…Bw.) ersuchte mit Eingabe an das Finanzamt vom 29.04.2007 um "Weitergewährung der Familienbeihilfe (FB) für den Sohn Th.T.ab Mai 2007. Trotz der seinerzeitigen Wehrdienstuntauglichkeit habe ihr Sohn den Präsenzdienst abgeleistet und daher Anspruch auf die FB bis zur Vollendung des 27…
…der Bestimmung des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 kein Anspruch mehr erwachsen konnte. Auch aus § 2 Abs 1 lit k FLAG 1967 ist kein Anspruch auf Familienbeihilfe ableitbar. Nach dieser Gesetzesbestimmung kann es zu einer Verlängerung des Anspruchszeitraumes bis zur Vollendung des 25…
…das sich das Kind zum Zeitpunkt der Vollendung des 24. Lebensjahres in einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG befindet (siehe dazu zu Punkt III. Rechtsausführungen) . Die Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres ist aufgrund des abgeleisteten Präsenzdienstes (9.7.2012-8…
…zu. Die Änderung des § 2 Abs. 1 lit. d FLAG mit 1. März 2011 hat die zuvor vorgesehene generelle dreimonatige Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe nach Abschluss einer Berufsausbildung beseitigt. Weiters wurden durch diese Gesetzesänderung die Möglichkeiten einer Verlängerung des Anspruchszeitraumes der Familienbeihilfe auch dadurch…
…für die Familienbeihilfe gewährt wird - für jene Zeiten Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein…
…geht darum, dass der Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe deswegen über den im § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 genannten Zeitpunkt hinaus verlängert wird, weil ein in Berufsausbildung befindlicher Jugendlicher mit der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes seiner staatsbürgerlichen Pflicht nachgekommen ist, die eine…
…auszugehen, dass jede Beeinträchtigung des Studiums im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise (unabhängig von Dauer und Zeitraum der Beeinträchtigung) innerhalb des Covid-19-Krisenzeitraums (Anm.: 16.März.2020 - 5.Mai 2023) zu einer Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe für ein weiteres Toleranzsemester bzw. ein…
…Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Die Rechtsprechung gewährt daher eine Verlängerung der Anspruchsdauer "in Zusammenhang mit der C0VID-19…
…Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Aufgrund der Lockdowns und der Umstellung auf distance learning (vgl Pkt 2 Sachverhalt) ist…
…Verfahrensgang: NN-KM VN1, in der Folge mit Bf. bezeichnet, überreichte am 31. August 2016 beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart ein ausgefülltes Formular „Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe“. In diesem wurde ausgeführt, der Sohn der Bf., NN-Kd VN-Kd, in der Folge kurz mit…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist die Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise für den Sohn ***2*** ***1*** über die Altersgrenze und die Studiendauer hinaus um ein weiteres Ausbildungsjahr bis September 2022, gewährt wurde nur ein Verlängerungssemester bis Februar…
…für die Familienbeihilfe gewährt wird - für jene Zeiten Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein…
…oder Zivildienstes kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Des Weiteren wurde im Gesetz festgelegt (siehe dazu § 2 Abs. 1 lit. g letzter Satz FLAG 1967), dass die Absolvierung des Freiwilligen Sozialjahres keine Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges nach sich zu ziehen vermag (kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bis…
…ein darüber hinausgehender Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr gegeben sei. Aus der vorgelegten Bestätigung der Medizinuniversität N vom 30.9.2004 (Humanmedizin) ergibt sich, dass die Tochter am 16.9.2004 den ersten Studienabschnitt absolviert hat. Da im 3. Semester zu Beginn des zweiten Studienabschnittes…
…an der Wirtschaftsuniversität Wien. Von der Berufungswerberin wurde seit Beginn des Studiums für den Sohn Kinderbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag bezogen. Mit Schreiben vom 31. März 2007 ersuchte das Finanzamt im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe um Vorlage des Diplomprüfungszeugnisses für den 1. Studienabschnitt…
…beantragt, die Beschwerde des Bf abzuweisen. Gemäß § 2 Abs 1 lit. b FLAG 1967 steht für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, Anspruch auf Familienbeihilfe…
…1967 eintreten kann. Die hier vorgenommene Gesetzesauslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) und des Bundesfinanzgerichtes (siehe BFG 16.11.2016, RV/7105339/2016 und die dort angeführte Judikatur des UFS und des BFG). C) Erwägungen Die Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe nach …
…verlängerung des Familienbeihilfenbezuges auf Basis externer Daten aus dem Datenverbund der Universitäten und Hochschulen von Studierenden zu betrachten (siehe auch Ausführungen zu Z 4; § 46a Abs. 2 Z 4 FLAG 1967). Es kann folgender Beispielsfall angeführt werden: Ablegung der Matura im Juni 2022; dann Anspruch…
…ist für den Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) nicht entscheidend (VwGH 21.09.2006, 2004/15/0103). Nach einhelliger Auffassung der Literatur, der Judikatur (vgl etwa VwGH 22.5.2002, 2002/15/0022) und auch der Verwaltungspraxis ist die Ableistung des Präsenz(Zivil)dienstes nicht…
…für die Familienbeihilfe gewährt wird - für jene Zeiten Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein…