…Während nämlich von der Bw. die Jahresbeiträge versteuert worden seien, habe sie die Einmalbeträge als "Kaution" behandelt und damit nicht der Umsatzsteuer unterzogen. Nach Ansicht der Betriebsprüfung handle es sich aber bei diesen Einmalbeträgen um umsatzsteuerpflichtige Erlöse aus dem Verkauf der Spielrechte. Laut Vertrag könne…
…definiert, die selbständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus der Durchführung von Glücksspielen ausübt, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Da die Bf. ihre Einnahmen primär aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, nicht aber aus der Durchführung von Glücksspielen erziele…
…definiert, die selbständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus der Durchführung von Glücksspielen ausübt, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Da die Bf. ihre Einnahmen primär aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, nicht aber aus der Durchführung von Glücksspielen erziele…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…Der glückliche Verlauf ist ebenso durch das Glück eines anderen zunichte gemacht worden. Keine Geschicklichkeit war beim Sieger und Verlierer zu erkennen". Zum Element des Bluffens führt der Gutachter aus (Seite 7): "Die spezielle Betrachtung der Elemente des Bluffens: Geht man von etwa gleich informierten…
…13 Abs. 2 lit. a (iii) DBA Australien nicht etwa mit "überwiegend" (im Sinne von mehr als 50%) gleichzusetzen sein. Somit wird jedenfalls kein österreichisches Besteuerungsrecht gegeben sein, wenn durch den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird…
…einer DBA-Betriebstätte das Besteuerungsrecht beansprucht, wäre auf österreichischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren (Hinweis auch auf EAS 1715). Ob die Bilder in einem abgesonderten Raum oder von dem auf dem Schiff tätigen Juwelier oder Friseur verkauft werden, macht im gegebenen Zusammenhang keinen…
…diese Auslandsumgründung Artikel VI des österreichischen Umgründungssteuergesetzes Anwendung finden, wenn ausschließlich begünstigtes Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Kapitalanteil im Sinn von § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG) übertragen wird. Sollte es sich tatsächlich um eine Aufspaltung handeln, bei der die spaltende Körperschaft im Register gelöscht wird…
…10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov. 1978, 2058, 2139/78 (bezgl. Errichtung von 3 Wohneinheiten und Veräußerung innerhalb von 3 Jahren) das Vorliegen eines gewerblichen inländischen Grundstückshandels als…
…daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs…
…B***, ***Ehefrau*** und ***B jun*** weitere Familienmitglieder beteiligt. Als Geschäftsführer waren von der Gründung bis zum ***Datum 2007*** ***B*** und danach sein Sohn, ***B jun*** tätig. Letzterer ist auch Geschäftsführer der ***Holding GmbH***. 1.2 Verkauf der Wort- bzw Wortbildmarke Mit Übertragungsvertrag vom 7. September…
…Gewinn bereits bei Abschluss des Übertragungsvertrages in der doppelten Buchhaltung zu realisieren, ist bei ***B*** der Zufluss des von der Gesellschaft an ihn zugewendeten Vermögensvorteiles erst in den Jahren 2008 bis 2011 erfolgt, da er erst ab Erhalt der jeweiligen Raten über den Erlös tatsächlich…