graz nach Hamburg transportiert und dort den Verantwortlichen der Fa. Y mit sämtlichen Papieren, somit auch dem Versandschein T1 am 23. Dezember 1999 binnen offener Gestellungsfrist übergeben worden. Mit dieser Übergabe ende nicht…
…Elfenbeinküste ordnungsgemäß eingeführt worden seien. Die PKW seien von der Bf. von Graz nach Hamburg transportiert und dort den Verantwortlichen der Fa. Y mit sämtlichen Papieren, somit auch dem Versandschein T1 am 24. Dezember 1999 binnen offener Gestellungsfrist übergeben worden. Mit dieser Übergabe ende nicht…
…selbst bei Verletzung der Gestellungspflicht durch die Bf. für sie die Zollschuld erst am 4. November 2003, nach dem letzten Tag der Gestellungsfrist, und nicht schon am 28. Oktober 2003, einen Tag nach Eröffnung des Versandverfahrens, entstanden wäre. Aus den aufgezeigten Gründen war der Beschwerde…
…im Verhalten der Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offenkundige Fahrlässigkeit liegen darf, sei nicht erfüllt gewesen. Im Abgabenbescheid vom 8. April 2004, Zl. d, stellte das Hauptzollamt X. fest, dass die in Rede stehenden eingangsabgabenpflichtige Ware am 27. Jänner 2004 (Ablauf der Gestellungsfrist) der zollamtlichen…
…11.641 gekommen. Die Vorschreibung der gegenständlichen Eingangsabgaben ist zufolge einer Selbstanzeige vom 29.12.1999 erfolgt, wo wir dargestellt haben, dass eine Schiffsladung mit ungarischem Weichweizen mit einem Nettogewicht von 874 Tonnen nicht rechtzeitig zur Verzollung gelangte. Die Verletzung der Gestellungspflicht war dadurch entstanden…
…das Ende der Gestellungsfrist mit 23. Oktober 1998, angegeben. Nachdem keine Rückmeldung über die ordnungsgemäße Beendigung des gegenständlichen Versandverfahrens bei der Abgangsstelle einlangte, wurde der Hauptverpflichtete mit Schreiben vom 9. April 1999 ersucht, an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken und etwaige Unterlagen für die Gestellung…
…Zudem konnte die Bestimmungsstelle nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Zollschuld bereits vor der Entladung durch die Verletzung einer der zahlreichen bei Durchführung des Versandverfahrens zu beachtenden Pflichten (etwa wegen Nichterfüllung der Verpflichtung, die Versandanmeldung mitzuführen) entstanden war und dass für die dadurch entstandene Zollschuld…
…Die Liste der in diesem Zusammenhang zu entschuldigenden Fälle findet sich in Artikel 859 ZK-DVO. Dabei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine erschöpfende Aufzählung (siehe EuGH vom 11. November 1999, C-49/99). Die Verletzung der Verpflichtung zur Beachtung der von den…
…eine der im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens vorgesehenen zollrechtlichen Bestimmungen erhalten haben müssen, wenn eine Fristverlängerung gewährt worden wäre, sofern sie rechtzeitig beantragt worden wäre; 2. im Falle von Waren im Versandverfahren, das Überschreiten der Gestellungsfrist der Waren bei der Bestimmungszollstelle…
…UZK nicht gestellt und damit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Die Abgabenvorschreibung sei unter Zahl ***4*** erfolgt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2018 Beschwerde und brachte nach Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens begründend vor, dass die Verletzung der Gestellungsfrist bestritten werde und daher…
…28a Abs. 2 FinStrG verwirklicht, wobei die Tatbestandsverwirklichung durch Verletzung der seine Entscheidungsträger treffenden Sorgfaltspflichten ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde und somit seine Verantwortlichkeit gem. § 3 Abs. 3 VbVG i.V.m. § 28a FinStrG gegeben ist. Der Tatbestand wurde dadurch verwirklicht, dass wesentliche technische, organisatorische…
…und das Versandverfahren ist nur dann beendet, wenn die Waren dem ZE unverändert am seinem zugelassenen Warenort und innerhalb der Gestellungsfrist gestellt werden. Nach dem dargelegten Sachverhalt und den Ausführungen des BF muss diesem zwangsläufig bewusst gewesen sein, dass er eine Ware übernimmt die sich…
…keine subjektiven Tatbestandselemente enthält. Diese Pflichtverletzungen sind damit reine Tathandlungen. Der unabhängige Finanzsenat erachtet es somit als erwiesen, dass es im Streitfall tatsächlich zu einer Verletzung der maßgeblichen Bestimmungen des in Anspruch genommenen gemeinschaftlichen Versandverfahrens gekommen ist. Es gilt nun zu prüfen, ob es sich…
…und das Versandverfahren ist nur dann beendet, wenn die Waren dem ZE unverändert am seinem zugelassenen Warenort und innerhalb der Gestellungsfrist gestellt werden. Nach dem dargelegten Sachverhalt und den Ausführungen des BF muss diesem zwangsläufig bewusst gewesen sein, dass er eine Ware übernimmt die sich…