…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…Rekultivierungsschichten), das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Verantwortung für beitragspflichtige Tätigkeit jenem zuzurechnen sei, der das für die Tätigkeit des Verfüllens von Geländeunebenheiten verwendete Material bestimmt. Dabei seien rein objektive Kriterien, nicht aber ein schuldhaftes Verhalten maßgebend. Die beitragspflichtige Tätigkeit habe…
… 3 Abs.1 Z.1 lit. c ALSaG gilt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen als Ablagern im…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtenen Bescheid in seinem Ausspruch wie folgt abgeändert: Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Altlastenbeitrages wird um die in den Jahren 1993 und 1994 zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendeten Baurestmassen in Höhe von 2.320 Tonnen mangels Altlastenbeitragspflicht verringert…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten: 1. Abfälle, die einer Wiederverwendung, thermischen oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen, einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle); §2 Abs…
…c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs. 1a Z 6 ALSaG sind von der Beitragspflicht…
…das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind von der…
…3 Abs.1a ALSaG von der Beitragspflicht ausgenommen ist und somit nicht dem Altlastenbeitrag unterliegt. Gemäß dem behördlichen Auftrag (Bescheid der Gemeinde vom 8. November 2007) war die Abbruchfläche dem umliegenden Gelände angepasst einzuplanieren. Es handelt sich somit um eine zulässige Verfüllung einer Geländeunebenheit (Baugrube)…
…Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG nur jene mineralischen Baurestmassen im unbedingt erforderlichen Ausmaß anlässlich der Verfüllung von Geländeunebenheiten im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme von der Beitragspflicht ausgenommen seien, bei denen durch ein Qualitätssicherungssystem eine gleichbleibende Qualität gewährleistet ist. Die verfüllten…
…nbsp; § 7: Abs.1: Die Beitragsschuld entsteht im Falle ... Z.2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde..... ...... § 8: Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus…
…sei wieder zur Gänze entfernt. Bei der Geländebefestigung handle es sich daher weder um eine bauliche Anlage, noch um eine Verfüllung von Geländeunebenheiten. Die Bf. stellte den Antrag auf Durchführung eines Lokalaugenscheins und die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Baufach. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz…
…Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs…
…entstanden sein könne, ist zu entgegnen: Es ist offenkundig, dass keine Zwischenlagerung, sondern eine Deponierung durch Verfüllung von Geländeunebenheiten beabsichtigt und auch (seit Jahrzehnten) durchgeführt wurde; wie sich aus dem Lokalaugenschein (Fotos) und dem Umstand ergab, dass ein Beseitigungsauftrag der BH ergehen musste, um das…
…zur Sohle als erforderlich erachtet. Trotzdem die Anschüttung von der Zivilingenieurbüro ***1*** daher "lediglich als Zwischenlagerung" bezeichnet wurde handelt es sich bei der Anschüttung des Bodenaushubmaterials um die Verfüllung von Geländeunebenheiten und nicht um eine "Lagerung" von Abfällen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…nicht enden. Nach § 3 Abs 1 lit c ALSAG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs la Z 6 ALSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen mineralische Baurestmassen, sofern durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird, dass eine…
…Zl. 700000/17461/2008, wurde der Berufung teilweise stattgegeben und von der Festsetzung eines Säumnis- und Verspätungszuschlages abgesehen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich mangels Vorliegens einer wasserrechtlichen Bewilligung um keine zulässige Verfüllung von Geländeunebenheiten handle. Die Beitragsbefreiung gemäß § 3 Abs.1a Z…