…in der Schule entschieden. Damit sei eine Vergleichbarkeit mit dem "normalen" BG/BORG am Wohnort nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…zudem unmissverständlich und klar bestätigt, dass die Ausbildungsabschlüsse an der LFS Buchhof und der LFS Goldbrunnhof, auf Grund unterschiedlicher Fachrichtungen, nicht gleich zu setzen seien (siehe Beweismittel "B"). Was die Vergleichbarkeit der schulischen Ausbildung ihrer Art nach anbelangt, sind im vorliegenden Beschwerdefall sowohl die fachspezifischen…
…Schultypen-Internet-Plattformen möglich) mit jenen der HTL in W. , sieht man, dass beide Schulen zwar nicht "deckungsgleich" sind, aber "gleichwertig" (VwGH 22.12.04, 2003/15/0058 - Maßstab ist ein gleichartiger Ausbildungsabschluss und Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach). "Entsprechende Ausbildungsmöglichkeit " bedeutet daher nicht…
…Vergleichbarkeit der inländischen Studienordnungen. Vergleichbar sind aus- und inländische Studienordnungen dann, wenn diese weitgehend die gleichen Kernfächer aufweisen und liegt diesfalls eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit i.S. des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Wenn die Bw. dazu ausgeführt hat, dass in Österreich keine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit…
…Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Studien ihrer Art nach abgestellt hat. Nach Doralt, Kommentar zum EStG, § 34, Tz. 75, ist ein Gymnasium mit einem Realgymnasium vergleichbar, da beide mit Matura enden. Für den gegenständlichen Berufungsfall bedeutet das, dass das Finanzamt jedenfalls von der der…
…die Bw. im gegenständlichen Fall ein Argument für die Anerkennung der gesamten Ausbildungskosten iHv 6.818€ als außergewöhnliche Belastung darstellen soll, ist nicht erkennbar. Die Vergleichbarkeit der Sachverhalte ist insofern nicht gegeben, als in der oben genannten Entscheidung sich das Begehren des Bw. auf die…
…als eine "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988 zu beurteilen ist. Bei der Auslegung der Voraussetzung "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" ist "auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss" und auf die "Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach" abzustellen. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule…
…das 5. Semester - vorschreibt. Nach allem Ausgeführten liegt eine Vergleichbarkeit der Ausbildungsgänge ihrem Abschluss, ihrer Art und ihrer Dauer nach daher nicht vor. Das Studium an der - außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegenen - Hochschule B erfüllt somit die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Pauschbetrages gemäß §…
…Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe) neben der Universitätsreife auch eine höhere spezielle fachliche Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen und sonstigem wirtschaftlichen Gebiet befähigt. Wird die Vergleichbarkeit der Ausbildung an der jeweiligen Sparte einer allgemeinbildenden höheren Schule grundsätzlich…
…auf die oben angeführten Rechtslage und der dazu ergangenen Judikatur kann nun gegenständlichenfalls nicht in Abrede gestellt werden, dass eine Vergleichbarkeit der Schulen - jener im Einzugsbereich des Wohnortes gelegenen (BORG Murau) mit jener außerhalb des Einzugsbereiches (BRG Kapfenberg) gelegenen - hinsichtlich des Ausbildungszieles "Reifeprüfung" zweifelsohne gegeben…
…gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen (vgl. etwa VwGH 25.07.2013, 2011/15/0026). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass mit dem Pauschalbetrag des § 34 Abs. 8 EStG 1988 nur die Mehrkosten aufgrund der Entfernung des Ausbildungsorts…
…der Reifeprüfung abgeschlossen wird. Bei der Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung…
…verstehen ist. Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule…
…mwN zur Rechtsprechung des VwGH). Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule…
…€ pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Dieser Pauschbetrag soll höhere Unterbringungs- oder höhere Fahrtkosten abdecken. Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung des VwGH auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art…
…der Ausbildungsstätte nächstgelegenen Aus- bzw. Einstiegsstelle bei Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels und unter Berücksichtigung des 1.500 m übersteigenden Weges zwischen Bahnhof Pottenbrunn und Schule jeweils mehr als eine Stunde. Der unabhängige Finanzsenat folgt bei seinen Feststellungen - abgesehen zur unterschiedlich gesehenen Frage der Vergleichbarkeit…
…Nr. 1995/624) eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht. Bei der Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird somit auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Die Formulierung "entsprechende" ist sohin nicht im Sinne von…
…Nr. 1995/624) eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit besteht. Bei der Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird somit auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Die Formulierung "entsprechende" ist sohin nicht im Sinne von…
…der Frage enthebt, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten ist (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs.8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung des VwGH auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit…
…Es ist daher von einer Vergleichbarkeit der Ausbildung auszugehen. Es wird lediglich vorgebracht, dass die Y-Schule eine Privatschule sei. Der Besuch dieser Schule würde zusätzliche Kosten von 225 €/Monat verursachen. Auch die Kosten der Internatsunterbringung würden bei Besuch der Y1-Schule nicht wegfallen…