7. Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe a UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Das Bewertungskriterium des Preises gleicher Waren ist heranzuziehen, wenn das primäre Bewertungskriterium des Kaufpreises der zu bewertenden Waren nicht angewendet werden kann (zB weil der tatsächlich gezahlte oder zu…
1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…
…02 bei. Diesen Gutachten wurden im Rahmen des hierbei angewandten Vergleichswertverfahrens folgende Vergleichspreise von Grundstücksverkäufen zu Grunde gelegt und so ein Quadratmeterpreis iHv 415 Euro ermittelt: [Grafik] Hieraus errechnete der Gutachter einen Grundstückswert iHv insgesamt 2,102.500,00 € wie folgt: [Grafik] 2. Das…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
8. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Zollwert nach dieser Methode ist der Transaktionswert ähnlicher Waren, die zum selben Zeitpunkt oder annähernd zu demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden (siehe erläuternde Anmerkungen im…
…eine Verkehrswertermittlung der Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Bewertung eine weitere Steigerung erfährt. In § 3 (1) Liegenschaftsbewertungsgesetz (i.d.F. LBG) werden als Wertermittlungsverfahren insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren sowie das Sachwertverfahren angesprochen. Es ist demnach jenes Wertermittlungsverfahren anzuwenden, das dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entspricht…
…wobei die längste Seite an der Zufahrtseite zum Grundstück gelegen sei und somit keine Wertminderung darstelle. Gemäß § 4 Abs. 2 Liegenschaftsbewertungsgesetz seien im Vergleichswertverfahren Grundstückspreise heranzuziehen, die im Jahr der Veräußerung oder zeitnah vor bzw. nach der Veräußerung verkauft wurden. Grundstücksverkäufe seien demnach auch heranzuziehen…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
…in der Judikatur erarbeiteten Kriterien auch für die Ermittlung des Teilwertes herangezogen werden können (vgl. VwGH 28.4.1994, 93/16/0186). Im Hinblick auf die Wahl der Wertermittlungsmethode (Grund und Boden: Vergleichswertverfahren; Gebäude: Ertragswertverfahren) ist zu sagen, dass es einerseits der Abgabenbehörde regelmäßig freisteht…
Da es sich im Berufungsfall zum Bewertungsstichtag um eine vermietete bzw. verpachtete Liegenschaft handelt (der Marktpreis von Mietobjekten orientiert sich grundsätzlich am Ertragswert; siehe auch Doralt/Mayr, EStG6, Tz 109 zu § 6 EStG 1988) und damit der Ertragswert im Vordergrund steht, war somit die vom…
1.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach Rz 149: Für die Bestimmung von fremdüblichen Verrechnungspreisen sind die Grundsätze der Methodenwahl nach Kapitel I-III OECD-VPL maßgeblich, sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden…
11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 nach der am 21. Jänner 2009 in…
1.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken Rz 74: Für die Identifizierung potenziell vergleichbarer Geschäftsvorfälle wird in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch die Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., 5020 Salzburg, Sterneckstraße 33, vom 27. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 4. Oktober 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RAAdr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 6. Juli 2015…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwalt, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 16…
10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…