…einfaches Brenngerät vom Aufbewahrungsort weggebracht worden sei. Das Recht auf Herstellung von 300 l A unter Abfindung und auch das Recht, alkoholbildende Stoffe zuzukaufen, sei daher erloschen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass vom Einschreiter bereits im März 2002 - also zum Zeitpunkt des Verkaufes…
…Litern gelagert. Vom Bf. liegt für das Jahr 2002 keine Abfindungsanmeldung beim Hauptzollamt Klagenfurt auf. Anlässlich der niederschriftlichen Einvernahme des Bf. vom 19. Februar 2003 gab dieser an, weder im Besitz eines Brenngerätes zu sein, noch sich bei der Herstellung von Branntwein auszukennen. Den vorgefundenen…
…4. der Antragsteller Inhaber eines Steuerlagers ist. (3) Das Zollamt hat den Antrag mit Bescheid zu berichtigen, wenn die Angaben in der Abfindungsanmeldung unrichtig sind." Der Verkauf des verfahrensgegenständlichen, unter Abfindung hergestellten Alkohols an den Getränkehändler ***W.*** ***8*** hat zur Folge, dass die gesamte in…
…soll er die tatsächliche Menge des hergestellten Alkohols bestätigen können, bzw. bezeugen können, dass er das Brenngerät vorher in unmittelbarer Nähe der Maische verwendet hat, wodurch diese Maische einer sehr hohen Temperatur ausgesetzt gewesen sei. Damit lässt sich aber zum entscheidenden Beweisthema "Verlauf der (strittigen)…
…2 Z 4 lit. a Alkoholsteuergesetz (AlkStG) Berechtigte verkauft habe. Die dagegen mit Eingabe vom 31. März 2008 erhobene Berufung wurde vom Zollamt mit Berufungsvorentscheidung vom 2. April 2008 als unbegründet abgewiesen. Der Bf brachte im Wesentlichen vor, dass Letztverbraucher im Sinne des § 57 AlkStG…
…angegeben, erhebliche Mengen des zugekauften Materials unverarbeitet weiter verkauft zu haben. Diesbezüglich liege daher eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vor. In der Berufungsvorentscheidung habe die Behörde zu Recht erkannt, dass hier eine Verletzung des Parteiengehörs gegeben sei. Gegenüber dem Bf. sei trotz Bekanntsein des Umstandes, dass…
…Birnenmaische angemeldet, den Rest der Birnen habe er als Frischware ab Hof verkauft. Da die Birnen im Überwachungsbuch nicht erfasst seien, sei vom auf losen Blättern geführten Überwachungsbuch vermutlich ein Blatt in Verlust geraten. Das Hauptzollamt Graz hat daraufhin von Amts wegen nach Maßgabe des §…
…angegeben, erhebliche Mengen des zugekauften Materials unverarbeitet weiter verkauft zu haben. Diesbezüglich liege daher eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vor. In der Berufungsvorentscheidung habe die Behörde zu Recht erkannt, dass hier eine Verletzung des Parteiengehörs gegeben sei. Gegenüber dem Bf. sei trotz Bekanntsein des Umstandes, dass…
…mit der Nummer 4/1000 gegeben und in weiterer Folge ohne Beimengung eines anderen Produktes unverändert aus dem Alkohollager weggebracht. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen…
…Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Lagerhaus habe nur als Erfüllungsgehilfe fungiert. Seitens des Zollamtes sei lediglich…
…Besitzwillen gewesen. Er sei immer Eigentümer seines unter Abfindung hergestellten Alkohols geblieben. Der Verkauf sei rechtlich - auch für Kunden klar erkennbar - zwischen ihm und dem Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Beiziehen eines Erfüllungsgehilfen widerspreche nicht den Bestimmungen des AlkStG, weshalb er einen Verstoß gegen § 57…
…Berufung ausgeführt habe, immer Eigentümer seines unter Abfindung hergestellten Alkohols geblieben. Der Verkauf sei rechtlich - auch für Kunden klar erkennbar - zwischen ihm und dem Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Beiziehen eines Erfüllungsgehilfen widerspreche nicht den Bestimmungen des AlkStG, weshalb er einen Verstoß gegen § 57 AlkStG…
…Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Der Bauernladen sei dabei nur eine Art Erfüllungsgehilfe gewesen. Seitens des Zollamtes…
…Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Lagerhaus sei dabei nur eine Art Erfüllungsgehilfe gewesen. Seitens des Zollamtes…
…Berufung ausgeführt habe, immer Eigentümer seines unter Abfindung hergestellten Alkohols geblieben. Der Verkauf sei rechtlich - auch für Kunden klar erkennbar - zwischen ihm und dem Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Beiziehen eines Erfüllungsgehilfen widerspreche nicht den Bestimmungen des AlkStG, weshalb er einen Verstoß gegen § 57 AlkStG…
…Der Bf hat im Wesentlichen vorgebracht, das Lagerhaus A habe von ihm keinen Branntwein zum Weiterverkauf angekauft. Der Verkauf des Branntweines erfolgte an Endverbraucher in seinem Namen und auf seine Rechnung. Mit dem die Berufung ergänzendem Scheiben vom 23. Februar 2007 wurde vom Bf die…
…Berufung ausgeführt habe, immer Eigentümer seines unter Abfindung hergestellten Alkohols geblieben. Der Verkauf sei rechtlich - auch für Kunden klar erkennbar - zwischen ihm und dem Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Beiziehen eines Erfüllungsgehilfen widerspreche nicht den Bestimmungen des AlkStG, weshalb er einen Verstoß gegen § 57 AlkStG…
…des im Abs. 1 angeführten Steuersatzes für Alkohol, der unter Abfindung (§ 55) bis höchstens 100 l Alkohol über die Erzeugungsmenge hinaus hergestellt wird. Bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung werden gem. § 55 Abs. 1 AlkStG selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät…
…Berufung ausgeführt habe, immer Eigentümer seines unter Abfindung hergestellten Alkohols geblieben. Der Verkauf sei rechtlich - auch für Kunden klar erkennbar - zwischen ihm und dem Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Beiziehen eines Erfüllungsgehilfen widerspreche nicht den Bestimmungen des AlkStG, weshalb er einen Verstoß gegen § 57 AlkStG…
…Der Verkauf sei auf seinen Namen und seine Rechnung erfolgt. Der Eigentumsübergang sei, was für den Kunden klar aus der Rechnung ersichtlich gewesen sei, immer von ihm an den Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Lagerhaus (Anmerkung: Lagerhaus B.) habe nur als Erfüllungsgehilfe fungiert. Seitens des…