…Anerkannte Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. § 51 Abs. 2 Z 26 UG lautet: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System…
…Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Die Auffassungen des Beschwerdeführers und des Finanzamtes entsprechen dieser anzuwendenden Rechtslage, weshalb der Beschwerde, wie im Spruch geschehen, Folge zu geben und der angefochtene Bescheid insoweit aufzuheben war. Zulässigkeit einer Revision…
…Z 2 zu spät gewechselten Studium verbracht haben. Anerkannte Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden." Das BFG hält auch im fortgesetzten Verfahren, an seiner Ansicht, dass angesichts der Tatsache, dass die Tochter das als einheitliches Studium…
…zu einer Verkürzung der Wartezeit führen, da das Gesetz ausdrücklich auf anerkannte und nicht auf möglich anerkannte Prüfungen abstellt. Für den Beschwerdefall bedeutet dies, dass ab Beginn des schädlichen Studienwechsels keine Familienbeihilfe für die Dauer von vier Semestern zusteht. Darüber hinaus steht der Rückforderung nicht…
…nämlich aufgrund des oben Gesagten sowie der vorgelegten Zeugnisse anzunehmen, dass nicht die gesamten Vorstudienzeiten zur Anrechung gekommen sind oder hätten kommen können, weshalb die Fiktion des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht anwendbar ist. Ob dies zu einer Verkürzung der Wartezeit führen könnte…
…VwGH, Rz 29). Da das FLAG eine Anrechnung von Vorstudienzeiten auf die einzuhaltende Studienzeit nicht vorsehe, bewirkte die im Revisionsfall erfolgte Anrechnung oder Anerkennung aus dem Vorstudium der Technischen Mathematik zwar eine Verkürzung der Wartezeit der Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit b) FLAG iVm …
…so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt haben. Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Gemäß § 2 (1) lit i FLAG verlängert sich der Zeitraum für volljährige Kinder, die sich in dem Monat…
…RV/1578-W/10, Folgendes fest: "Zusätzlich zur Verkürzung der Wartezeit ergibt sich für den gegenständlichen Fall folgende Konsequenz: Werden für das neu begonnene Studium aus dem Vorstudium drei Semester angerechnet, verkürzt sich nicht nur die Wartezeit um diese drei Semester, sondern auch die vorgesehene…
…gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. In den Erläuterungen, Besonderer Teil, zur Änderung des StudFG 1992 mit BGBl. I Nr. 54/2016 (1122 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage) wird ausgeführt: - zu § 17 Abs. 2 StudFG: " … Nach der derzeitigen Formulierung…
…VwGH, Rz 29). Da das FLAG eine Anrechnung von Vorstudienzeiten auf die einzuhaltende Studienzeit nicht vorsehe, habe die im Revisionsfall erfolgte Anrechnung oder Anerkennung aus dem Vorstudium der Technischen Mathematik zwar eine Verkürzung der Wartezeit der Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit b) FLAG iVm …
…VwGH, Rz 29). Da das FLAG eine Anrechnung von Vorstudienzeiten auf die einzuhaltende Studienzeit nicht vorsehe, habe die im Revisionsfall erfolgte Anrechnung oder Anerkennung aus dem Vorstudium der Technischen Mathematik zwar eine Verkürzung der Wartezeit der Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit b) FLAG iVm …
…betriebenen Studien zurückgelegt hat. Da der berufungsgegenständliche Studienwechsel unter die Z 2 zu subsumieren ist, bedeutet dies, dass Familienbeihilfe erst wieder nach einer Wartezeit von sechs Semestern (= Studiendauer des Vorstudiums) beansprucht werden kann. Eine Verkürzung der Wartezeit auf den Familienbeihilfenanspruch scheidet jedoch mangels Berücksichtung…
…Behörde liegt zudem weiters falsch, wenn sie - wie in der BVE ausgeführt - meint, dass eine Anrechnung von ECTS-Punkten vom ersten Studium auf das übernächste Studium unbeachtlich wäre und nur Anrechnungen aus dem direkten Vorstudium eine Verkürzung der Wartezeiten bewirken könnten. Die im Rahmen des…
…Anrechnung der Vorstudienzeiten und somit Verkürzung der Wartezeit um ein Semester ist der hier vorgenommene Studienwechsel gemäß § 17 Abs 4 StudFG nicht mehr zu beachten, wenn die Studierende im nunmehr gewählten Studium fünf Semester zurückgelegt hat. Somit ergibt sich ein neuerlicher Anspruch bei Vorliegen der…
…verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Ein Studienwechsel iSd § 17 StudFG liegt vor, wenn der…
…Da der berufungsgegenständliche Studienwechsel unter die Z 2 zu subsumieren ist, bedeutet dies, dass Familienbeihilfe erst wieder nach einer Wartezeit von vier Semestern (= Studiendauer des Vorstudiums Veterinärmedizin) beansprucht werden kann. Eine Verkürzung der Wartezeit auf den Familienbeihilfenanspruch scheidet jedoch mangels Berücksichtung von Vorstudienzeiten aus…
…ohne Gewährung der Familienbeihilfe) verkürze, jedoch nicht automatisch zu einer sofortigen Weitergewährung der Familienbeihilfe führe. Für jeweils 30 angerechnete ECTS-Punkte verkürze sich die Wartezeit um ein Semester. Da im gegenständlichen Fall 25 ECTS-Punkte angerechnet worden seien, ergebe sich eine Verkürzung der Wartezeit um…
…FinStrG sowie hinsichtlich des Verdachts einer Verkürzung an Einkommensteuer 2013 von € 4.000,00 gemäß §§ 136, 157 und 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt. Für die verbleibenden versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG der Einkommensteuer der Jahre 2010 bis 2012 wird…
…wenn die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Wird der Studienerfolg in ECTS-Punkten bemessen, gilt Folgendes: Nach …
…EStG (621 BlgNR XVII. GP, 75) führen diesbezüglich aus: "Unzumutbar sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter Einschluss von Wartezeiten während der Fahrt bzw. bis zum Arbeitsbeginn) mit den Massenbeförderungsmitteln als mit dem eigenen KFZ; im Nahbereich von…