…Dem Altlastenbeitrag unterliege gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit c ALSAG das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau von Baurestmassen auf der Baustelle. Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei…
…für A und B, beide Adresse1 , Altlastenbeiträge für beitragspflichtige Verfüllungen bzw. Geländeanpassungen mit Bodenaushubmaterial im zweiten und dritten Quartal 2007 in der Höhe von insgesamt € 23.448,00 festgesetzt, einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag in der Höhe von je € 427,36 ausgemessen und…
…entsorgt worden. Die Schüttungen hätten möglicherweise im zweiten Quartal begonnen. Bezüglich der verfüllten Mengen könne er keine Angaben machen. Die von der Behörde angeführte Menge von 675 m³ erscheine ihm jedoch zu hoch zu sein. Das Zollamt Graz hat I mit Schreiben vom 22. November…
…werden. Dadurch wurde vom ihm die gemäß §§ 8 und 20 Abs.1 ALSaG bestehende Nachweispflicht, hinsichtlich der Menge der von ihm verfüllten Abfälle, verletzt. Gemäß § 184 Abs.3 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…Anschrift Adresse2, (im Folgenden kurz: Bf.) damals vertreten durch RA, gerichteten Bescheid vom 19.11.2004, Zl. zzz, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien für das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. Vornehmen von Geländeanpassungen auf den Grundstücken Nr. aa bis hh, alle KG Ort1, gemäß § 3…
…dem Gesagten erachtet es das Bundesfinanzgericht somit als erwiesen, dass die Bf. das verfahrensgegenständliche Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…5.2007) auf der Baustelle ML in Graz, XXYY , für Baumaßnahmen (technische Schüttungen, Verfüllungen und Rekultivierungsschichten) wiedereingebaut worden. Es handle sich sohin um eine unzulässige Verwendung des verfahrensgegenständlichen Abfalls iSd AlSAG. Eine derartige Unzulässigkeit sei nämlich dann gegeben, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften…
…betreffend Altlastenbeitrag, entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der im Erstbescheid vom 28.9. 1998 festgesetzte und in die Berufungsvorentscheidung übernommene Altlastenbeitrag für das Verfüllen von Geländeunebenheiten in der Zeit von 1993 - 1998 wird gemäß §§ 3 Abs.1 Z.2, 4 Z.3…
…-anpassung ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Verfüllung/Anpassung der Geländeunebenheit eine entsprechende baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Geflügelmasthalle vorlag und das Gebäude zeitgleich errichtet wurde. Den dabei verwendeten Baurestmassen im Ausmaß von 63 Tonnen kam die konkrete bautechnische Funktion des Unterbaus für den Verladeplatz…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…276,48 sowie gemäß § 135 BAO ein Verspätungszuschlag in der Höhe von € 276,48 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich bei der Verfüllung um ein Bauvorhaben, konkret eine bauliche Anlage im Sinne des § 41 Abs. 3 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk…
bei gehörig kundgemachten Gesetzen niemand damit entschuldigen kann, dass ihm diese nicht bekannt seien. Es ist bei jemandem, der sich wirtschaftlich betätigt, etwa im Bereich der Abfallübernahme, zumutbar vorauszusetzen, dass er sich über verschiedene in diesem Zusammenhang relevante rechtliche Belange entsprechend erkundigt, so auch bei…
…Die Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des…
…Die Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des…
…4.8.2011 (zum einen als "nachträglicher" Nachweis dafür, dass die in Rede stehenden Baurestmassen den Befreiungstatbestand des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG erfüllen, zum anderen als Nachweis für das Vorhandensein eines Qualitätssicherungssystems iSd § 3 Abs.1a) Z.6 ALSAG) auf sich…
…Baurestmassen seien von ihm über Auftrag von Frau D aufgrund der Erhebungen der Forstbehörde umgehend entfernt worden. Am Grundstück sei lediglich eine Verfüllung mit Erdmaterial zur Befestigung der Straße - der E-weg sei zuvor bei Gewittern regelmäßig abgeschwemmt, Gasleitung und Stromkabel frei gespült worden - erfolgt…
…Stufe aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 27. November 2007, Zl. 400000/90217/20/2006, wurde dem Beschwerdeführer (Bf.) für das Verfüllen von Geländeunebenheiten im zweiten Kalendervierteljahr 2007 gemäß § 201 BAO iVm § 3 Abs.1 Z.1 lit.c, § 4 Z.3…
… 3 Abs. 1 Z 1 lit. c Altlastensanierungsgesetz (das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen) ein sinnvoller Zweck zu Grunde liegen und darf dabei über das unbedingt erforderliche Ausmaß nicht hinausgegangen werden. Anders verhält es sich z. B. beim bloßen Fehlen einer Berufsberechtigung…
…für die Beschwerdeführerin für das erste bis vierte Kalendervierteljahr 2010 für das Ablagern von 771 Tonnen Abfälle mit den im Spruch näher genannten Abfallschlüsselnummern und für das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit 2.600 Tonnen Baurestmassen Altlastenbeitrag in der Höhe von insgesamt 87.877 Euro festgesetzt…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Am Standort "***3***" erfolgten nach vollständiger Verfüllung einer wasserrechtlich genehmigten Mischdeponie für Bodenaushub und Bauschutt ab dem Jahr 2006 unzulässige Ablagerungen. Für diese Überfüllungen lagen keine behördlichen Bewilligungen vor. Auch den eine Entfernung der unzulässigen Ablagerungen anordnenden Maßnahmenbescheiden leistete…