…ohne Verlangen des Abgabepflichtigen. | Minderung gestundeter Beträge durch sonstige Gutschriften. | Neben ausgesetzten Beträgen ist ein Guthaben möglich. | Neben gestundeten Beträgen ist ein Guthaben nicht möglich. | Aussetzung ist abgabenbezogen. | Stundung ist in aller Regel rück-standsbezogen. | Zahlung hat grundsätzlich bis…
…der Behörde oder des Gerichtes, bei der (bei dem) die Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch…
…des § 165 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, über Tatsachen einer Geschäftsverbindung, von Kreditinstituten Auskunft zu verlangen, wenn 1. begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabepflichtigen bestehen, 2. zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet ist, die Zweifel aufzuklären und 3. zu…
…ein junges Unternehmen, dass ohnehin ,ums nackte Überleben' kämpft kaputt und damit zu Sozialhilfeempfänger zu machen. Sicher habe ich in der vergangen Zeit schwere Fehler im Umgang mit dem Finanzamt gemacht, doch waren diese nicht vorsätzlich, sondern aus der Not und Existenzangst und dem Bestreben…
…Abgabepflichtigen, dem in einem von der Abgabenbehörde angestrengten Verfahren eine Abgabe aufgrund der unrichtigen Lösung einer maßgeblichen Rechtfrage zweifelsfrei unrechtmäßig vorgeschrieben wurde, die Entrichtung dieser Abgabe trotz Fehlens eines materiellrechtlichen Anspruches nur aufgrund der (formal) rechtswirksamen Vorschreibung zu verlangen. Dabei ist es ohne Belang, dass…
…Ergänzungsauftrag; § 161 Abs. 1 BAO). Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden…
…Ergänzungsauftrag; § 161 Abs. 1 BAO). Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden…
…nicht stellig gemacht werden kann. Bezüglich des Zeugen ***Y*** ist zu berichten, dass dieser in gesundheitlicher Hinsicht sehr labil ist und alleine deswegen in den vergangenen Monaten eine Stelligmachung immer wieder gescheitert ist. Gestern Vormittag konnte ich ihn telefonisch erreichen. Bei diesem Telefonat hat er…
…davon ausgegangen, dass es keine Verpflichtung für den Bw. gegeben habe, die Identität der Lieferanten zu überprüfen. Wenn nun nachträglich die Betriebsprüfung eine entsprechende Empfängernennung verlange, handle es sich, da diesbezügliche Daten eben nicht überprüft worden seien, und damit nicht vorhanden sein können, um eine…
…werden, sei nunmehr legitim, dass Nachtragsausschüttungen iSd § 138 KO stattzufinden haben, auch wenn letztlich nur Massegläubiger Befriedigung erlangen. Der Massegläubiger könne sich also vorweg (vor einer gerichtlich angeordneten Nachtragsverteilung) auf keine "Sonderstellung" bzw. "Sonderabwicklung" berufen und müsse sich insofern den Konditionen des § 138 KO unterziehen…
…das Auskunftsverlangen. Der Begründung des Beschlusses ist zur Berechtigung der Abgabenbehörde, im gegenständlichen Fall über die oben angeführten Tatsachen der Geschäftsverbindung vom Kreditinstituten Auskunft zu verlangen, zu entnehmen: "3.1 Begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabepflichtigen Einen Zweifel hegt derjenige, welcher es…
…S 130/m2 einen Wert von S 100/m2 anzusetzen, da die Errichtung des Gebäudes (Kleingarage) nur unter Widerruf erteilt wurde und dieses auf jederzeit mögliches Verlangen der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung oder den Ersatz irgendwelcher Kosten abzutragen wäre. Nach der Meinung des Bw…
…Iso- und Abfallbeauftragte der Speditionen. Nicht rasche Verfügbarkeit vor Ort im Fall einer Kontrolle oder eines Zwischenfalls bei einem Transport bedeute verlängerte Stehzeiten des betroffenen Fahrzeuges und somit höhere Kostenbelastungen für das Unternehmen. Allein diese raschere Verfügbarkeit vor Ort im Bedarfsfall und der sich daraus…
…sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden oder zu tilgenden Abgabenschuldigkeit ausdrücklich hingewiesen…
…sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden, wobei § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden ist, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden oder zu tilgenden…
…Berufungsbehörde das nunmehrige Vorbringen - hinsichtlich Notwendigkeit und Tatsächlichkeit der spezifizierten Fahrten mit dem Privatwagen sowie keiner Kostenbelastung für den Aufenthalt - als glaubwürdig. § 138 Abs 1 BAO bestimmt: "Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben die Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (…
…Anträge: 1.) Der Beschwerde stattzugeben, das angefochtene Erkenntnis aufheben und eine schuld- und tatangemessene Strafe zu verhängen 2.) Durchführung einer mündlichen Verhandlung." Über die Beschwerde wurde erwogen: Festgestellter Sachverhalt: Der Beschuldigter betrieb in den Tatzeiträumen sechs Escort Agenturen, in denen Damen zur Begleitung vermittelt worden…
…Nr. 401/1996 angeführten Nachweise, dass der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, liegen vor. Weder das Gesetz noch die Verordnung verlangen, dass die Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, ein…
…kam der Berufungswerber nicht nach. In seinem Antwortschreiben wies er lediglich auf die Bedeutung körperlicher Fitness für seine Arbeit hin. Über die Berufung wurde erwogen: Als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen sind über Verlangen der Abgabenbehörde nach Art und Umfang nachzuweisen bzw. wenigstens glaubhaft zu machen…
…Zusammenhang sieht § 138 Abs 1 BAO vor, dass die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie dessen Richtigkeit zu beweisen haben. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt…